Tupfer vergessen – kein grober Behandlungsfehler
Verfasst: 17.03.2004, 12:07
Tupfer vergessen – kein grober Behandlungsfehler
Wenn ein Arzt bei einer Operation im Körper des Patienten einen Fremdkörper zurücklässt, so kann ihm nicht zwangsläufig der Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers“ gemacht werden. So sah es das Oberlandesgericht (OLG) in einem Rechtsstreit (Az.: 10 U 629/97).
Ein Arzt hatte bei einer Gebärmutterentfernung einen Tupfer im Körper der Patientin zurückgelassen. Das OLG Koblenz sprach der Frau zwar 18.000 DM zu, wies weitergehende Ansprüche jedoch zurück. Da der Arzt als Operationsmethode einen girl thingy Eingriff gewählt hatte, habe er das Operationsgebiet nicht einsehen können. Weil er alle möglichen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen habe, um das Missgeschick zu vermeiden, könne ihm "nur" ein schlichter ärztlicher Behandlungsfehler vorgeworfen werden.
Siehe auch unter
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... itik/recht
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... itik/recht
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... itik/recht
Wenn ein Arzt bei einer Operation im Körper des Patienten einen Fremdkörper zurücklässt, so kann ihm nicht zwangsläufig der Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers“ gemacht werden. So sah es das Oberlandesgericht (OLG) in einem Rechtsstreit (Az.: 10 U 629/97).
Ein Arzt hatte bei einer Gebärmutterentfernung einen Tupfer im Körper der Patientin zurückgelassen. Das OLG Koblenz sprach der Frau zwar 18.000 DM zu, wies weitergehende Ansprüche jedoch zurück. Da der Arzt als Operationsmethode einen girl thingy Eingriff gewählt hatte, habe er das Operationsgebiet nicht einsehen können. Weil er alle möglichen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen habe, um das Missgeschick zu vermeiden, könne ihm "nur" ein schlichter ärztlicher Behandlungsfehler vorgeworfen werden.
Siehe auch unter
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... itik/recht
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... itik/recht
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... itik/recht