Freiheitsentziehende Maßnahmen im ambulanten Bereich
Verfasst: 08.04.2012, 07:16
Freiheitsentziehende Maßnahmen im ambulanten Bereich
Experten gehen von hoher Dunkelziffer aus
So titelt die aktuelle Ausgabe von CAREkonkret vom 05.04.2012. Nach dem Bericht werden mindestens 5% der zu Hause von Angehörigen gepflegten Menschen regelmäßig gegen ihren Willen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. In erster Linie werden dabei, so der Bericht weiter, hohe Bettgitter oder Medikamente eingesetzt oder es wird einfach die Tür abgeschlossen. Dies ergibt nach dem Zeitungsbericht aus einer Studie, an der u.a. Prof. Klie, Freiburg, mitgewirkt hat - http://www.redufix.de/cms/website.php?i ... 2ljdioa345 .
Was hier längst bekannt ist und auch in der Buchveröffentlichung Schell, Werner "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Heimen" http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php Erwähnung fand, brachte Prof. Klie wie folgt auf den Punkt: "Unsere Studie zeigt, dass die häusliche Pflege von alten Menschen nicht immer besser ist als die stationäre Pflege".
Nach Expertenmeinung, auf einer Tagung bei Vorstellung der Studienergebnisse in Frankfurt geäußert, ist die Dunkelziffer der hier angesprochenen Maßnahmen wesentlich höher, da in vielen Fällen kein Außenstehender etwas von den Freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FeM) erfahre. Bei Menschen mit Demenz wird der Anteil der FeM im häuslichen Bereich auf über 30% geschätzt.
Siehe auch den Beitrag von Prof. Klie:
Eingeschlossen und fixiert in der eigenen Häuslichkeit – Fachliche
und rechtliche Dilemmata eines tabuisierten Pflegethemas
http://www.redufix.de/html/img/pool/Sch ... chkeit.pdf
Auch wenn es darüber unterschiedliche Meinungen gibt:
Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen sich an den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Artikel 2 und 104 Grundgesetz (GG) messen lassen. Das bedeutet auch in vielen Fällen Genehmigungspflicht!
In diesem Forum gibt es zum Thema bereits zahlreiche Beiträge:
Fixierung Zuhause - Genehmigung?
viewtopic.php?t=6370&highlight=wohnung
Bettgitterfixierung zu Hause - Genehmigung?
viewtopic.php?t=2798&highlight=wohnung
Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?
viewtopic.php?t=2797&highlight=wohnung
Freiheitsentzug in der eigenen Wohnung - Genehmigung!
viewtopic.php?t=9997&highlight=wohnung
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird die Problematik im Auge behalten!
Siehe dazu auch unter:
Konkrete Verbesserungen in der Pflege gefordert
viewtopic.php?t=17044
Experten gehen von hoher Dunkelziffer aus
So titelt die aktuelle Ausgabe von CAREkonkret vom 05.04.2012. Nach dem Bericht werden mindestens 5% der zu Hause von Angehörigen gepflegten Menschen regelmäßig gegen ihren Willen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. In erster Linie werden dabei, so der Bericht weiter, hohe Bettgitter oder Medikamente eingesetzt oder es wird einfach die Tür abgeschlossen. Dies ergibt nach dem Zeitungsbericht aus einer Studie, an der u.a. Prof. Klie, Freiburg, mitgewirkt hat - http://www.redufix.de/cms/website.php?i ... 2ljdioa345 .
Was hier längst bekannt ist und auch in der Buchveröffentlichung Schell, Werner "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Heimen" http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php Erwähnung fand, brachte Prof. Klie wie folgt auf den Punkt: "Unsere Studie zeigt, dass die häusliche Pflege von alten Menschen nicht immer besser ist als die stationäre Pflege".
Nach Expertenmeinung, auf einer Tagung bei Vorstellung der Studienergebnisse in Frankfurt geäußert, ist die Dunkelziffer der hier angesprochenen Maßnahmen wesentlich höher, da in vielen Fällen kein Außenstehender etwas von den Freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FeM) erfahre. Bei Menschen mit Demenz wird der Anteil der FeM im häuslichen Bereich auf über 30% geschätzt.
Siehe auch den Beitrag von Prof. Klie:
Eingeschlossen und fixiert in der eigenen Häuslichkeit – Fachliche
und rechtliche Dilemmata eines tabuisierten Pflegethemas
http://www.redufix.de/html/img/pool/Sch ... chkeit.pdf
Auch wenn es darüber unterschiedliche Meinungen gibt:
Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen sich an den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Artikel 2 und 104 Grundgesetz (GG) messen lassen. Das bedeutet auch in vielen Fällen Genehmigungspflicht!
In diesem Forum gibt es zum Thema bereits zahlreiche Beiträge:
Fixierung Zuhause - Genehmigung?
viewtopic.php?t=6370&highlight=wohnung
Bettgitterfixierung zu Hause - Genehmigung?
viewtopic.php?t=2798&highlight=wohnung
Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?
viewtopic.php?t=2797&highlight=wohnung
Freiheitsentzug in der eigenen Wohnung - Genehmigung!
viewtopic.php?t=9997&highlight=wohnung
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird die Problematik im Auge behalten!
Siehe dazu auch unter:
Konkrete Verbesserungen in der Pflege gefordert
viewtopic.php?t=17044