Wäschekennzeichnung in Pflegeheimen ist Regelleistung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Wäschekennzeichnung in Pflegeheimen ist Regelleistung

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2013, 08:06

Der VGH Kassel hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechtsauffassung der Heimaufsichtsbehörden bestätigt:

VGH Kassel, Urteil vom 08.08.2013, 10 A 902/13

Leitsatz
1. Die Wäschekennzeichnung in Pflegeheimen ist als Teil der Regelleistung "Wäscheversorgung" mit den Pflegesätzen abgegolten und nicht als Zusatzleistung gesondert zu vergüten.
2. Die Heimaufsichtsbehörden des Landes sind berechtigt, Verpflichtungen der Heimbetreiber, die sich aus dem Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen ergeben, im Einzelfall festzustellen und falls erforderlich durch heimordnungsrechtliche Anordnungen durchzusetzen.


Volltext der Entscheidung unter
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... focuspoint

Siehe auch unter:
viewtopic.php?t=18838
http://openjur.de/u/642859.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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