Ärzte Zeitung, 06.09.2013
Schadenersatz - Bei stimmiger Aufklärung gibt's kein Geld
KÖLN. Patienten, die nach einer fachgerechten Prostataoperation unter Erektionsstörungen leiden,
haben keinen Anspruch auf Schadenersatz.
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Urteil OLG Hamm Az.: 26 U 98/12
Schadenersatz - Bei stimmiger Aufklärung gibt's kein Geld
Moderator: WernerSchell