Krankheitsdaten gehören dem Patienten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Krankheitsdaten gehören dem Patienten

Beitrag von Presse » 27.12.2013, 08:19

Krankheitsdaten gehören dem Patienten / Ärzte müssen Patienten auf Wunsch die Unterlagen zur Verfügung stellen

Baierbrunn (ots) - Patienten, die einen Arzt wechseln wollen oder etwa wegen eines Umzugs wechseln müssen, können die Herausgabe ihrer Krankenakte verlangen. Der bisherige Arzt wird dann in der Regel Kopien zur Verfügung stellen, die der Patient mit bis zu 50 Cent pro Blatt bezahlen muss, berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf die Unabhängige Patientenberatung, Berlin. Kostengünstiger sei es, die Unterlagen auf einen Datenträger zu kopieren. Röntgenbilder müssen dem Patienten im Original gegen Quittung überlassen werden.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 12/2013 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.12.2013 Wort und Bild - Apotheken Umschau
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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Patientenrechte: Blick in die Akte macht Praxen noch Problem

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2015, 06:07

Ärzte Zeitung vom 11.08.2015:
Patientenrechte: Blick in die Akte macht Praxen noch Probleme
Wie weit das Recht der Patienten auf Einsicht in die eigene Krankenakte geht, scheint vielen Praxen noch nicht bewusst zu sein.
Ein Testlauf zeigt: Vollständige und lesbare Unterlagen erhalten Patienten eher selten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=891 ... cht&n=4406
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