Niederlande: Sterbehilfe regt keinen mehr auf
Moderator: WernerSchell
Ärzte leisteten aktive Sterbehilfe in 2.297 Fällen
Niederlande: Ärzte leisteten aktive Sterbehilfe in 2.297 Fällen
Montag, 2. Juli 2007
Den Haag – Niederländische Ärzte haben 2005 nach amtlichen Angaben in 2.297 Fällen aktive Sterbehilfe geleistet. Das entspreche 1,7 Prozent von landesweit insgesamt 136.000 Todesfällen, teilte das niederländische Statistikamt am Montag in Den Haag mit.
...
weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=29006
Montag, 2. Juli 2007
Den Haag – Niederländische Ärzte haben 2005 nach amtlichen Angaben in 2.297 Fällen aktive Sterbehilfe geleistet. Das entspreche 1,7 Prozent von landesweit insgesamt 136.000 Todesfällen, teilte das niederländische Statistikamt am Montag in Den Haag mit.
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2297 mal aktive Sterbehilfe in den Niederlanden
Neueste Zahlen 2005: 2297 mal aktive Sterbehilfe in den Niederlanden
Den Haag (ALfA). Das niederlaendische Ministerium fuer Gesundheit, Wohlfahrt und Sport hat zusammen mit dem Statistikamt in Den Haag am 2. Juli 2007 neueste Zahlen zur Sterbehilfe in den Niederlanden vorgelegt. Demnach haben niederlaendische Aerzte im Jahr 2005 in 2.297 Faellen aktive Sterbehilfe geleistet, d.h. Mittel verabreicht, um das Leben von Patienten gezielt zu beenden. Bezogen auf landesweit insgesamt 136.000 Todesfaellen entspricht dies 1,7 Prozent. Gegenueber 3.500 Faellen aktiver Sterbehilfe, d.h. einem Anteil von 2,7 Prozent aller Todesfaelle im Jahr 2001, bedeutet dies einen leichten Rueckgang. Allerdings stieg zugleich die Zahl der Faelle so genannter "palliativen Sedierung" von 8500 im Jahr 2001 auf 9600 im Jahr 2005. Hierbei werden Sterbende von Aerzten mit Medikamenten in einen tiefen Schlaf versetzt und bekommen keine Nahrung und keine Fluessigkeit mehr zugefuehrt.
Interessant sind auch die Zahlen zur Lebensbeendigung ohne ausdruecklichen Wunsch der Betroffenen: Dies kam im Jahr 2001 in 950 Faellen bzw. in 550 Faellen im Jahr 2005 vor. Nach dem seit 1. April 2002 in Kraft getretenen Sterbehilfegesetz in den Niederlanden duerfen Aerzte nur dann auf Wunsch von Patienten aktive Sterbehilfe leisten, wenn diese unheilbar krank sind und "unertraeglich leiden". Vor der Toetung muss eine weitere aerztliche Meinung eingeholt werden und alle Faelle muessen von den Aerzten einer staatlichen Stelle gemeldet werden.
Weitere Informationen:
http://www.minvws.nl/en/themes/euthanasia/default.asp
Ministry of Health, Welfare and Sports Netherlands: Euthanasia
Ministeriumsinformationen zur Euthanasie in den Niederlanden.
Evaluation - Summary
Termination of Life on Request and Assisted Suicide (Review Procedures) Act
May 2007, im PDF-Format
http://www.minvws.nl/images/eval-eutha- ... 149340.pdf
Quelle: ALfA-Newsletter 25/07 vom 06.07.2007
Den Haag (ALfA). Das niederlaendische Ministerium fuer Gesundheit, Wohlfahrt und Sport hat zusammen mit dem Statistikamt in Den Haag am 2. Juli 2007 neueste Zahlen zur Sterbehilfe in den Niederlanden vorgelegt. Demnach haben niederlaendische Aerzte im Jahr 2005 in 2.297 Faellen aktive Sterbehilfe geleistet, d.h. Mittel verabreicht, um das Leben von Patienten gezielt zu beenden. Bezogen auf landesweit insgesamt 136.000 Todesfaellen entspricht dies 1,7 Prozent. Gegenueber 3.500 Faellen aktiver Sterbehilfe, d.h. einem Anteil von 2,7 Prozent aller Todesfaelle im Jahr 2001, bedeutet dies einen leichten Rueckgang. Allerdings stieg zugleich die Zahl der Faelle so genannter "palliativen Sedierung" von 8500 im Jahr 2001 auf 9600 im Jahr 2005. Hierbei werden Sterbende von Aerzten mit Medikamenten in einen tiefen Schlaf versetzt und bekommen keine Nahrung und keine Fluessigkeit mehr zugefuehrt.
Interessant sind auch die Zahlen zur Lebensbeendigung ohne ausdruecklichen Wunsch der Betroffenen: Dies kam im Jahr 2001 in 950 Faellen bzw. in 550 Faellen im Jahr 2005 vor. Nach dem seit 1. April 2002 in Kraft getretenen Sterbehilfegesetz in den Niederlanden duerfen Aerzte nur dann auf Wunsch von Patienten aktive Sterbehilfe leisten, wenn diese unheilbar krank sind und "unertraeglich leiden". Vor der Toetung muss eine weitere aerztliche Meinung eingeholt werden und alle Faelle muessen von den Aerzten einer staatlichen Stelle gemeldet werden.
Weitere Informationen:
http://www.minvws.nl/en/themes/euthanasia/default.asp
Ministry of Health, Welfare and Sports Netherlands: Euthanasia
Ministeriumsinformationen zur Euthanasie in den Niederlanden.
Evaluation - Summary
Termination of Life on Request and Assisted Suicide (Review Procedures) Act
May 2007, im PDF-Format
http://www.minvws.nl/images/eval-eutha- ... 149340.pdf
Quelle: ALfA-Newsletter 25/07 vom 06.07.2007
... mutmaßlicher Beihilfe zum Selbstmord ..
Chef einer Sterbehilfe-Organisation in Niederlanden festgenommen
Dienstag, 27. November 2007
Den Haag – In den Niederlanden ist der Vorsitzende einer Sterbehilfe-Organisation wegen mutmaßlicher Beihilfe zum Selbstmord einer 80-Jährigen festgenommen worden. Wie die Organisation Stiftung für ein Freiwilliges Leben (SVL) am Montag mitteilte, wird Gerard Schellekens verdächtigt, der Patientin eines Krankenhauses in der ostniederländischen Stadt Almelo beim Suizid geholfen zu haben.
Polizei und Staatsanwaltschaft wollten den Fall nicht kommentieren und erklärten lediglich, die Frau sei nicht eines natürlichen Todes gestorben. Insgesamt seien am Samstag sechs Verdächtige festgenommen worden, von denen sich vier wieder auf freiem Fuß befänden.
...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30594
Dienstag, 27. November 2007
Den Haag – In den Niederlanden ist der Vorsitzende einer Sterbehilfe-Organisation wegen mutmaßlicher Beihilfe zum Selbstmord einer 80-Jährigen festgenommen worden. Wie die Organisation Stiftung für ein Freiwilliges Leben (SVL) am Montag mitteilte, wird Gerard Schellekens verdächtigt, der Patientin eines Krankenhauses in der ostniederländischen Stadt Almelo beim Suizid geholfen zu haben.
Polizei und Staatsanwaltschaft wollten den Fall nicht kommentieren und erklärten lediglich, die Frau sei nicht eines natürlichen Todes gestorben. Insgesamt seien am Samstag sechs Verdächtige festgenommen worden, von denen sich vier wieder auf freiem Fuß befänden.
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Niederlande: Keine Euthanasie bei Babys im letzten Jahr
Niederlande: Keine Euthanasie bei Babys im letzten Jahr
Freitag, 1. Februar 2008
Den Haag – Niederländische Ärzte haben im letzten Jahr bei der zuständigen staatlichen Stelle keinen Fall der Lebensbeendigung von Babys gemeldet. Dies hat beim Leiter der Anfang vorigen Jahres gegründeten Regierungskommission „Lebensbeendigung Neugeborene“ Zweifel geweckt. Aufgrund von Angaben aus der Vergangenheit müsse er annehmen, dass es trotz ausbleibender Meldungen solche Fälle gebe, meinte Joep Hubben am Donnerstagabend im niederländischen Fernsehen. Früher war vermutet worden, dass Ärzte jährlich in etwa 15 Fällen das Leben schwer kranker oder behinderter Kleinkinder beendeten.
(mehr) ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=31260
Freitag, 1. Februar 2008
Den Haag – Niederländische Ärzte haben im letzten Jahr bei der zuständigen staatlichen Stelle keinen Fall der Lebensbeendigung von Babys gemeldet. Dies hat beim Leiter der Anfang vorigen Jahres gegründeten Regierungskommission „Lebensbeendigung Neugeborene“ Zweifel geweckt. Aufgrund von Angaben aus der Vergangenheit müsse er annehmen, dass es trotz ausbleibender Meldungen solche Fälle gebe, meinte Joep Hubben am Donnerstagabend im niederländischen Fernsehen. Früher war vermutet worden, dass Ärzte jährlich in etwa 15 Fällen das Leben schwer kranker oder behinderter Kleinkinder beendeten.
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Ärzte dürfen keine Sterbehelfer sein, so jüngst Jonitz
Nahezu einhellig folgen die Landesärztekammern dem grundsatzethischen Votum des Präsidenten der Bundesärztekammer und unterliegen insoweit einem durchaus fundamentalen Irrtum.
Es wird die standesethische Auffassung vertreten, dass Ärzte keine „Sterbehelfer“ sein dürfen. Zwar werde ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs begrüßt, von dem aber die Ärzteschaft ausgenommen zu sein scheint. Jedenfalls sollten sich hierbei die Ärzte nicht in die erste Reihe dieser Diskussion stellen oder sich gar zum Steigbügelhalter von Geschäftemachern machen lassen, so jüngst der Präsident der Berliner Landesärztekammer Jonitz in Berliner Ärzteblatt 45(1), 2008, S. 6.
Kritisch ist daher nachzufragen, ob nunmehr den Ärzten nicht nur ihre freie Gewissensentscheidung abgenommen werden soll, sondern zugleich auch die arztethische Disziplin eingefordert wird, in dem die Ärzteschaft sich in den meinungsbildenden Diskussionsprozessen vornehm zurückhalten soll? Keine gute Aussichten für den mündigen Arzt und Ärztin, die im Eifer der Generaldebatte um die Sterbehilfe zur Unmündigkeit erzogen wird.
Den Kammern scheint hier ein Blick in das Verfassungsrecht anbefohlen zu sein, der die Rechtsfindung erleichtert. Es bedarf keiner ethischen Vordenker in Gestalt der Ärztefunktionäre, die da meinen, ihre ethischen „Grundweisheiten“ als magna charta verordnen zu können. Dem Berufs- und Standesrecht sind hier deutliche Grenzen gezogen und es nimmt daher wunder, dass hiergegen die Ärzteschaft nicht aufbegehrt. Wo also liegen die Ursachen, dass die Ärzteschaft – mal von wenigen Ausnahmen abgesehen – ihre Meinung zur Debatte öffentlich nicht frei äußert? Gibt es hier Sprach- und Denkverbote, die ggf. flankierend mit Hinweis auf die (vermeintlichen) Verstöße gegen das ärztliche Berufs- und Standesrecht abgesichert werden und so der Arzt Sanktionen seiner Kammer zu befürchten hat?
Es entsteht zunehmend der Eindruck, dass in der Debatte die Grundrechte der Ärzte und Ärztinnen „versenkt“ werden und ihre Teilnahme an der Diskussion wohl standespolitisch nicht erwünscht ist. Hierbei erkennen die Kammern offensichtlich nicht, dass diese selbst einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass der vielgescholtene Präzedenzfall unumgänglich wird. In einem rechtsförmigen Verfahren wird sich dann die Spreu vom Weizen trennen und der Blick in die ethische Glaskugel wird durch eine verfassungskonforme Entscheidung ersetzt, die nicht zuletzt auch die Grenzen einer standesethischen Einflussnahme markieren wird.
Mfg.
Lutz Barth
Es wird die standesethische Auffassung vertreten, dass Ärzte keine „Sterbehelfer“ sein dürfen. Zwar werde ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs begrüßt, von dem aber die Ärzteschaft ausgenommen zu sein scheint. Jedenfalls sollten sich hierbei die Ärzte nicht in die erste Reihe dieser Diskussion stellen oder sich gar zum Steigbügelhalter von Geschäftemachern machen lassen, so jüngst der Präsident der Berliner Landesärztekammer Jonitz in Berliner Ärzteblatt 45(1), 2008, S. 6.
Kritisch ist daher nachzufragen, ob nunmehr den Ärzten nicht nur ihre freie Gewissensentscheidung abgenommen werden soll, sondern zugleich auch die arztethische Disziplin eingefordert wird, in dem die Ärzteschaft sich in den meinungsbildenden Diskussionsprozessen vornehm zurückhalten soll? Keine gute Aussichten für den mündigen Arzt und Ärztin, die im Eifer der Generaldebatte um die Sterbehilfe zur Unmündigkeit erzogen wird.
Den Kammern scheint hier ein Blick in das Verfassungsrecht anbefohlen zu sein, der die Rechtsfindung erleichtert. Es bedarf keiner ethischen Vordenker in Gestalt der Ärztefunktionäre, die da meinen, ihre ethischen „Grundweisheiten“ als magna charta verordnen zu können. Dem Berufs- und Standesrecht sind hier deutliche Grenzen gezogen und es nimmt daher wunder, dass hiergegen die Ärzteschaft nicht aufbegehrt. Wo also liegen die Ursachen, dass die Ärzteschaft – mal von wenigen Ausnahmen abgesehen – ihre Meinung zur Debatte öffentlich nicht frei äußert? Gibt es hier Sprach- und Denkverbote, die ggf. flankierend mit Hinweis auf die (vermeintlichen) Verstöße gegen das ärztliche Berufs- und Standesrecht abgesichert werden und so der Arzt Sanktionen seiner Kammer zu befürchten hat?
Es entsteht zunehmend der Eindruck, dass in der Debatte die Grundrechte der Ärzte und Ärztinnen „versenkt“ werden und ihre Teilnahme an der Diskussion wohl standespolitisch nicht erwünscht ist. Hierbei erkennen die Kammern offensichtlich nicht, dass diese selbst einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass der vielgescholtene Präzedenzfall unumgänglich wird. In einem rechtsförmigen Verfahren wird sich dann die Spreu vom Weizen trennen und der Blick in die ethische Glaskugel wird durch eine verfassungskonforme Entscheidung ersetzt, die nicht zuletzt auch die Grenzen einer standesethischen Einflussnahme markieren wird.
Mfg.
Lutz Barth
Niederlande: Regierung verteidigt Sterbehilfe bei Neugeboren
Niederlande: Regierung verteidigt Sterbehilfe bei Neugeborenen
Den Haag – Die niederländische Regierung tritt weiter dafür ein, dass Ärzte im Einvernehmen mit den Eltern das Leben von Neugeborenen mit schweren Behinderungen beenden können. Es gebe Fälle, in denen Schmerzbekämpfung nicht ausreiche, erklärte [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=25539
Den Haag – Die niederländische Regierung tritt weiter dafür ein, dass Ärzte im Einvernehmen mit den Eltern das Leben von Neugeborenen mit schweren Behinderungen beenden können. Es gebe Fälle, in denen Schmerzbekämpfung nicht ausreiche, erklärte [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=25539
Niederlande: Regierung verteidigt Sterbehilfe
Niederlande: Regierung verteidigt Sterbehilfe bei Neugeborenen
Die niederländische Regierung tritt weiter dafür ein, dass Ärzte im Einvernehmen mit den Eltern das Leben von Neugeborenen mit schweren Behinderungen beenden können. Es gebe Fälle, in denen Schmerzbekämpfung nicht ausreiche, erklärte Staatssekretärin Jet Bussemaker vom Ministerium für Volksgesundheit in einem Schreiben, das niederländische Medien am Mittwoch veröffentlichten. Weitere informationen:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... d=705&pn=0
Quelle: Mitteilung der Aktion Mensch, 09. März 2008
Die niederländische Regierung tritt weiter dafür ein, dass Ärzte im Einvernehmen mit den Eltern das Leben von Neugeborenen mit schweren Behinderungen beenden können. Es gebe Fälle, in denen Schmerzbekämpfung nicht ausreiche, erklärte Staatssekretärin Jet Bussemaker vom Ministerium für Volksgesundheit in einem Schreiben, das niederländische Medien am Mittwoch veröffentlichten. Weitere informationen:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... d=705&pn=0
Quelle: Mitteilung der Aktion Mensch, 09. März 2008
Keine Untersuchung nach Sterbehilfe für Lebensmüde
Den Haag:
Keine Untersuchung nach Sterbehilfe für Lebensmüde
Donnerstag, 20. März 2008
Den Haag – Die niederländische Regierung will nicht untersuchen lassen, ob Lebensmüden unter Umständen eine sogenannte Todespille zur aktiven Sterbehilfe bereitgestellt werden kann. ...
(weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=31767
Keine Untersuchung nach Sterbehilfe für Lebensmüde
Donnerstag, 20. März 2008
Den Haag – Die niederländische Regierung will nicht untersuchen lassen, ob Lebensmüden unter Umständen eine sogenannte Todespille zur aktiven Sterbehilfe bereitgestellt werden kann. ...
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Terminale Sedierung als Alternative zur Sterbehilfe
Niederlande:
Terminale Sedierung als Alternative zur Sterbehilfe
Rotterdam – In den Niederlanden steigt die Zahl der Menschen, bei denen am Ende des Lebens eine terminale Sedierung durchgeführt wird. Häufig entscheiden sich Patienten, denen eine aktive Sterbehilfe versagt wurde, für diese Option, wie eine Studie [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=25757
Terminale Sedierung als Alternative zur Sterbehilfe
Rotterdam – In den Niederlanden steigt die Zahl der Menschen, bei denen am Ende des Lebens eine terminale Sedierung durchgeführt wird. Häufig entscheiden sich Patienten, denen eine aktive Sterbehilfe versagt wurde, für diese Option, wie eine Studie [mehr]
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Niederlande: Deutlich mehr Sterbehilfe-Anträge
Niederlande: Deutlich mehr Sterbehilfe-Anträge
Montag, 28. April 2008
Den Haag – In den Niederlanden sind 2007 deutlich mehr Anträge auf Sterbehilfe registriert worden als im Jahr zuvor. Nach Angaben der gesetzlichen Regionalausschüsse zur Überprüfung von Sterbehilfe wurden zuletzt 2.120 Fälle von Lebensbeendigung auf Antrag und von Hilfe zur Selbsttötung gemeldet; 2006 waren es noch 1.923 Fälle,
... (weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32209
Montag, 28. April 2008
Den Haag – In den Niederlanden sind 2007 deutlich mehr Anträge auf Sterbehilfe registriert worden als im Jahr zuvor. Nach Angaben der gesetzlichen Regionalausschüsse zur Überprüfung von Sterbehilfe wurden zuletzt 2.120 Fälle von Lebensbeendigung auf Antrag und von Hilfe zur Selbsttötung gemeldet; 2006 waren es noch 1.923 Fälle,
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32209
Niederländische Regierung soll Sterbehilfefälle beziffern
Niederländische Regierung soll Sterbehilfefälle beziffern
Den Haag – Die christliche Patientenvereinigung NPV und das mit ihr zusammenarbeitende private Lindeboom-Institut hat die zur Zeit mit der Regierungsbildung befassten Politiker in Den Haag aufgefordert, klare Zahlen zu nennen, wie viele Menschen durch legale Sterbehilfe ums Leben kommen.. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... iffern.htm
Den Haag – Die christliche Patientenvereinigung NPV und das mit ihr zusammenarbeitende private Lindeboom-Institut hat die zur Zeit mit der Regierungsbildung befassten Politiker in Den Haag aufgefordert, klare Zahlen zu nennen, wie viele Menschen durch legale Sterbehilfe ums Leben kommen.. .... (mehr)
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Niederländische Regierung soll Sterbehilfefälle beziffern
Man kann über die niederländische Sterbehilfegesetzgebung denken wie man will: Seit Jahren gibt es Hinweise darüber, dass auch ohne selbstbestimmte Entscheidung Menschen sterben mussten, also rechtswidrig. Insoweit sollten die Karten endlich einmal exakt auf den Tisch.Presse hat geschrieben: .... Den Haag – Die christliche Patientenvereinigung NPV und das mit ihr zusammenarbeitende private Lindeboom-Institut hat die zur Zeit mit der Regierungsbildung befassten Politiker in Den Haag aufgefordert, klare Zahlen zu nennen, wie viele Menschen durch legale Sterbehilfe ums Leben kommen...
H.K.
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Anstieg der Sterbehilfe-Meldungen in den Niederlanden
Starker Anstieg der Sterbehilfe-Meldungen in den Niederlanden
Den Haag – Die Zahl der Sterbehilfefälle in den Niederlanden ist im vergangenen Jahr stark gestiegen. 2010 seien 3.136 Fälle aktiver Sterbehilfe gemeldet worden, berichten niederländische Medien unter Berufung auf den Jahresbericht der Aufsichtskommission. ....
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=41842
Den Haag – Die Zahl der Sterbehilfefälle in den Niederlanden ist im vergangenen Jahr stark gestiegen. 2010 seien 3.136 Fälle aktiver Sterbehilfe gemeldet worden, berichten niederländische Medien unter Berufung auf den Jahresbericht der Aufsichtskommission. ....
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Sterbehilfe in Niederlanden für schwer demenzkranke Frau
Erstmals Sterbehilfe in Niederlanden für schwer demenzkranke Frau
Den Haag – In den Niederlanden ist erstmals Sterbehilfe für eine schwer demenzkranke Patientin geleistet worden. Es handele sich um „eine wichtige Etappe”, sagte eine Sprecherin der niederländischen Gesellschaft für ein Ende des freiwilligen Lebens (NVVE) der am Mittwoch. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=42648
Den Haag – In den Niederlanden ist erstmals Sterbehilfe für eine schwer demenzkranke Patientin geleistet worden. Es handele sich um „eine wichtige Etappe”, sagte eine Sprecherin der niederländischen Gesellschaft für ein Ende des freiwilligen Lebens (NVVE) der am Mittwoch. .... (mehr)
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Einwilligungsunfähige Patientin von Arzt getötet
Patientenverfügung niederländisch: Einwilligungsunfähige Patientin von Arzt getötet
v. Oliver Tolmein
in F.A.Z. BLOG Biopolitik v. 10.11.11 >>>http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... entmessage <<< (html)
v. Oliver Tolmein
in F.A.Z. BLOG Biopolitik v. 10.11.11 >>>http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... entmessage <<< (html)
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!