Palliativversorgung - Etablierung eines Rechtsanspruchs
Verfasst: 28.01.2015, 07:43
http://www.dgpalliativmedizin.de/
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP):
Initiative des Bundesgesundheitsministers bietet besondere Chance zur Etablierung eines Rechtsanspruchs auf Palliativversorgung
Berlin, 21.01.2015. „Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung haben Anspruch auf Zugang zur allgemeinen oder spezialisierten Palliativversorgung im stationären wie im ambulanten Sektor, wann immer sie diese im Laufe ihrer Erkrankung benötigen.“ Ein solcher Rechtsanspruch böte erhebliche Entlastung für sterbende Patienten und ihre Angehörigen, betonte Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich des vom Bundesgesundheitsministerium veranstalteten Treffens des Forums „Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland“ in Berlin.
Noch gibt es viel zu tun:
• In die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurden im Jahr 2013 31.400 Patienten neu aufgenommen, dies entspricht lediglich 40 Prozent der jährlich 80.000 Patienten in Deutschland, bei denen ein SAPV-Bedarf anzunehmen ist.
• Mit rund 300 Palliativstationen und 200 stationären Hospizen, d.h. insgesamt fast 5.000 stationären Betten, ist Deutschland auf einem guten Weg in der stationären Versorgung; dies liegt aber noch deutlich unter dem geschätzten Bedarf von 7.000 bis 8.000 notwendigen Betten für das gesamte Bundesgebiet.
• Nur 15 Prozent der bundesweit rund 2000 Krankenhäuser verfügen über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern haben nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie er für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten vorgehalten werden sollte.
Eine entsprechende Weiterentwicklung der Initiative, die das Bundesgesundheitsministerium mit dem Eckpunktepapier zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland angestoßen hat, ist deshalb notwendig, hob Radbruch hervor. Der Anspruch auf Palliativversorgung und deren Ausbau nicht nur im ambulanten, sondern auch im stationären Bereich müssen im Eckpunktepapier verankert werden. Kooperation und Vernetzung zwischen ambulant tätigen Ärzten/Teams und stationären Einrichtungen ist notwendig. Dies könnte beispielsweise mittels Etablierung eines Palliativbeauftragten in jedem Krankenhaus und jeder stationären Pflegeeinrichtung sichergestellt werden.
Ziel muss sein, dass sich schwerstkranke Menschen in ganz Deutschland auf eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Palliativversorgung verlassen können.
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu: „Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“: DGP-Stellungnahme zum Eckpunktepapier Hospiz Palliativ:
>>> http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... ativ_2.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 21.01.2015
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13
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Siehe auch:
Gemeinsamer Bundesausschuss berichtet über SAPV-Entwicklung in 2013
05. Januar 2015 um 10:12 Uhr
Der kürzlich veröffentlichte Bericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur SAPV dient dazu, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die Leistungsentwicklung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 2013 zu berichten. Der Bericht über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie im Jahr 2013 ist hier nachzulesen:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-386 ... V-2013.pdf
Kommentar zu Einbecker Empfehlungen der DGMR zu aktuellen Rechtsfragen der Palliativversorgung
>>> viewtopic.php?f=2&t=20869&p=84588#p84588