Schwerstkranke Kinder in Hospizen: Gute Versorgung ist ohne großzügige Spender unmöglich
Berlin/Lenzkirch (ots) - Ohne Spendengelder in Millionenhöhe können viele schwerstkranke und sterbende Kinder in stationären Kinderhospizen aus Sicht des Bundesverbands Kinderhospiz (BVKH) nicht angemessen gepflegt werden. "Das, was Krankenkassen und andere Kostenträger an Pflege finanzieren, reicht praktisch keinem Kinderhospiz aus, um eine qualitativ hochwertige Betreuung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen", kritisiert BVKH-Geschäftsführerin Sabine Kraft anlässlich des morgigen Tags der Kinderhospizarbeit (10. Februar). "Eine so wohlhabende Gesellschaft wie unsere sollte bereit sein, sich eine bessere Versorgung ihrer schwächsten Mitglieder leisten."
Würden schwerstkranke Kinder zu Hause von einem Kinderkrankenpflegedienst versorgt, hätten sie im besten Fall eine Eins-zu-Eins-Pflege rund um die Uhr, so Kraft weiter. "Das ist notwendig und sinnvoll so - und wird von den Kostenträgern zu Recht auch voll finanziert. Vor diesem Hintergrund ist es mir aber völlig unverständlich, warum wir uns mit den Krankenkassen darum streiten müssen, dass ein Kind im Kinderhospiz wenigstens Anspruch auf eine halbe Pflegekraft hat."
Problematisch ist außerdem, dass unklar ist, welche zusätzlichen Fachkräfte die Kostenträger finanzieren und welche nicht. In manchen Regionen tragen sie die Kosten etwa für pädagogische und therapeutische Begleitung in anderen Gegenden Deutschlands nicht. Dementsprechend schwankten die Summen, die ein Kinderhospiz pauschal pro Kind und Kind erstattet bekommt, zwischen rund 260 und 500 Euro, sagt Sabine Kraft. "Aus unserer Sicht dürfen die so genannten Tagesbedarfssätze nicht so unterschiedlich hoch sein. Denn wir gehen davon aus, dass die Qualität und die Bedingungen der Arbeit in stationären Kinderhospizen grundsätzlich vergleichbar sind - und sie damit auch vergleichbar gut finanziert werden müssen."
Aufgrund der chronischen Unterfinanzierung ist jede stationäre Einrichtung jedes Jahr aufs Neue darauf angewiesen, Spendengelder in fünf- bis sechsstelliger Höhe zu sammeln, um wirtschaftlich überleben zu können. Stationäre Kinderhospize nehmen unheilbar kranke Kinder und deren Angehörige ab der Diagnose einer lebensverkürzenden Krankheit auf. Oft verbringen betroffene Familien nicht nur die letzten Lebenstage eines erkrankten Kindes im Hospiz, sondern kommen schon in den Jahren davor immer wieder dorthin. Nach aktuellen Schätzungen sind derzeit etwa 40 000 Kinder und Jugendliche in Deutschland so schwer krank, dass sie das Erwachsenenalter wohl nicht erreichen werden. Rund 5000 von ihnen sterben jährlich.
Zum Hintergrund: Der Bundesverband Kinderhospiz ist die Dachorganisation zahlreicher stationärer und ambulanter Kinderhospizeinrichtungen in Deutschland. Er setzt sich seit 2002 für einen Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinderhospizarbeit ein und engagiert sich in der Öffentlichkeit dafür, betroffene Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern aus dem sozialen Abseits zu holen.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.02.2015 Bundesverband Kinderhospiz e.V. - http://www.bundesverband-kinderhospiz.de
Pressekontakt: Weitere Informationen bei Sabine Kraft, Mobil 0171 727 33 50 oder Kraft@bundesverband-kinderhospiz.de
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Anmerkung der Moderation:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist seit Jahren bemüht, die Palliativversorgung und Hospizarbeit zu fördern und in den Blick der Öffentlichkeit und der politisch Verantwortlichen zu rücken. Es gibt daher in diesem Forum zahlreiche Beiträge, die sich mit der Thematik befassen; z.B.:
Palliativversorgung & Hospizarbeit ausweiten
viewtopic.php?f=2&t=17534
Gute Palliativmedizin und Hospizplätze gestalten
viewtopic.php?f=2&t=20869&hilit=Palliativversorgung
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Hospizarbeit bzw. die "Patientenautonomie am Lebensende“ auch wiederholt bei Pflegetreffs zum Thema gemacht - zuletzt am 22.10.2014:
viewtopic.php?f=2&t=20704
Am 06.02.2015 gab es in Neuss eine Podiumsdiskussion im "Neusser Augustinusforum", u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, machte als Zuhörer in einem kurzen Statement darauf aufmerksam, dass z.B. den Hospizeinrichtungen eine 100%-Finanzierung durch die Krankenkassen garantiert werden müsse. Im Übrigen wurde angemahnt, dass die Planzahlen für die Krankenhauspalliativbetten und Hospizbetten deutlich erhöht werden müssen - auf etwa 80-100 Betten/1 Mio. Einwohner.
Kinderhospize - chronische Unterfinanzierung
Moderator: WernerSchell
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Kinderhospize - chronische Unterfinanzierung
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Hospizarbeit bzw. die "Patientenautonomie am Lebensende“ wiederholt bei Pflegetreffs zum Thema gemacht - zuletzt am 22.10.2014: viewtopic.php?f=2&t=20704
Am 06.02.2015 gab es in Neuss eine Podiumsdiskussion im "Neusser Augustinusforum", u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, machte als Zuhörer in einem kurzen Statement darauf aufmerksam, dass z.B. den Hospizeinrichtungen eine 100%-Finanzierung durch die Krankenkassen garantiert werden müsse. Im Übrigen wurde angemahnt, dass die Planzahlen für die Krankenhauspalliativbetten und Hospizbetten deutlich erhöht werden müsse - auf etwa 80-100 Betten/1 Mio. Einwohner.
Dazu passt die nachfolgende Pressemitteilung:
PalliativStiftung fordert Vollfinanzierung von Hospizen
Der Petitionsausschuss beschloss gestern einstimmig, die Petition des
Övelgönner Bürgers Mark Castens zu unterstützen, der sich für eine flächendeckende
Hospizversorgung einsetzt. Die PalliativStiftung forderte dazu
2014 in ihren Eckpunkten, die Voraussetzung für eine Vollfinanzierung der
Hospize zu schaffen.
Altenheime, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen werden vom Gemeinwesen finanziert.
Nur Hospizen wird der Auf- und Ausbau behindert, da diese zwingend nicht in Höhe
der anrechenbaren Kosten finanziert werden. Der Vorstandsvorsitzende Thomas Sitte
beklagt: „Ein fünf- bis sechsstelliger Betrag muss jährlich über Spenden gedeckt werden.
Diese Spenden werden aber dringend für andere Aufgaben der Hospize gebraucht,
die keine Kassenleistung sind, zum Beispiel Sitzwachen, komplementäre Therapien wie
Musiktherapie, einen kleinen Luxus für einen sterbenden Menschen ...!“
Deshalb fordert die Deutsche PalliativStiftung eine Vollfinanzierung von Hospizen. Dazu
muss festgestellt werden, wo noch Hospize fehlen. Dies gilt insbesondere für die Neugründung
von Kinderhospizen, denn nicht überall, wo gut gemeint ein Hospiz auf einem
wunderbaren Villengrundstück neu errichtet wird, ist dieser Aufwand auch wirklich sinnvoll
eingesetzt.
Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2015
Deutsche PalliativStiftung | Am Bahnhof 2 | 36037 Fulda
Telefon: 0661 | 48 049 797
Telefax: 0661 | 48 049 798
E-Mail: info@palliativstiftung.de
Link zu den Eckpunkten auf der Website der Deutschen PalliativStiftung:
http://www.palliativstiftung.de/rechtsf ... loads.html
(dieser Pressemitteilung beigefügt finden Sie einen Auszug, der den Auf- und Ausbau
der Hospizversorgung betrifft)
Am 06.02.2015 gab es in Neuss eine Podiumsdiskussion im "Neusser Augustinusforum", u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, machte als Zuhörer in einem kurzen Statement darauf aufmerksam, dass z.B. den Hospizeinrichtungen eine 100%-Finanzierung durch die Krankenkassen garantiert werden müsse. Im Übrigen wurde angemahnt, dass die Planzahlen für die Krankenhauspalliativbetten und Hospizbetten deutlich erhöht werden müsse - auf etwa 80-100 Betten/1 Mio. Einwohner.
Dazu passt die nachfolgende Pressemitteilung:
PalliativStiftung fordert Vollfinanzierung von Hospizen
Der Petitionsausschuss beschloss gestern einstimmig, die Petition des
Övelgönner Bürgers Mark Castens zu unterstützen, der sich für eine flächendeckende
Hospizversorgung einsetzt. Die PalliativStiftung forderte dazu
2014 in ihren Eckpunkten, die Voraussetzung für eine Vollfinanzierung der
Hospize zu schaffen.
Altenheime, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen werden vom Gemeinwesen finanziert.
Nur Hospizen wird der Auf- und Ausbau behindert, da diese zwingend nicht in Höhe
der anrechenbaren Kosten finanziert werden. Der Vorstandsvorsitzende Thomas Sitte
beklagt: „Ein fünf- bis sechsstelliger Betrag muss jährlich über Spenden gedeckt werden.
Diese Spenden werden aber dringend für andere Aufgaben der Hospize gebraucht,
die keine Kassenleistung sind, zum Beispiel Sitzwachen, komplementäre Therapien wie
Musiktherapie, einen kleinen Luxus für einen sterbenden Menschen ...!“
Deshalb fordert die Deutsche PalliativStiftung eine Vollfinanzierung von Hospizen. Dazu
muss festgestellt werden, wo noch Hospize fehlen. Dies gilt insbesondere für die Neugründung
von Kinderhospizen, denn nicht überall, wo gut gemeint ein Hospiz auf einem
wunderbaren Villengrundstück neu errichtet wird, ist dieser Aufwand auch wirklich sinnvoll
eingesetzt.
Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2015
Deutsche PalliativStiftung | Am Bahnhof 2 | 36037 Fulda
Telefon: 0661 | 48 049 797
Telefax: 0661 | 48 049 798
E-Mail: info@palliativstiftung.de
Link zu den Eckpunkten auf der Website der Deutschen PalliativStiftung:
http://www.palliativstiftung.de/rechtsf ... loads.html
(dieser Pressemitteilung beigefügt finden Sie einen Auszug, der den Auf- und Ausbau
der Hospizversorgung betrifft)
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Palliativversorgung und Hospizarbeit ausweiten
Es gibt seit Jahren immer wieder Ankündigungen, dass die Palliativversorgung und Hospizarbeit deutlich verbessert werden soll. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in diesem Zusammenhang mehrfach eine Ausweitung der Versorgungsstrukturen angemahnt: > viewtopic.php?f=2&t=17534&hilit=Palliativversorgung Einiges hat sich in der Tat in den letzten Jahren bereits verändert, aber der große Wurf steht aus. Die Versorgung der schwer kranken und sterbenden Menschen war daher Thema beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014: > viewtopic.php?f=7&t=20451 - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass z.B. die Finanzierung der stationären Hospize zu 100% von den Krankenkassen übernommen werden muss (90 bzw. 95% reichen nicht). Auch wenn es einzelne Interessen gibt, die die jetzige lückenhafte Finanzierung weiterhin für vertretbar erachten, gibt es an der chronischen Unterfinanzierung ernsthaft keinen Zweifel; siehe z.B. > viewtopic.php?f=2&t=20904 - Auch die Datenvorgaben für die Planung von Palliativbetten in Krankenhäusern und Betten in den Hospizen müssen deutlich verbessert werden. Es erscheint dringend geboten, diesbezüglich eine Anhebung der Planzahlen auf 80 - 100 Betten / eine Million Menschen vorzunehmen. Insoweit müssen Bund und Länder eine einheitliche Beurteilung anstreben. Auch die Versorgung der sterbenden Menschen in den Heimen muss verbessert werden. Dazu gehört - wie zuletzt beim Pflegetreff am 13.05.2014 verdeutlicht wurde > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf - mehr Pflegefachpersonal. Die Dt. Hospizstiftung hat dazu wiederholt bemerkt, dass in den Heimen ein Sterben zweiter Klasse stattfinde. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351
Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
03.11.2015
An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:
Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.
Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
+++
+++
Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
viewtopic.php?f=2&t=21351
Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
03.11.2015
An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:
Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.
Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351