Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Pflegerische Versorgung für Sterbende

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2015, 12:55

Pflegerische Versorgung für Sterbende soll verbessert werden / bpa begrüßt Gesetzentwurf

Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland" (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die medizinisch-pflegerische Versorgung von sterbenden Menschen zu verbessern, um für die Betroffenen eine umfassende Begleitung und Unterstützung am Lebensende zu schaffen und einer aktiven Sterbehilfe entgegenzusetzen.

Es wird gesetzlich klargestellt, dass die allgemeine Palliativversorgung Bestandteil der medizinischen und pflegerischen Leistungen - sowohl in der Kranken- als auch der Pflegeversicherung - ist. Bislang wurde im Gesetz nicht zwischen kurativer und palliativer Versorgung unterschieden, so dass die besonderen Bedürfnisse von Menschen am Lebensende nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. "Der bpa hat deshalb seit Jahren einen konsequenten Ausbau der Palliativversorgung durch einen Rechtsanspruch der Betroffenen auf Begleitung und Unterstützung am Lebensende gefordert. Hierzu gehört auch, dass den qualifizierten Pflegekräften und Ärzten, die die Leistungen erbringen, ausreichend Zeit dafür zur Verfügung gestellt wird. Das Gesetz schafft hierfür wesentliche Voraussetzungen", erläutert bpa-Geschäftsführer Bernd Tews.

Eine entscheidende Neuerung ist die Schaffung eines Anspruchs auf Leistungen der allgemeinen Palliativversorgung für Menschen am Lebensende im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Dazu gehören unter anderem die medizinisch-pflegerische Betreuung, die Beratung, die Behandlungspflege sowie die Anleitung und Unterstützung der Angehörigen. Während die spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Schwerstkranke und Sterbende (SAPV) bereits seit 2007 als Leistungsanspruch verankert ist, fehlte ein solcher bislang für die allgemeine Palliativversorgung. Der bpa, der sich seit Langem für eine gesetzliche Regelung eingesetzt hat, begrüßt die Erweiterung auf den allgemeinen Bereich deshalb ausdrücklich. Umgesetzt wird der ambulante Rechtsanspruch, wie vom bpa gefordert, durch eine Leistung der häuslichen Krankenpflege und die Erweiterung des Leistungskataloges. Der Verordnungskatalog wird um die Palliativleistungen erweitert, und die Bedarfe der Menschen am Lebensende werden nun stärker berücksichtigt.

Nachbesserungsbedarf besteht hingegen im stationären Bereich: "Die im Gesetzentwurf vorgesehene, Gesundheitliche Versorgungsplanung zum Lebensende' als fakultatives Beratungsangebot von Heimen ist sicherlich sinnvoll. Allerdings verbessert ein Beratungsanspruch allein noch nicht die Begleitung am Lebensende. Hierfür ist eine bessere Personalausstattung notwendig. Wir brauchen mehr Zeit", mahnt bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2015 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.:
030/30 87 88 60, www.bpa.de
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Ungleichheit bei Hospiz- und Palliativversorgung

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2015, 12:56

0458 / 29. April 2015
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Ungleichheit bei Hospiz- und Palliativversorgung sofort beenden

"Die Weiterentwicklung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist längst überfällig, denn Deutschland hat im internationalen Vergleich erhebliche Defizite. Trotz guter Ansätze greift der Entwurf der Bundesregierung zu kurz. Er verpasst vor allem die Aufhebung der Ungleichbehandlung zwischen Pflegeeinrichtungen und hospizlicher Sterbebegleitung", erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heutige Kabinettsberatung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Zimmermann weiter:

"Besonders deutlich wird die Schieflage bei der Finanzierung. Die Sozialkassen zahlen für einen Platz im Hospiz etwa 6.500 Euro monatlich, um einen Menschen mit lebensbegrenzender Erkrankung zu begleiten und zu versorgen. Für Menschen, die sich in einer vergleichbaren Phase an ihrem Lebensende befinden und in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht sind, zahlen die Sozialversicherer nicht mal ein Viertel der Kosten. Das macht deutlich, dass die Pflegeversicherung als Teilleistungssystem auf eine Zwei-Klassen-Versorgung setzt, die nicht weiter verfestigt werden darf.

Wir brauchen eine nationale Palliativstrategie auf der Basis einer gesicherten Datenlage und Bedarfsplanung, die hochwertige Pflege und palliative Versorgung, Hospizarbeit und Sterbebegleitung einschließt und immer ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellt.

Die Anerkennung der 'Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland' muss die Voraussetzung für eine würdevolle Pflege und Versorgung in der letzten Lebensphase sein."

F.d.R. Susanne Müller
-----------------------------------------------------------------
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
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Professionelle Versorgung Sterbender

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2015, 13:00

Ministerin Steffens:
Wenn professionelle Versorgung Sterbender selbstverständlich ist, tritt Wunsch nach aktiver Sterbehilfe in den Hintergrund

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur aktuellen Debatte um eine bundesweite Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung erklärt die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne):
„Der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe wird in den Hintergrund treten, wenn eine gute professionelle Versorgung Sterbender selbstverständlich ist. Denn auf diese Weise kann Menschen die Angst vor der letzten Lebensphase genommen werden. Qualifizierte Hospizarbeit und Palliativversorgung stehen für ein Sterben in Würde, das nicht von Einsamkeit und unnötigem Leiden geprägt ist. Wir sind in Nordrhein-Westfalen im Rahmen unserer eigenen Möglichkeiten sicherlich schon weiter als andere. Unverzichtbar ist aber, dass der Bund für eine angemessene Finanzierung sorgt.
Mit der Landesinitiative ,Gemeinsam auf dem Weg‘ unterstützt die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen beispielsweise bereits systematisch die Ausweitung der Hospiz- und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen. Träger von Pflegeeinrichtungen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher noch nicht gezielt mit ambulanten Hospiz- und Palliativteams zusammenarbeiten, erhalten konkrete Hilfestellung, wie sie den gesetzlichen Anspruch ihrer Bewohnerinnen und Bewohner auf eine medizinisch-pflegerische Versorgung in der letzten Lebensphase wirkungsvoll umsetzen können. Im Landeshaushalt für 2015 sind rund eine halbe Million Euro (498.000 Euro) zur Unterstützung der Arbeit von zwei ALPHA-Stellen vorgesehen. Die ALPHA-Stellen in Bonn und Münster unterstützen Pflegeheime in vielfältiger Weise beim Aufbau einer Hospiz- und Palliativkultur. Mit der Broschüre „Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen – Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis“ erhalten Einrichtungen auch eine umfangreiche schriftliche Hilfestellung.
In Nordrhein-Westfalen haben wir:
 Über 300 ambulante Hospizdienste
 Rd. 120 ambulante Palliativpflegedienste
 61 stationäre Hospize
 5 Kinder- und Jugendhospize
 31 ambulante Kinderhospizdienste
 eine flächendeckende ambulante Palliativversorgung

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
Mobil: +49 (0)174 1561 116
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
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Sterbehilfe: Kabinett beschließt Palliativgesetz

Beitrag von WernerSchell » 30.04.2015, 07:05

Ärzte Zeitung vom 30.04.2015
Sterbehilfe: Kabinett beschließt Palliativgesetz
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung von Gesundheitsminister Gröhe verabschiedet.
Schon im Vorfeld gab es Kritik von Grünen und Patientenschützern - ihnen geht der Entwurf nicht weit genug.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=884 ... ung&n=4194
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Sterbebedingungen in Pflegeeinrichtungen im Fokus

Beitrag von WernerSchell » 03.06.2015, 08:10

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe informiert sich am 03.06.2015, 16.30 Uhr, im Seniorenhaus Lindenhof, Auf der Schanze 3, 41515 Grevenbroich, über das Modellprojekt "beizeiten - begleiten". - Patientenverfügungen sind in Deutschland nach wie vor nicht sehr verbreitet. Darüber hinaus sind sie im Notfall oft nicht zur Hand, selten aussagekräftig und verlässlich. Eine dauerhaft qualifizierte Begleitung durch geschultes Heimpflegepersonal bei der Entscheidung und Klärung der individuellen medizinischen Behandlungsmaßnahmen von Heimbewohnern verspricht daher das Modellprojekt "beizeiten.begleiten". Es wurde jetzt im Rahmen einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten Studie im Grevenbroicher Seniorenhaus Lindenhof in den Regelbetrieb übernommen. Neben einer professionellen Dokumentation auf standardisierten Formularen (Patientenverfügung, Vertreterverfügung, Notfallbogen) sowie der Notfalltauglichkeit und Validität der Verfügung ist dabei die Kooperation mit Haus- und Notärzten, Rettungsdienstmitarbeitern sowie dem Krankenhauspersonal von besonderer Bedeutung. - Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wird sich im Seniorenhaus Lindenhof des Rhein-Kreises Neuss im Beisein von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Kreisgesundheitsdezernent Karsten Mankowsky und Grevenbroichs Bürgermeisterin Ursula Kwasny über das Modellprojekt informieren. Als Gesprächspartner hat auch der Düsseldorfer Universitätsprofessor Dr. med. Jürgen in der Schmitten, einer der Initiatoren von "beizeiten - begleiten", seine Teilnahme zugesagt. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird ebenfalls anwesend sein. Werner Schell ist mit dem Thema seit Jahren bestens vertraut und referiert zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende" u.a. seit Jahren in der Volkshochschule Neuss. Der Neusser Pflegetreff hat das Thema am 22.10.2014 ebenfalls aufgegriffen (Dr. med. in der Schmitten saß u.a. auf dem Podium). Dazu gibt es eine Filmdokumentation bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=e0jtDziYNeM Der Film informiert zu Beginn über rd. 8 Minuten über die Aktivitäten von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
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Sterbebegleitung: Kassen wollen mehr Palliativärzte

Beitrag von WernerSchell » 05.06.2015, 06:33

Ärzte Zeitung vom 05.06.2015:
Sterbebegleitung: Kassen wollen mehr Palliativärzte
Mehr Ärzte für die Palliativversorgung braucht das Land - das fordert der GKV-Spitzenverband.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=887 ... ung&n=4265
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Bundesrat fordert Nachbesserungen bei Palliativmedizin

Beitrag von WernerSchell » 16.06.2015, 08:07

Deutsches Ärzteblatt:
Bundesrat fordert Nachbesserungen bei Palliativmedizin
Die Bundesländer fordern Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Hospiz- und Palliativversorgung. Der Bundesrat kritisierte am Freitag in Berlin unter anderem eine Schlechterstellung von Sterbenden in Altenheimen ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... tivmedizin

Hospiz- und Palliativversorgung: Kabinett verabschiedet Gesetz
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ativgesetz
Palliativmedizin – für alte und junge Menschen
http://www.aerzteblatt.de/blog/62662/Pa ... e-Menschen
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Schwerstkranke Menschen gut versorgen und betreuen

Beitrag von WernerSchell » 17.06.2015, 18:49

"Schwerstkranke Menschen gut versorgen und betreuen"
Hospiz- und Palliativgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag


Der Deutsche Bundestag hat sich am 17.06.15 in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland befasst.

Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz: "Alle Menschen in unserem Land sollen die Gewissheit haben, dass sie ihren letzten Lebensweg gut versorgt und begleitet gehen können. Deshalb werden wir den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zu Hause und im Pflegeheim, genauso wie in Hospizen und Krankenhäusern, deutlich besser fördern. Denn schwerstkranke Menschen sollen überall dort gut betreut, versorgt und begleitet werden, wo sie ihre letzte Lebensphase verbringen wollen – zuhause, in Krankenhäusern oder in Pflegeheimen, in den Städten oder auf dem Land. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Hospiz- und Palliativleistungen überall in Deutschland."

Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehlt es noch an ausreichenden Hospiz- und Palliativangeboten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Hospizarbeit finanziell besser zu fördern. Mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen soll zudem die ambulante Palliativversorgung gestärkt werden. Auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern soll die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden, denn viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Um Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase zu ermöglichen, sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten zusammenarbeiten. Dafür erhalten Ärzte eine zusätzliche Vergütung. Zudem sollen Versicherte und ihre Angehörigen künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten.

Regelungen des Hospiz- und Palliativgesetzes im Einzelnen:
- Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vertragsärztlichen Bereich werden die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren – zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit den anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen.
- Außerdem soll die palliativmedizinische Versorgung in der häuslichen Krankenpflege gestärkt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält deshalb den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren.
- Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden SAPV-Teams eingeführt. Zudem wird klar gestellt, dass allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung auch in selektivvertraglichen Versorgungsformen und gemeinsam vereinbart werden können.
- Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Dies geschieht zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen. Vor allem derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten (Erhöhung um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro). Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Beibehaltung des Eigenanteils entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Hospizverbände, um so sicherzustellen, dass der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibt.
- Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter), und es wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt. Die finanzielle Förderung erfolgt zudem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung. Außerdem soll die ambulante Hospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt werden, und Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen.
- Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.
- Zudem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert.
- Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht. Zudem können Krankenhäuser ambulante Hospizdienste, die von den Krankenkassen gefördert werden, mit Sterbebegleitungen der Versicherten in ihren Einrichtungen beauftragen, die ihre letzte Lebensphase dort verbringen.
- Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.

Quelle und weitere Informationen:
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... estag.html
http://www.bmg.bund.de/presse/pressemit ... estag.html
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 805170.pdf

+++

Ärzte Zeitung vom 17.06.2015
Heute erste Lesung: Hospizgesetz im Bundestag
Die Regierung will die Hospiz- und Palliativversorgung verbessern - und hat dazu ein Gesetz erarbeitet.
Der Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Entwurf.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=888 ... ung&n=4292
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Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Beitrag von WernerSchell » 17.06.2015, 18:55

Heute findet in Berlin die erste Lesung zum "Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung statt" und ganz sicher ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung auch wenn ich mir -- wie viele Andere -- eine noch stärkere Akzentuierung und Differenzierung für die Versorgungsorte Krankenhaus und insbesondere stationäre Pflegeeinrichtungen gewünscht hätte. In diesen beiden Einrichtungsarten versterben ca. 85% aller Bundesbürger. Es wird nun massgeblich davon abhängen, wie "vor Ort" die betroffenen Handlungspartner das Gesetz ausgestalten. Es gilt die sich "eröffnenden Chancen" aktiv auszugestalten, neue Kooperationen einzugehen und die regionalen Partner verpflichtend einzubinden!

Alle Experten -- und dies nicht nur im Bundestag -- eint die Einschätzung, dass ein im Sinne einer palliativen Versorgung würdevolles Sterben -- unabhängig von dessen Ort --, als zentrales Ziel in der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender anzustreben ist. Dieses, so auch in der „Charta zur Betreuung Schwerstkranker und Sterbender“ formulierte Ziel rückt, auch durch das neue Gesetz stärker in den Mittelpunkt des Handelns.

Das von uns hier in Gießen entwickelte Deutsche Palliativsiegel hat zum Ziel eine unabhängige Qualitätsbewertung des Versorgungsprozesses von Schwerstkranken und Sterbenden mit zu sichern. Ausgezeichnet werden die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, welche über eine gute bzw. sehr gute Versorgungskultur und Praxis verfügen. Näheres zu den Zielen, Nutzen und Vorgehen und auch zu den ersten ausgezeichneten Einrichtungen, erfahren Sie unter: http://www.palliativsiegel.de
Am 6. November 2015 wird der 3. Kongress „Sterben im Krankenhaus und stationären Pflegeinrichtungen“ unter der Schwerpunktsetzung „Gute Lösungen“ in Gießen durchgeführt. Ziel ist es, den Kongressteilnehmern bei der "Ausgestaltung vor Ort" Ermutigung und Anregung zu geben.
Auch werden mit dem „Deutschen Palliativsiegel“ ausgezeichneten Krankenhausmitarbeiter anwesend sein, um ihre Erfahrungen in der Etablierung den Kongressgästen zu berichten. Nähere Informationen zum Kongress unter http://www.giessener-kongress.de

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.06.2015
Wolfgang George
Wolfgang George (Prof. Dr. phil)
Jahnstr. 14
35394 Gießen
tel: 0641-94-82-111
e-mail: w.george@andramedos-net.de
http://www.palliativsiegel.de

Kongress 2015 // 6. November
3. Kongress Sterben im Krankenhaus und stationären Pflegeeinrichtungen

Neue Bücher 2013-2014
Sterben in Einrichtungen der stationären Pflege: Ergebnisse, Zusammenhänge und Empfehlungen, psychosozial-Verlag, 2014
Regionales Zukunftsmanagement Band 7: Existenzgründung im ländlichen Raum, Pabst-Publisher, 2013
Sterben im Krankenhaus: Ergebnisse, Zusammenhänge und Empfehlungen, psychosozial-Verlag, 2013

Veröffentlichungen 2014-2015
Sterben in stationären Pflegeinrichtungen, das krankenhaus, 4/15 S.330-338
Sterben im Heim, Altenpflege Heft 3 Jg 40 S 62-66, 2015
Sterben nicht vorgesehen, Thieme Intensiv 23 (1): S 27–34, 2015
Gießener Studie zu Sterbeorte: Teil 1 Das Krankenhaus, Pro Alter S 46-49 November/Dezember 2014
Qualität zahlt sich aus, Zeitschrift für Palliativmedizin 5/14 S200-202
Neues Qualitätssiegel: Palliativ-freundliches Krankenhaus und Palliativ-freundliche stationäre Pflegeeinrichtung Hessisches Ärztblatt Heft 10 /2014
Leitbilder schaffen und Erfolge dokumentieren: Wege zu einer besseren Sterbekultur, Praxis Pflegen 18/2014
Sterbebetreuung in deutschen Krankenhäusern: Herausforderung und Chance für die Pflegenden, Praxis Pflegen 18/2014
Regionalentwicklung durch genossenschaftlich organisiertes Engagement. IN:Kommune, Bürger und Wirtschaft im solidarischen Miteinander von Genossenschaften, KWI-Schriften, S.33-48, Potsdam 2014
Jors K, Adami S, Xander C, Meffert C, Gärtner J, Bardenheuer H, Buchheidt D, Mayer-Steinacker R, Viehrig M, George W, Becker G: Dying in Cancer Centers: Do the circumstances allow for a dignified death? Cancer J, 2014
Neues Qualitätssiegel: KU-Gesundheitsmagazin, 7/14 S.67-68
Sterben im Krankenhaus: Neue empirische Ergebnisse, Dr. med Mabuse HeftMai/Juni 2014
Lebensende in Würde: Sterbende benötigen gut vorbereitete Krankenhäuser, Heilberufe 4/2014 S.35-37
Sterben im Krankenhaus unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildung der beruflichen Helfer, PADUA Heft 4/2014
Sterben im Krankenhaus: Ärzte üben Kritik an der Ausbildung & Interview, Deutsches Ärzteblatt 3/2014
Baseline-Bestimmung zum Sterben im Krankenhaus, Bundes-Hospiz-Anzeiger Ausgabe 1/2014 S.14-15
Sterbebegleitung anstelle Sterbehilfe, Krankenhaus-Umschau Gesundheitsmagazin 2/2014 S.68-71
Sterbebedingungen in deutschen Krankenhäusern unter Berücksichtigung hessischer Einrichtungen, Hessisches Ärzteblatt 2/2014 S.72-74

Diplompsychologe Wolfgang George, Medizinische Seminar George, TransMIT
Projektbereich für Versorgungsforschung und Beratung, Honorarprofessor an
der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM)
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2015, 07:39

„Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland“ freigeschaltet
Schwererkrankte und ihre Familien brauchen qualifizierte Informationen über Möglichkeiten der palliativmedizinischen Behandlung und hospizlichen Unterstützung

Berlin, 17.6.2015. „Ob zuhause, im Altenpflegeheim, im Krankenhaus oder im Hospiz - schwererkrankte Menschen brauchen an jedem dieser Orte die Gewissheit, gut, sicher und in Gemeinschaft aufgehoben zu sein. Sie sollen über ihre Behandlung mitentscheiden können und so wenig Leid wie möglich aushalten müssen.“ so Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich der heutigen ersten Beratung des Palliativ- und Hospizgesetzes im Bundestag.
Dringend notwendige Voraussetzungen dafür seien:
1. Flächendeckender Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung
2. „Hand in Hand“-Übergang zwischen allgemeiner und spezialisierter, ambulanter und stationärer Versorgung
3. Qualifizierter Personalstandard in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hospizen und SAPV-Diensten
4. Niedrigschwellige und zeitnahe Information und Beratung von Patienten und Familien.
Palliativversorgung im Krankenhaus: Knapp die Hälfte der Menschen in Deutschland stirbt im Krankenhaus, jährlich sind dies über 400.000 Patienten. „Doch nur 15 Prozent der bundesweit 2.000 Krankenhäuser verfügen über Palliativstationen, in den übrigen haben nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie ihn die DGP für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten empfiehlt. Kleinere Häuser brauchen zumindest einen Palliativbeauftragten.“ erläutert Radbruch. Zum einen sei eine qualifizierte spezialisierte Palliativversorgung auf ausgewiesenen Stationen zu gewährleisten. Andererseits braucht es für die nachhaltige Entwicklung von koordinierter Hand-in-Hand-Betreuung gerade auch im Krankenhaus die Sicherheit einer auskömmlichen Finanzierung für Palliativdienste und Palliativbeauftragte. „Die Bedeutung einer frühzeitigen palliativmedizinischen Versorgung ist gut belegt, dies hat auch die unter Federführung der DGP vorgelegte S3-Leitlinie Palliativmedizin noch einmal deutlich gezeigt.“ so Radbruch. Mit dem Einsatz eines Palliativbeauftragten in jeder Klinik ist dafür zu sorgen, dass Versorgungsstrukturen entwickelt werden, die den Bedürfnissen aller Patienten mit einer fortschreitenden Erkrankung gerecht werden.
Palliativversorgung von hochbetagten Menschen: Ebenso dringend benötigt wird diese Struktur, um die allgemeine Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen einschließlich der Kurzzeitpflege zu etablieren und umzusetzen. „Noch sind wir weit davon entfernt, dass in allen Altenpflegeheimen hochbetagte, multimorbide und/oder demente Menschen am Ende ihres Lebens im Sinne einer guten Palliativversorgung begleitet werden können.“ ergänzt Katja Goudinoudis, Sprecherin der Sektion Pflege und Vorstandsmitglied der DGP. Bedürfnisorientierte und fachlich adäquate Versorgungskonzepte für hochbetagte Menschen fehlen außerdem weitgehend in der häuslichen Versorgung, in neuen Wohnformen, in Krankenhäusern, stationären Hospizen, SAPV und AAPV. Die ambulante Betreuung spielt hier eine besondere Rolle, da die meisten Menschen sich wünschen, zuhause leben und sterben zu können.
Flächendeckender Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung: Die über 5.000 in der Palliativversorgung tätigen Mitglieder der DGP sind alltäglich mit Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Raum konfrontiert, wenn sie in Einzelfällen bis zu 100 km zu Patienten fahren. „Gerade im Zusammenhang mit der derzeit parallelen Diskussion um den ärztlich assistierten Suizid ist der flächendeckende Ausbau einer qualitativ hochwertigen Palliativversorgung von großer Bedeutung.“, betont Radbruch, der sich befremdet zeigt über „Entweder-Oder“-Diskussionen, wie sie in Unkenntnis der wahren Nöte von Patienten derzeit gelegentlich geführt werden. Entscheidender Faktor für eine gelungene Palliativversorgung ist, qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl und mit genügend Zeit für die Betroffenen verfügbar zu machen. Dies bezieht sich nicht nur auf Ärzte und Pflegekräfte, sondern gleichermaßen auf Physiotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter, Seelsorger und andere Berufsgruppen, für deren Einbindung in die Versorgungsstrukturen bislang kaum Konzepte vorliegen.
Wegweiser zu ambulanten und stationären Angeboten: Einen wesentlichen Schritt zu einer breiten Information über hospizliche und palliativmedizinische Möglichkeiten stellt die heutige Freischaltung des kostenfrei zugänglichen und aktuell überarbeiteten Online-Portals „Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland“ dar. Mit diesem nutzerfreundlichen Angebot soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass insbesondere Schwererkrankte - oft melden sich Angehörige bei den Verbänden mit der Bitte um Adressen und Beratung - einen niedrigschwelligen und zeitnahen Zugang zu den Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung erhalten. Eine wichtige Empfehlung der kürzlich unter Federführung der DGP veröffentlichten S3-Leitlinie Palliativmedizin war, dem Thema Beratung mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland:
http://www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de/

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat sich in den vergangenen drei Monaten differenziert zu den spezifischen Notwendigkeiten zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland geäußert. Die Stellungnahmen und Pressemitteilungen zum Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz finden Sie hier: http://www.palliativmedizin.de
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13

Quelle: Pressemitteilung vom 17.06.2016
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Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2015, 09:07

Deutsches Ärzteblatt:
Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung nimmt Fahrt auf
Der Deutsche Bundestag hat sich heute in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland befasst.
Große Einigkeit herrschte dabei darin, dass insbesondere in ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Fahrt-auf

DÄ print: Palliativmedizin: Bundesrat fordert Nachbesserungen
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171011 ... esserungen
DÄ print: Palliativmedizin: Das Selbstbestimmungsrecht beachten
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171041 ... t-beachten
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Palliativmedizin: Das Selbstbestimmungsrecht beachten

Beitrag von WernerSchell » 23.06.2015, 16:39

Deutsches Ärzteblatt:
Holzner, Claudia
Palliativmedizin: Das Selbstbestimmungsrecht beachten
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171041 ... t-beachten
Begutachtung der Geschäfts- und Testierfähigkeit: Komplexe Aufgabe für den Arzt
http://www.aerzteblatt.de/archiv/160857 ... r-den-Arzt
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Schmerzmedizin, Palliativversorgung und Co.

Beitrag von WernerSchell » 29.06.2015, 06:42

Ärzte Zeitung vom 29.06.2015:
Schmerzmedizin, Palliativversorgung und Co.:
Gesundheitsministerkonferenz bezieht Position
Beim Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern standen unter anderem die Hospiz- und Palliativversorgung,
der Fachkräftemangel und die Schmerzmedizin auf der Agenda. Die Konferenz bezog zu vielen Themen klar Stellung.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=889 ... ung&n=4313
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Qualifizierte Hospiz- und Palliativversorgung ...

Beitrag von WernerSchell » 26.07.2015, 07:51

Qualifizierte Hospiz- und Palliativversorgung ist längst überfällig

(Quelle: Diakonie Deutschland) Diakonie Deutschland fordert erhebliche zusätzliche Mittel der Kranken- und Pflegekassen für die Versorgung sterbender Menschen in Krankenhäusern, Pflegediensten und Pflegeheimen.
Mit einem Gesetzentwurf erklärt die Bundesregierung die Palliativversorgung zu einem Teil der Regelversorgung, so Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Krankenhäuser, Pflegedienste und Pflegeheime werden ausdrücklich zu einer qualifizierten Versorgung, Pflege und Begleitung sterbender Menschen verpflichtet. Das ist ein längst überfälliger, aber bei weitem nicht hinreichender Schritt."
Aus Sicht der Diakonie Deutschland werden damit lediglich Aufgaben präziser benannt, die in der Praxis schon selbstverständlich ausgeführt werden - allerdings immer unter großem Zeitdruck. "Wir haben palliativ hoch qualifizierte Fachkräfte, können sie aber nicht in ausreichendem Umfang einsetzen, weil die palliative Versorgung bisher nicht genügend vergütet wird", sagt der Diakonie-Präsident. "Erforderlich sind erhebliche zusätzliche Mittel der Kranken- und Pflegekassen speziell für diese Aufgaben."
Die Position der Diakonie zur Finanzierung palliativer Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie unter http://www.diakonie.de/08-2014-finanzie ... 15746.html

Quelle: Mitteilung vom 26.07.2015
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Suizidbeihilfe: Diakonie verweist auf „blinde Flecken“

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2015, 07:36

Dtsch Arztebl 2015; 112(29-30)
Richter-Kuhlmann, Eva A.

Debatte zu Suizidbeihilfe: Diakonie verweist auf „blinde Flecken“
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171380 ... de-Flecken
Informationen zur Publikation "Würde, Selbstbestimmung, Sorgekultur – Blinde Flecken in der Sterbehilfedebatte"
http://www.hospiz-verlag.de/Publikation ... hp?art=225
Interview der Diakonie mit Ulrich Lilie
http://www.diakonie.de/nachgefragt-blin ... 16365.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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