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Fixierung & Zwangsbehandlung - Amtshaftung / Schmerzensgeld

Verfasst: 25.04.2015, 07:29
von WernerSchell
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Das Landgericht Berlin hat am 28.1.2015 entschieden, dass für eine Fixierung von 16 Stunden
und eine psychiatrische Zwangsbehandlung mit Neuroleptika aus Amtshaftung ein Schmerzensgeld
von 5000,- € an den betroffenen Kläger bezahlt werden muss.

Damit ist ein weiteres Urteil bekannt geworden, dass die Höhe der Schmerzensgeldes für die durch Zwang zu erduldende Körperverletzung bei einer Zwangsbehandlung festlegt.
Das wichtige Urteil kann vollständig hier nachgelesen werden:
http://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67U ... d_2015.pdf

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Die Boulevard-Presse schließt sich unserer Sicht und Sprechweise an, dass die sogenannte "Betreuung" tatsächlich Entmündigung ist.
Das Titelblatt des Berliner Kurier vom 30.3. beweist das, siehe hier:
http://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67U ... -gross.jpg
Der Bericht ist hier zu lesen: http://www.berliner-kurier.de/kiez-stad ... 53454.html
Sehr erfreulich - RA Alexander Paetow wird richtig zitiert in: "Entmündigung: Das muss ich jetzt wissen":
http://www.berliner-kurier.de/kiez-stad ... tem,1.html

Quelle: Mitteilung vom 02.04.2015
Werner-Fuß-Zentrum im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

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Vorsorgevollmacht kann Betreuung entbehrlich machen!
Darüber informiere ich in Vorträgen - u.a. am 29.04.2015, 18.00 Uhr, in der VHS Neuss
> viewtopic.php?f=7&t=20813 (nähere Hinweise am 14.04.2015 > viewtopic.php?f=7&t=20569 ).
Am 30.03.2015, berichtete das ZDF in einem Beitrag (kritisch) "Sein gutes Recht - Leben mit Betreuung"
> viewtopic.php?f=7&t=20988

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Zu all dem passend:

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