EGMR: Künstliche Ernährung kann beendet werden
Verfasst: 06.06.2015, 06:48
Aus Forum: viewtopic.php?f=2&t=17902&hilit=Frankreich
Der Europäische Gerichthof für Menschenrechte (EGMR) hat am 05.06.2015 eine richtungsweisende Entscheidung gefällt:
Sterbehilfe für querschnittsgelähmten Franzosen wurde gebilligt
Vincent Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Wachkoma.
Foto: dpa bildfunk
Nach Auffassung des EGMR ist die Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts, die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten Lambert zu beenden, kein Verstoß gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nun können die Ärzte mit Zustimmung der Ehefrau Lamberts und mehrerer Geschwister die Magensonde des früheren Krankenpflegers entfernen und ihn sterben lassen. Die Eltern und zwei Geschwister des 38 Jahre alten ehemaligen Krankenpflegers wollten ihn mit künstlicher Ernährung weiter am Leben halten. Lambert liegt nach einem Verkehrsunfall vor sieben Jahren im Wachkoma. - Das Urteil des EGMR ist endgültig, eine Berufung dagegen nicht möglich (Quelle dpa und Ärzte Zeitung vom 05.06.2015 http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... 05-_-Recht ).
Weitere Beiträge zum Thema unter:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 37296.html
http://www.sueddeutsche.de/panorama/eur ... -1.2507230
http://www.rtl.de/cms/wachkoma-patient- ... 35446.html
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... -wachkoma/
+++ Anmerkung der Moderation: +++
Es bleibt abzuwarten, ob und ggf. inwieweit die getroffene Entscheidung des EGMR die bundesdeutsche Debatte um ein Sterbehilfegesetz beeinflussen wird. Ein solches Gesetz ist für den Herbst 2015 angekündigt worden. Zahlreiche Beiträge sind zu diesem Thema in diesem Forum u.a. unter folgender Adresse nachlesbar: viewtopic.php?f=2&t=20065&p=77779#p77779
Der Europäische Gerichthof für Menschenrechte (EGMR) hat am 05.06.2015 eine richtungsweisende Entscheidung gefällt:
Sterbehilfe für querschnittsgelähmten Franzosen wurde gebilligt
Vincent Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Wachkoma.
Foto: dpa bildfunk
Nach Auffassung des EGMR ist die Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts, die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten Lambert zu beenden, kein Verstoß gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nun können die Ärzte mit Zustimmung der Ehefrau Lamberts und mehrerer Geschwister die Magensonde des früheren Krankenpflegers entfernen und ihn sterben lassen. Die Eltern und zwei Geschwister des 38 Jahre alten ehemaligen Krankenpflegers wollten ihn mit künstlicher Ernährung weiter am Leben halten. Lambert liegt nach einem Verkehrsunfall vor sieben Jahren im Wachkoma. - Das Urteil des EGMR ist endgültig, eine Berufung dagegen nicht möglich (Quelle dpa und Ärzte Zeitung vom 05.06.2015 http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... 05-_-Recht ).
Weitere Beiträge zum Thema unter:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 37296.html
http://www.sueddeutsche.de/panorama/eur ... -1.2507230
http://www.rtl.de/cms/wachkoma-patient- ... 35446.html
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... -wachkoma/
+++ Anmerkung der Moderation: +++
Es bleibt abzuwarten, ob und ggf. inwieweit die getroffene Entscheidung des EGMR die bundesdeutsche Debatte um ein Sterbehilfegesetz beeinflussen wird. Ein solches Gesetz ist für den Herbst 2015 angekündigt worden. Zahlreiche Beiträge sind zu diesem Thema in diesem Forum u.a. unter folgender Adresse nachlesbar: viewtopic.php?f=2&t=20065&p=77779#p77779