Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Reform
Verfasst: 25.01.2016, 07:54
Ärztetag stellt Signale auf Grün
„Der Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer auf beeindruckende Weise den Rücken gestärkt. Das war ein klarer Vertrauensbeweis für den Vorstand der Bundesärztekammer und die Verhandlungsführer der BÄK, die sich seit Jahren für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einsetzen.“ So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery den Ausgang des heutigen außerordentlichen Deutschen Ärztetages in Berlin. Die Delegierten hatten den Leitantrag des Bundesärztekammer-Vorstandes mit großer Mehrheit angenommen. Gleichzeitig überwiesen sie Anträge, deren Umsetzung eine Unterbrechung der laufenden Verhandlungen mit PKV und Beihilfe für eine neue GOÄ zur Folge gehabt hätten, an den zuständigen Ausschuss der BÄK.
Die Delegierten forderten die Bundesregierung auf, die GOÄ entsprechend dem zwischen BÄK, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe ausgehandelten Kompromissvorschlag zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der noch laufenden Legislaturperiode in Kraft zu setzen.
Der Vorstand der Bundesärztekammer wurde damit beauftragt, unter Beratung durch den Ausschuss "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit freizugeben. In einer Entschließung formulierte der Ärztetag die Voraussetzungen für die Novelle.
Abschließend stellten die Delegierten klar: „Die Ärzteschaft erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden.“
Entschließung des außerordentlichen Deutschen Ärztetages:
GOÄ-Novelle jetzt umsetzen: Moderne Medizin zu rechtssicheren und fairen Bedingungen für Patienten und Ärzte!
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung dringend auf, die nach der Maßgabe der unten aufgeführten Voraussetzungen gestaltete Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechend dem zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) sowie den für das Beihilferecht zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden (Beihilfe) ausgehandelten Kompromissvorschlag zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der noch laufenden Legislaturperiode in Kraft zu setzen.
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird damit beauftragt, unter Beratung durch den Ausschuss "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung (BÄO) und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) freizugeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die neue GOÄ erfüllt weiterhin eine doppelte Schutzfunktion für Patienten und Ärzte: Durch das Festlegen ausgewogener Preise werden die Patienten vor finanzieller Überforderung geschützt und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet.
2. Durch das Festlegen nicht unterschreitbarer Gebührensätze unter Berücksichtigung gerechtfertigter Ausnahmefälle werden die notwendigen Voraussetzungen einer menschlichen und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung gewährleistet.
3. Das Gebührenverzeichnis der neuen GOÄ entspricht dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft. Darin noch nicht abgebildete innovative Leistungen können wie bisher ohne Verzögerung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erbracht und analog mittels gleichwertiger vorhandener Gebührenpositionen abgerechnet werden.
4. Abweichende Honorarvereinbarungen sind weiterhin möglich.
5. Gehalts- und Kostenentwicklungen einschließlich des Inflationsausgleichs sind bei der Festlegung der Euro-Preise der Gebührenpositionen der neuen GOÄ undderen künftig fortlaufenden Überprüfung und Anpassung in einem fairen Interessenausgleich mit den nach § 11 BÄO "zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten" zu berücksichtigen. Die Festlegung und Weiterentwicklung der Euro-Preise der neuen GOÄ soll unter Erhalt ihrer Doppelschutzfunktion auch im Vergleich mit der Anpassungshöhe und den Anpassungsintervallen anderer Gebührenordnungen freier Berufe angemessen sein.
6. Die Bundesärztekammer verständigt sich mit dem BMG, dem PKV-Verband und der Beihilfe darauf, während der geplanten 36-monatigen Monitoringphase im Anschluss an die Inkraftsetzung der neuen GOÄ eventuelle Inkongruenzen hinsichtlich der Abrechnungsbestimmungen, der Legenden und Bewertungen der Gebührenpositionen unter Anhörung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu identifizieren und zu beheben. Die Praktikabilität und die Angemessenheit der neuen Steigerungssystematik werden überprüft und dabei festgestellte Mängel behoben. Die Ergebnisse der Prüfungen und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen werden durch die Bundesärztekammer fortlaufend veröffentlicht.
Die Ärzteschaft erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden!
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 23.01.2016
http://www.bundesaerztekammer.de/presse ... auf-gruen/
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Deutsches Ärzteblatt:
Ärztetag stärkt Bundesärztekammer bei GOÄ-Novelle den Rücken
Die Abgeordneten des außerordentlichen Deutschen Ärztetages haben heute in Berlin den Verhandlungsführern
der Bundesärztekammer (BÄK) bei der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) den Rücken gestärkt. ...
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... en-Ruecken
Ärzte Zeitung online, 24.01.2016
GOÄ-Sonderärztetag - Grünes Licht für GOÄ-Reform
Auf dem Sonderärztetag haben die Delegierten den BÄK-Verhandlungsführern zur GOÄ-Reform den Rücken gestärkt - und gefordert, die Novelle zügig umzusetzen.
Von Helmut Laschet und Rebekka Höhl
BERLIN. Der außerordentliche Ärztetag hat am Samstag in Berlin grünes Licht für den Weg zur GOÄ-Reform gegeben - und den ärztlichen Verhandlungsführern den Rücken gestärkt.
Die Skepsis mancher Delegierter, dass bestimmte Reformelemente die Privatmedizin zu nahe an die Kassenmedizin rücken könnten, teilte eine sehr große Mehrheit nicht.
… (weiter lesen unter) … http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... eform.html
Kommentar zum Sonderärztetag: GOÄ-Reformkarawane kann weiterziehen
Sind nach dem Beschluss des Ärztetags zur neuen GOÄ alle Fragen geklärt, alle Ungereimtheiten beseitigt? Keineswegs, findet Helmut Laschet. Dass die BÄK ihren Kurs unbeirrt fortsetzen kann, hat sie auch den Kritikern zu verdanken.
Von Helmut Laschet
Außer Spesen nichts gewesen. Nach dem außerordentlichen Ärztetag am Samstag in Berlin kann die GOÄ-Reformkarawane unter der Leitung des westfälischen Kammerpräsidenten Theodor Windhorst unbeirrt ihren Reformweg zu einer neuen Gebührenordnung fortsetzen.
… (weiter lesen unter) …
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Die Rheinische Post berichtet am 25.01.2016:
Karl Lauterbach
SPD lehnt Reform der Gebührenordnung für Ärzte ab
Düsseldorf. Die SPD bleibt bei ihrem Nein zu einer Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
"Es wundert mich nicht, dass der Ärztetag einer Reform für mehr Geld von Privatpatienten zustimmt", sagte SPD-Vize-Fraktionschef Karl Lauterbach unserer Redaktion. "Wir stehen für eine solche Reform nicht zur Verfügung. Sie ist auch nicht im Koalitionsvertrag vereinbart", betonte Lauterbach. Benötigt würde eine Reform, die Zwei-Klassen-Medizin zwischen privat und gesetzlich Versicherten abbaue. Dazu leiste der Vorschlag der Ärzte keinen Beitrag.
Quelle: RP http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.5714367
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Siehe auch unter Buchtipp!
Broglie - Schade - et al.
GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
Kommentar
Analoge Bewertungen
Hinweise zu individuellen Gesundheitsleistungen
… (weiter) … viewtopic.php?f=2&t=20457&hilit=Geb%C3%BChrenordnung