Der -(grobe)- Behandlungsfehler und erhobene Statistiken
Verfasst: 23.01.2017, 18:12
Der -(grobe)- Behandlungsfehler und erhobene Statistiken
Die erhobenen Stastiken des MDK in Bezug auf die Behandlungsfehler ab 2010 bis 2015
Im Jahr 2013 wurde die Chirurgie beschrieben, im Jahr 2014 fand eine Trennung der Chirurgie statt. Die Gefäßchirurgie wurde ab dem Jahr 2014 einzeln aufgeführt.
Leider fehlt der ICD Diagnose - Code zu Implantaten, Prothesen und Transplantaten.
Der ICD-Code I 70 Atherosklerose ist aufgeführt.
In der Gefäßchirurgie wird sehr häufig an den großen Arterien operiert.
Häufig finden Operationen an den Beingefäßen statt, je länger eine Stenose ist, um so eher wird ein Kunststoff - Implantat eingesetzt. Und genau diese künstlichen Prothesen haben ganz unterschiedliche Offenheitsraten.
Ursächlich kann es eine Abstoßung, eine Infektion, eine Blutgerinnsel, eine Abknickung oder eine Eindellung und andere Komplikationen sein.
Daher fände ich es sogar dringend notwendig, das die Statistik auch den Diagnose - Code T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen/Implantate/Transplantate im Herzen und in den Gefäßen(Blutungen, Embolien, Thrombosen, Stenosen) mit aufnimmt.
Stimmen dann die erhobenen Statistiken dem Jahr 2010 bis 2013?
Dort existiert nur die Chirurgie, oder die allgemeine Chirurgie!
Ein Hüftimplantat wird beschrieben, aber ein Gefäßimplantat nicht. Das muss doch einen plausiblen Grund haben?
Kunststoffbypässe wie z. Bsp. der Dacron gibt es in unterschiedlichen Anfertigungen, gewebbt gestrickt, mit und ohne Silberbeschichtung, unterschiedliche Durchmesser und Längen usw.
Hier wird es für einen Patienten der ein Implantat bekommen hat und der eine oder mehere Revisionsoperationen wegen eben dieser Komplikationen, schwierig zu beweisen, ob ein Behandlungsfehler vorgelegen hat.
Und selbst wenn er diesen groben Behandlungsfehler beweisen konnte, müßte er trotzdem noch im Nachgang vor dem Gericht beweisen, dass die bestehenden Schmerzen und körperlichen Einschränkungen oder Amputationen von Gliedmaßen aufgrund des groben Behandlungsfehlers zurückzuführen sind.
Oder ob die Grunderkrankung dafür verantwortlich ist. Denn wie es im Gesetz geschrieben steht:
Die Beweispflicht liegt beim Patienten.
Es wird von eine offene Fehlerkultur gesprochen und sicherlich gibt es einige wenige die sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Wäre es da nicht sinnvoll die Folgestatistik zu überarbeiten.
Die Orthopädie, mit Ihren Implantaten wurden immer erhoben, somit wäre es nur richtig auch Gefäßimplantate aufzuführen.
Die erhobenen Stastiken des MDK in Bezug auf die Behandlungsfehler ab 2010 bis 2015
Im Jahr 2013 wurde die Chirurgie beschrieben, im Jahr 2014 fand eine Trennung der Chirurgie statt. Die Gefäßchirurgie wurde ab dem Jahr 2014 einzeln aufgeführt.
Leider fehlt der ICD Diagnose - Code zu Implantaten, Prothesen und Transplantaten.
Der ICD-Code I 70 Atherosklerose ist aufgeführt.
In der Gefäßchirurgie wird sehr häufig an den großen Arterien operiert.
Häufig finden Operationen an den Beingefäßen statt, je länger eine Stenose ist, um so eher wird ein Kunststoff - Implantat eingesetzt. Und genau diese künstlichen Prothesen haben ganz unterschiedliche Offenheitsraten.
Ursächlich kann es eine Abstoßung, eine Infektion, eine Blutgerinnsel, eine Abknickung oder eine Eindellung und andere Komplikationen sein.
Daher fände ich es sogar dringend notwendig, das die Statistik auch den Diagnose - Code T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen/Implantate/Transplantate im Herzen und in den Gefäßen(Blutungen, Embolien, Thrombosen, Stenosen) mit aufnimmt.
Stimmen dann die erhobenen Statistiken dem Jahr 2010 bis 2013?
Dort existiert nur die Chirurgie, oder die allgemeine Chirurgie!
Ein Hüftimplantat wird beschrieben, aber ein Gefäßimplantat nicht. Das muss doch einen plausiblen Grund haben?
Kunststoffbypässe wie z. Bsp. der Dacron gibt es in unterschiedlichen Anfertigungen, gewebbt gestrickt, mit und ohne Silberbeschichtung, unterschiedliche Durchmesser und Längen usw.
Hier wird es für einen Patienten der ein Implantat bekommen hat und der eine oder mehere Revisionsoperationen wegen eben dieser Komplikationen, schwierig zu beweisen, ob ein Behandlungsfehler vorgelegen hat.
Und selbst wenn er diesen groben Behandlungsfehler beweisen konnte, müßte er trotzdem noch im Nachgang vor dem Gericht beweisen, dass die bestehenden Schmerzen und körperlichen Einschränkungen oder Amputationen von Gliedmaßen aufgrund des groben Behandlungsfehlers zurückzuführen sind.
Oder ob die Grunderkrankung dafür verantwortlich ist. Denn wie es im Gesetz geschrieben steht:
Die Beweispflicht liegt beim Patienten.
Es wird von eine offene Fehlerkultur gesprochen und sicherlich gibt es einige wenige die sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Wäre es da nicht sinnvoll die Folgestatistik zu überarbeiten.
Die Orthopädie, mit Ihren Implantaten wurden immer erhoben, somit wäre es nur richtig auch Gefäßimplantate aufzuführen.