Fehlende Sicherungsaufklärung bei Krankenhausentlassung - Haftung
Unterlässt es der Arzt, den Patienten über die Risiken der Einnahme von Amiodaron (in Gestalt von Herzrhythmusstörungen) hinzuweisen und verlässt der Patient danach die Klinik, so haftet der Arzt für den daraus entstehenden Schaden (schwerer Hirnschaden nach Herzrhythmusstörung) auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Es ist davon auszugehen, dass sich der Patient, der die Erkrankung sehr ernst nahm, bei richtiger Sicherungsaufklärung richtig verhalten und die Klinik nicht verlassen hätte, wodurch der Schaden vermieden worden wäre.
Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 6. Juni 2012 · Az. 5 U 28/10 -
Urteilsschrift abrufbar unter folgenden Adressen
> https://openjur.de/u/455836.html
> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koel ... 20606.html
Die Entscheidung wurde im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 11.2017, in der Rubrik "Medizinrecht" besprochen. Titel "Cave bei vorzeitiger Entlassung gegen ärztlichen: Mehr Haftung - weniger Geld".
Fehlende Sicherungsaufklärung bei Krankenhausentlassung - Haftung
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