Freiheitsbeschränkende Massnahmen in der Wohnung
Verfasst: 26.08.2004, 22:50
Liebe ForumsteilnehmerInnen,
ich habe im Almanach nachgeschaut und dort zu dieser Thematik auch "nur" den Hinweis auf das Urteil des AG Berlin Tempelhof, bzw. Hamburg, bzw. den entsprechenden Abschnitt in Schell: "Betreuungsrecht und Unterbringungsrecht" gefunden. Gibt es seither nichts Neues?
Sehe ich das richtig:
Freiheitsbeschränkende Massnahmen im Bereich familiärer Pflege in der Wohnung müssen nicht genehmigt werde, auch nicht wenn ein Angehöriger zum Betreuer bestellt ist, bzw. bevollmächtigt ist. Wo kein Kläger da kein Richter.
Bei Beteiligung eines Pflegedienstes muss die Anweisung, dass die Wohnung / das Haus abgeschlossen werden soll, von jemand kommen, der entweder richtig bevollmächtigt oder mit diesem Aufgabenkreis BetreuerIn ist.
Falls keine ausreichende Bevollmächtigung vorliegt und keine Betreuung besteht, muß der Pflegedienst die Angehörigen - falls vorhanden - entsprechend beraten und auf eine Betreuerbestellung "dringen".
Über Alternativen beraten, diese ausprobieren, dokumentieren, dokumentieren.
Balance halten zwischen Wahrung der Selbstbestimmung und berechtigter Fürsorge.
ich habe im Almanach nachgeschaut und dort zu dieser Thematik auch "nur" den Hinweis auf das Urteil des AG Berlin Tempelhof, bzw. Hamburg, bzw. den entsprechenden Abschnitt in Schell: "Betreuungsrecht und Unterbringungsrecht" gefunden. Gibt es seither nichts Neues?
Sehe ich das richtig:
Freiheitsbeschränkende Massnahmen im Bereich familiärer Pflege in der Wohnung müssen nicht genehmigt werde, auch nicht wenn ein Angehöriger zum Betreuer bestellt ist, bzw. bevollmächtigt ist. Wo kein Kläger da kein Richter.
Bei Beteiligung eines Pflegedienstes muss die Anweisung, dass die Wohnung / das Haus abgeschlossen werden soll, von jemand kommen, der entweder richtig bevollmächtigt oder mit diesem Aufgabenkreis BetreuerIn ist.
Falls keine ausreichende Bevollmächtigung vorliegt und keine Betreuung besteht, muß der Pflegedienst die Angehörigen - falls vorhanden - entsprechend beraten und auf eine Betreuerbestellung "dringen".
Über Alternativen beraten, diese ausprobieren, dokumentieren, dokumentieren.
Balance halten zwischen Wahrung der Selbstbestimmung und berechtigter Fürsorge.