Hygienemangel in einem Krankenhaus - Beweislast bei unterbliebener Dokumentation
Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 02.05.2018 - 4 U 510/18
Amtlicher Leitsatz:
1. Für die Behauptung eines Hygienemangels in einem Krankhaus reicht es nicht vorzutragen, dass der Patient ohne Infektion eine Behandlung angetreten hat und nach der Behandlung infiziert war.
2. Eine sekundäre Darlegungslast des Arztseite besteht in einem solchen Fall nicht.
3. Aus der unterbliebenen Dokumentation eines Umstandes, dessen Aufzeichnung medizinisch nicht geboten war, dürfen keine beweisrechtlichen Folgerungen gezogen werden.
Quelle: https://www.jurion.de/urteile/olg-dresd ... -u-510_18/
Hygienemangel in einem Krankenhaus - Beweislast bei unterbliebener Dokumentation
Moderator: WernerSchell
-
- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13