Demenzkranker Senior in Neuss-Erfttal von Krankenschwester mittels Vollmacht um viel Geld betrogen!
Verfasst: 03.09.2020, 12:51
Demenzkranker Senior in Neuss-Erfttal von Krankenschwester mittels Vollmacht um viel Geld betrogen!
Der Betrug wurde entdeckt und in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Neuss aufgearbeitet. Daraufhin kam es mit Urteil vom 09.10.2018 - 2 Ls 23/18 - zu einer Verurteilung.
Im Tenor des Urteils heißt es:
Die A wird wegen Betruges in 6 Fällen und Computerbetruges in 23 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Ein Betrag von 90.800,00 € unterliegt der Einziehung des Wertes von Taterträgen, §§ 73, 73 c StGB. Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewandte Vorschriften: § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 2, 263 a Abs. 1 und 2, 53 StGB.
Die vollständige Urteilsschrift ist unter folgender Adresse abrufbar: > https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dues ... 81009.html
Die Verurteilte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, so dass die erstinstanzliche Entscheidung keine Rechtskraft erlangt hat. Pro Pflege - Selbstzilfenetzwerk hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wiederholt beim Landgericht Düsseldorf nachgefragt, wann über die Berufung verhandelt und entschieden wird. Es gab daraufhin am 05.02.2020 die Mitteilung von der Pressesprecherin des Landgerichts Düsseldorf, dass am 02., 07. und 14.09.2020 verhandelt werde (= Berufungsverfahren Az.: 22 Ns 165/18 - ). Mit Rücksicht auf die Corona-Pandemie wurde am 22.08.2020 nachgefragt, ob es bei den angesetzten ist. Dies wurde mit Schriftsatz der Pressestelle am 24.08.2020 bestätigt.
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Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 26.08.2020 hat die anstehenden Verhandlungen zum Anlass genommen, in der Angelegenheit zu berichten: "Prozess in Düsseldorf: Krankenschwester soll Neusser Senior um Geld betrogen haben" …. > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-52951529
+++
Es erscheint grundsätzlich geboten, Senioren, die möglicherweise nicht mehr oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten, v.a. Vermögensangelegenheiten, zu regeln, besser zu schützen. Diese Schutzerfordernisse werden auch durch folgende Texte verdeutlicht:
> Tausende Senioren werden Opfer von finanziellem Missbrauch – Täter werden in der Regel nicht bestraft > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =2&t=23534
> Vorsicht vor Betrügern! - Täter nutzen aktuelle Situation aus - Gerade Senioren sind oft das Ziel von Trickbetrügern - > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 7&p=114770
Der Betrug wurde entdeckt und in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Neuss aufgearbeitet. Daraufhin kam es mit Urteil vom 09.10.2018 - 2 Ls 23/18 - zu einer Verurteilung.
Im Tenor des Urteils heißt es:
Die A wird wegen Betruges in 6 Fällen und Computerbetruges in 23 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Ein Betrag von 90.800,00 € unterliegt der Einziehung des Wertes von Taterträgen, §§ 73, 73 c StGB. Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewandte Vorschriften: § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 2, 263 a Abs. 1 und 2, 53 StGB.
Die vollständige Urteilsschrift ist unter folgender Adresse abrufbar: > https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dues ... 81009.html
Die Verurteilte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, so dass die erstinstanzliche Entscheidung keine Rechtskraft erlangt hat. Pro Pflege - Selbstzilfenetzwerk hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wiederholt beim Landgericht Düsseldorf nachgefragt, wann über die Berufung verhandelt und entschieden wird. Es gab daraufhin am 05.02.2020 die Mitteilung von der Pressesprecherin des Landgerichts Düsseldorf, dass am 02., 07. und 14.09.2020 verhandelt werde (= Berufungsverfahren Az.: 22 Ns 165/18 - ). Mit Rücksicht auf die Corona-Pandemie wurde am 22.08.2020 nachgefragt, ob es bei den angesetzten ist. Dies wurde mit Schriftsatz der Pressestelle am 24.08.2020 bestätigt.
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Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 26.08.2020 hat die anstehenden Verhandlungen zum Anlass genommen, in der Angelegenheit zu berichten: "Prozess in Düsseldorf: Krankenschwester soll Neusser Senior um Geld betrogen haben" …. > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-52951529
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Es erscheint grundsätzlich geboten, Senioren, die möglicherweise nicht mehr oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten, v.a. Vermögensangelegenheiten, zu regeln, besser zu schützen. Diese Schutzerfordernisse werden auch durch folgende Texte verdeutlicht:
> Tausende Senioren werden Opfer von finanziellem Missbrauch – Täter werden in der Regel nicht bestraft > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =2&t=23534
> Vorsicht vor Betrügern! - Täter nutzen aktuelle Situation aus - Gerade Senioren sind oft das Ziel von Trickbetrügern - > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 7&p=114770