Missachtung einer Patientenverfügung - Haftung
Verfasst: 25.03.2005, 10:58
Missachtung einer Patientenverfügung - Schadenersatz?
Der Fall des Kiefersfeldener Komapatienten wird neu aufgerollt
Der Fall des Peter K. beschäftigt die deutsche Justiz in einem zweiten Verfahren. Peter K. hatte in einer Patientenverfügung bestimmt, dass er im Koma nicht künstlich am Leben gehalten werden darf. Seine Eltern wollten ihm diesen Wunsch erfüllen. Sein Vater war vom Vormundschaftsgericht zum Betreuer bestellt worden und verlangte vom Pflegeheim Alpenpark in Kiefersfelden die Befolgung einer ärztlichen Anordnung des behandelnden Arztes. Dieser hatte das Pflegepersonal angewiesen, die künstliche Ernährung einzustellen und für die Sterbephase nur noch lindernde Medikamente zuzuführen. Da sich das Pflegeheim weigerte, die ärztliche Anordnung zu befolgen, verklagte Peter K. über seinen Betreuer das Pflegeheim auf Unterlassung. Der Bundesgerichtshof ließ wegen der besonderen Bedeutung dieses Falles hinsichtlich der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und der Durchsetzung des Patientenwillens die Revision zu. Doch Peter K. verstarb während des Revisionsverfahrens, so dass wegen der damit eingetretenen so genannten "Erledigung der Hauptsache" nicht mehr in der Sache entschieden werden wird.
Nunmehr haben die Eltern von Peter K. als dessen Erben die zu Lebzeiten des Patienten entstandenen Schadenersatzansprüche gegen das Pflegeheim eingeklagt, um doch noch eine höchstrichterliche Entscheidung über die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung herbeizuführen. Sie verlangen Schmerzensgeld und Erstattung aller Aufwendungen für die Pflege des Patienten von der ärztlichen Anordnung bis zum Tod, soweit diese nicht von der Pflegeversicherung getragen wurden. Die Beträge sollen Einrichtungen aus dem Bereich Hospiz und Palliativmedizin zugewendet werden. Das Landgericht Traunstein hat nunmehr den ersten Verhandlungstermin auf den 2.März 2005 angesetzt. In diesem Verfahren wird zum ersten mal Schadenersatz für die Missachtung einer Patientenverfügung, also für eine rechtswidrige Lebensverlängerung gegen den verfügten Willen des Patienten, eingeklagt. Zum ersten mal wird ein deutsches Gericht darüber zu befinden haben, welches Schmerzensgeld einem Menschen zusteht, der gegen seinen Willen zum Leben und zum Leiden gezwungen wird.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.02.2005 -
Rechtsanwaltssozietät Wolfgang Putz und Beate Steldinger, Quagliostr. 7, 81543 München. Tel: 089/ 65 20 07
http://www.putz-medizinrecht.de/index.html
Der Fall des Kiefersfeldener Komapatienten wird neu aufgerollt
Der Fall des Peter K. beschäftigt die deutsche Justiz in einem zweiten Verfahren. Peter K. hatte in einer Patientenverfügung bestimmt, dass er im Koma nicht künstlich am Leben gehalten werden darf. Seine Eltern wollten ihm diesen Wunsch erfüllen. Sein Vater war vom Vormundschaftsgericht zum Betreuer bestellt worden und verlangte vom Pflegeheim Alpenpark in Kiefersfelden die Befolgung einer ärztlichen Anordnung des behandelnden Arztes. Dieser hatte das Pflegepersonal angewiesen, die künstliche Ernährung einzustellen und für die Sterbephase nur noch lindernde Medikamente zuzuführen. Da sich das Pflegeheim weigerte, die ärztliche Anordnung zu befolgen, verklagte Peter K. über seinen Betreuer das Pflegeheim auf Unterlassung. Der Bundesgerichtshof ließ wegen der besonderen Bedeutung dieses Falles hinsichtlich der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und der Durchsetzung des Patientenwillens die Revision zu. Doch Peter K. verstarb während des Revisionsverfahrens, so dass wegen der damit eingetretenen so genannten "Erledigung der Hauptsache" nicht mehr in der Sache entschieden werden wird.
Nunmehr haben die Eltern von Peter K. als dessen Erben die zu Lebzeiten des Patienten entstandenen Schadenersatzansprüche gegen das Pflegeheim eingeklagt, um doch noch eine höchstrichterliche Entscheidung über die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung herbeizuführen. Sie verlangen Schmerzensgeld und Erstattung aller Aufwendungen für die Pflege des Patienten von der ärztlichen Anordnung bis zum Tod, soweit diese nicht von der Pflegeversicherung getragen wurden. Die Beträge sollen Einrichtungen aus dem Bereich Hospiz und Palliativmedizin zugewendet werden. Das Landgericht Traunstein hat nunmehr den ersten Verhandlungstermin auf den 2.März 2005 angesetzt. In diesem Verfahren wird zum ersten mal Schadenersatz für die Missachtung einer Patientenverfügung, also für eine rechtswidrige Lebensverlängerung gegen den verfügten Willen des Patienten, eingeklagt. Zum ersten mal wird ein deutsches Gericht darüber zu befinden haben, welches Schmerzensgeld einem Menschen zusteht, der gegen seinen Willen zum Leben und zum Leiden gezwungen wird.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.02.2005 -
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