Rechtliche Betreuung & Offenbarungspflichten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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helge_2000
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Rechtliche Betreuung & Offenbarungspflichten

Beitrag von helge_2000 » 11.06.2005, 00:42

Hallo Zusammen,

nach einem längeren Krankenhausaufenthalt aufgrund einer unheilbaren Lungenkrebserkrankung soll mein Vater in Kürze wieder nach Hause zurückkehren.
Der zuständige Krankenhausarzt empfahl meiner Mutter, einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Da der derzeitige geistige Zustand meines Vaters, hervorgerufen durch die Bestrahlungen, eine Geschäfts- und Entscheidungsfähigkeit ausschließt, sagte der Arzt, daß ein Amtsrichter entscheiden würde, wer meinen Vater in Rechtsgeschäften vertreten darf. Dieser Person würde dann die Vorsorgevollmacht erteilt.
Und hier fängt das Problem an: Vom Amtsgericht erhielt meine Mutter ein Formular, in dem sie außer der personen- und krankheitsrelevanten Daten auch die Vermögensverhältnisse darlegen muß, angefangen bei eigenen Immobilien über Wertpapiere und Sparkonten bis hin zu Schmuck und anderen Wertgegenständen.
Wir (meine Mutter und ich) finden, das geht zu weit, und meine Mutter fürchtet schon, durch diese zu machenden Angaben "Haus und Hof" zu verlieren.
Inwieweit könnte man durch die Offenlegung der finanziellen Verhältnisse Nachteile erlangen, bzw. könnten diese Daten auch bei anderen Angelegenheiten, die überhaupt nichts mit der Pflegebedürftigkeit meines Vaters zu tun haben, herangezogen werden?

Freue mich auf Eure Antworten.

Gruß
Helge

Berti
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Ehefrau als Rechtliche Betreuerin?

Beitrag von Berti » 11.06.2005, 11:08

Hallo Helge,
offensichtlich geht es bei den Ermittlungen des Amtsgerichts um die Vorbereitungen für die Einsetzung eines Rechtlichen Betreuers (nicht Bevollmächtigten). Angaben zur Lebenssituation (Vermögen usw.) braucht das Gericht wahrscheinlich, um den Umfang der Aufgaben eines Betreuers exakt festlegen zu können.
Wenn die Geschäfts- und Entscheidungsfähigkeit des Vaters nicht mehr gegeben ist, muss, wenn nicht schon eine wirksame Vollmacht des Vaters vorliegt, ein Rechtlicher Betreuer bestellt werden (der ist dann der gesetzliche Vertreter). Das kann bei entsprechender Eignung die Ehefrau (die Mutter) sein. Wird die Ehefrau entsprechend vom Gericht als Betreuerin eingesetzt, hat sie das "Heft" jederzeit in der Hand. "Haus und Hof" muss man also nicht verlieren. Es wird auch darauf ankommen, wie und wo die Versorgung des Vaters stattfindet. Wenn die Kosten insoweit in Grenzen gehalten werden können, besteht keine große Gefahr für das Vermögen. Es bleibt alles "im Rahmen". Vielleicht hilft die Familie kräftig mit. Das liegt im Interesse des Vaters, hilft aber auch Kosten sparen.
Gruß Berti

Gast

Rechtliche Betreuung & Offenbarungspflichten

Beitrag von Gast » 11.06.2005, 21:50

An einer Betreuerbestellung geht wohl kein Weg vorbei.

Ich nehme an, dass das Amtsgericht beabsichtigt, die Mutter (Ehefrau) zur Betreuerin zu bestellen. Wenn dem so ist, sind Befürchtungen der angedeuteten Art völlig unbegründet. Die Mutter wird dann als Rechtliche Betreuerin selbst zum Wohle des Betroffenen alle notwendigen Entscheidungen selbst treffen können. Wie allerdings die finanziellen Auswirkungen sind, hängt von den erforderlichen Maßnahmen ab. Das Wohl des Pflebedürftigen muss im Vordergrund stehen!

MfG Lis

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