Behandlungsfehler untersucht - Studie vorgelegt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Anja_Mueller
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Behandlungsfehler untersucht - Studie vorgelegt

Beitrag von Anja_Mueller » 07.07.2005, 12:18

Behandlungsfehler mit tödlichem Ausgang untersucht

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat erstmals umfassend die Art und das Ausmaß von vermeintlichen ärztlichen Behandlungsfehlern untersuchen lassen und eine Studie vorgestellt.

Bei der Untersuchung ging ein Gutachter-Team des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Bonn 4.450 Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit tödlichem Ausgang nach. "Eine vergleichbare Untersuchung gibt es bislang in Deutschland nicht", sagte Gesundheits-Staatssekretär Klaus Theo Schröder am 6.7.2005 bei der Vorstellung der Studie. In 5,7% der untersuchten Fälle stellten die Rechtsmediziner unter Leitung von Professor Burkhard Madea einen Behandlungsfehler als Ursache für den Todesfall fest. "Bei den 434 untersuchten Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit nicht-tödlichem Verlauf wurden 34,1 Prozent als berechtigt bestätigt", erläuterte Schröder. Etwa 63% der Fälle, in denen der Vorwurf eines Behandlungsfehlers mit tödlichem Ausgang geprüft wurde, betrafen Krankenhausärzte, vor allem in operativen Fächern. Bestätigt wurde etwa in der Chirurgie der Vorwurf in 6,8 Prozent der Fälle.

Die Expertise habe eine "valide Datengrundlage" geschaffen, so Schröder. Für die Studie wurden Unterlagen von 17 rechtsmedizinischen Instituten ausgewertet. Hauptgrund für die Aufnahme von Ermittlungen war die Qualifikation der Todesart als "nicht geklärt".

Die Studie ist beim BMGS abrufbar: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publika ... schung.php

Gast

Behandlungsfehler - Aus Fehlern lernen

Beitrag von Gast » 07.07.2005, 12:30

Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder: Aus Fehlern lernen  

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat beim Institut für  Rechtsmedizin an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn unter Leitung von Prof. Dr. med. B. Madea eine Studie zum Thema "Begutachtung behaupteter letaler und nicht-letaler Behandlungsfehler im Fach Rechtsmedizin" in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht liegt nunmehr vor.  

Dazu erklärt Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: "Vergleichbare Untersuchungen gab es in der Bundesrepublik bisher nicht. Die vorliegende Studie liefert Erkenntnisse in Bezug auf das Auftreten, die Art, das Ausmaß der Schäden und die Zahl von Behandlungsfehlervorwürfen. Erstmalig wird dadurch eine umfassenden Typisierung von Behandlungsfehlern vorgenommen. Die Studie bietet somit  eine valide Datengrundlage zur Thematik Behandlungsfehler und gibt den Akteuren im Gesundheitswesen  wichtige Hinweise für den Prozess der Qualitätssicherung und für die Patientensicherheit."  

Bei insgesamt 4.450 untersuchten Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit tödlichem Verlauf wurden in 5,7 Prozent der durch die rechtsmedizinische Begutachtung geklärten Fälle ein Behandlungsfehler als Ursache für den Todesfall bejaht. Bei den 434 untersuchten Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit nicht-tödlichem Verlauf wurden 34,1 Prozent der durch die Begutachtung geklärten Fälle als berechtigt bestätigt. Bei 2809 Fällen (63,1 Prozent) betraf ein Behandlungsfehlervorwurf mit tödlichem Verlauf Krankenhausärzte, insbesondere operative Fächer. Bejaht wurden diese allerdings z.B. in der Chirurgie nur in 6,8 Prozent der untersuchten Fälle. Die meisten Vorwürfe bestätigten sich, wenn es sich um Selbstanzeigen des behandelnden Arztes handelte, die jedoch nur 0,5 Prozent der Fälle betrafen.
 
Die Studie enthält eine umfangreiche Datensammlung und Analyse aus Archivunterlagen von bundesweit 17 Rechtsmedizinischen Instituten zu Behandlungsfehlervorwürfen mit tödlichem Ausgang (4450 Fälle) sowie von acht Rechtsmedizinischen Instituten (434 Fälle) zu Behandlungsfehlervorwürfen mit nicht-tödlichem Verlauf. Hauptgrund für die Aufnahme von Ermittlungen ist die Qualifikation der Todesart in der Todesbescheinigung als nicht geklärt bzw. nicht-natürlich.

Der Abschlussbericht und eine Kurzfassung des Berichtes können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherheit unter      
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publika ... schung.php        
abgerufen werden.  

Quelle: Pressemitteilung vom 6.7.2005
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuell ... 1_9057.php  

Gast

Behandlungsfehler - Patienten wollen Klärung

Beitrag von Gast » 14.07.2005, 12:45

6000 TK-Versicherte ließen Behandlungsfehler prüfen

Immer mehr Patienten wenden sich an ihre Krankenkasse, weil sie vermuten, daß bei ihrer Behandlung etwas schief gelaufen ist. Doch nur in einem Fünftel der Fälle bestätigt sich dieser Verdacht. Dies berichtet die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13.7.2005.

Wie die Techniker Krankenkasse (TK) in Baden-Württemberg mitteilte, wurden im Jahr 2000 noch bundesweit rund 1350 Behandlungsfehler vermutet. - So die Ärzte Zeitung. Dagegen haben sich im vergangenen Jahr über 6000 Versicherte bei den Medizinrechtlern der TK gemeldet.

Weiter berichtet die Ärzte Zeitung:
"Durch Medizinskandale und Medienberichte sind sich die Patienten ihrer Rechte heute bewußter", so Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg. Insgesamt bewege sich die Gesamtzahl der gemeldeten Fälle aber immer noch im Promillebereich, was für die medizinische Behandlung in Deutschland spräche, sagte Vogt. Ein Viertel der Fälle betrifft die Chirurgie, gefolgt von der Orthopädie mit 17 Prozent. Jeweils 13 Prozent der Meldungen stammen aus der Zahnmedizin und der Gynäkologie. "Wir weisen Versicherte entweder an die Schlichtungsstelle, oder bieten an, den Fall durch den MDK prüfen zu lassen. Manchmal wird auch ein Privatgutachten in Auftrag gegeben", so Vogt.
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... nkenkassen

Wie es scheint, bietet die TK-Information kein repräsentatives Bild der wirklichen Lage. Es ist allgemein so, dass vermutete Behandlungsfehlerfälle zu einem Drittel Bestätigung finden. Das nur in einem Fünftel der Fälle der Vorwurf Bestätigung findet, ist wenig aussagekräftig.

H.P.

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