Seite 1 von 1

Patientenautonomie am Lebensende – Vortrag am 17.01.2006

Verfasst: 04.12.2005, 10:10
von Gemeinwesenzentrum
Einladung!

Das Gemeinwesenzentrum in Erfttal (Sozialdienst katholischer Männer -SKM), Bedburger Straße 57 / Ecke Euskirchener Straße, bietet

am 17. Januar 2006, 19.00 Uhr,
im Bürgerhaus in Neuss-Erfttal


einen Vortrag zum Thema

Patientenautonomie am Lebensende –Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

an.

Der Vortrag wird gehalten von Dozent für Pflegerecht und Buchautor, Werner Schell, aus Neuss-Erfttal. Diskussion erwünscht! - Informationsmaterial wird den Teilnehmern der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Hinweise zum Thema:
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Ganz aktuell wird eine Entscheidung gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Einer Umfrage zufolge sind angeblich rd. 75% der Deutschen für eine aktive Sterbehilfe.
Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!

Weitere Informationen
beim Zentrum für Gemeinwesenarbeit – Telefon 02131 / 101776
oder beim Referenten Werner Schell (02131 / 150779).

Vortrag über die Autonomie des Patienten

Verfasst: 16.01.2006, 19:15
von NGZ
Vortrag über die Autonomie des Patienten

Erfttal. „Patientenautonomie am Lebensende – Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung“ ist das Thema eines Vortrags, den Werner Schell im Bürgerhaus des Sozialdienstes Katholischer Männer (SKM) in Erfttal hält. Dabei geht es vor allem um Fragen wie „Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürften?“. Schell, der als Dozent für Pflegerecht arbeitet und zum Thema auch Bücher verfasst hat, will Antworten liefern, aber mit seinem Vortrag auch zur Diskussion unter den Zuhörern anregen.
Info Bedburger Straße 47, morgen (17.01.2006), 19 Uhr

Quelle: Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 16.01.2006

Patientenautonomie – auch am Lebensende!

Verfasst: 20.01.2006, 17:51
von Presse
Vortrag im Bürgerhaus in Erfttal:
Patientenautonomie – auch am Lebensende!

Unter diesem Motto hielt der Pflegerechtsexperte Werner Schell am 17. Januar 2006 im Erfttaler Bürgerhaus vor zahlreich erschienenen Gästen einen Vortrag. Dazu hatte der Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) eingeladen. Rd. 60 BürgerInnen waren der Einladung gefolgt; der Versammlungsraum war bis auf den letzten Platz gefüllt.

An den Anfang seines Vortrages gab Schell, der seit vielen Jahren in der Patientenschutzbewegung aktiv ist, einen Überblick über die seit Jahren geführten Diskussionen hinsichtlich der Willensbekundungen von Patienten in Form von Patientenverfügungen. Dabei machte er u.a. auf die "Grundsätze zur Sterbebegleitung" der Ärzteschaft aufmerksam, die bereits im Jahre 1998 herausgeben wurden. Dann wies er auf verschiedenen gerichtsanhängig gewordenen Streitfälle und die Bemühungen der Politik hin, für die notwendige Klarheit zu sorgen. Besonders wurde auf die vom Bundesjustizministerium herausgegebene Broschüre „Patientenverfügung“ aufmerksam gemacht und deren Nützlichkeit herausgestellt. Abgerundet wurde der Rückblick mit einer kurzen Erläuterung der Neuregelungen des Betreuungsrechts.

Dann ging Werner Schell auf die Patientenautonomie ein. Er begann seine Ausführungen damit, dass er die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes als herausragend und bedeutsam bezeichnete: Dort nämlich werde nicht nur die Unantastbarkeit der Menschenwürde, sondern auch ganz konkret das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen – in gesunden wie in kranken Tagen – beschrieben (u.a. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Freiheit der Person). Dass diese verfassungsrechtlichen Grundsätze auch konkret umgesetzt seien, machte der Dozent dadurch deutlich, dass er auf zahlreiche Gesetzesregeln verwies, die die menschenwürdige Behandlung, auch die der Sterbenden, zur Pflicht erheben (Sozialgesetzbuch, Landeskrankenhausgesetz NRW). Diese Regeln seien, wie Schell weiter ausführte, durch die bundesdeutschen Gerichte immer wieder bestätigt worden.

Der Patient habe im Mittelpunkt zu stehen; sein Wille sei höchstes Gesetz. Diesem Willen zur Geltung zu verhelfen, erfordere eine sorgfältige ärztliche Aufklärung und die darauf basierende Patientenentscheidung, Einwilligung oder Ablehnung von medizinischen Maßnahmen. Solche Entscheidungen stünden grundsätzlich allein dem Patienten selbst zu. Nur im Falle einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sei die Einsetzung eines Rechtlichen Betreuers möglich, wenn andere Hilfen nicht in Betracht kämen (§ 1896ff BGB). Die Betreuung würde auf eine entsprechende Anregung vom zuständigen Vormundschaftsgericht angeordnet und könne ärztliche Behandlungsmaßnahmen und Unterbringungsentscheidungen einschließen. Wer genau diese Betreuung aber nicht wolle, könne sich „in gesunden Tagen“ per Vollmacht einer anderweitigen Rechtsvertretung zuwenden. Es könne eine geeignete Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten bestellt werden. Dieser Bevollmächtigte könne dann auch Behandlungs- und Unterbringungsmaßnahmen billigen, wenn dies per Vollmacht gewollt sei.

Eine Patientenverfügung könne, so führte dann Schell weiter aus, in einer Krankheitssituation dem Vertreter, Betreuer oder Bevollmächtigten, genau aufzeigen, wie er in bestimmten Krankheitssituationen vorzugehen habe. Insoweit könne die Patientenverfügung als eine Patientenentscheidung „auf Vorrat“ eingestuft werden. Sie schaffe für alle Rechtsklarheit und wende sich an Ärzte, Pflegekräfte und sonst Beteiligten. Schell fügte hinzu, dass mittlerweile gerichtlich abgeklärt sei, dass eine Patientenverfügung – trotz anderweitiger Behauptungen - verbindlich sei, vorausgesetzt, sie sei inhaltlich genau bestimmt.

Um eine exakte Formulierung von Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zu ermöglichen, hatte der Dozent für alle Zuhörer verschiedene informative Schriften mitgebracht, u.a. die vom Bundesjustizministerium herausgebracht Broschüre „Patientenverfügung“. So konnte ein engagierter Vortrag komplettiert werden mit Informationsschriften, die eine „Nachbearbeitung“ der aufgeworfenen Fragen zu Hause ermöglichen. Dies sei, so Schell, ohnehin geboten. Denn jeder müsse seine eigenen Vorstellungen finden und Entscheidungen treffen. Daher seien Einheitstexte weniger hilfreich.

Werner Schell ließ im Übrigen durchblicken, dass er gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe ist und die Palliativmedizin und Hospizarbeit klar in den Mittelpunkt gestellt sehen möchte. Wenn genau diese Angebote verstärkt verfügbar seien, werde, so Schell, der Ruf nach aktiver Sterbehilfe verstummen.

Zum Schluss zitierte Schell noch aus der Pflegezeitschrift“, 12/05: „Nicht durch, sondern an der Hand eines Menschen sterben“. – Ein guter Schluss für einen rundum mit Diskussionsbeiträgen komplettierten gelungenen Vortrag!

Quelle: Pressebericht vom 18.1.2006