Auskunftrecht beim Gesundheitsamt
Verfasst: 01.03.2006, 09:55
Hallo,
ich habe noch ein dringende Frage.
Angenommen jemand tätigt einen böswilligen Anruf beim Gesundheitsamt und äußert dort etwas falsches über eine dort bekannte Person. Die Person erfährt dieses und will nun vom Gesundheitsamt wissen, was die Böswillige dort äußerte und welche Daten deshalb seitens des Amtes erhoben wurde. Das Amt antwortet, man dürfte "Kranken" in Verbindung mit irgendwelchen ehem. PsychKGs keine Auskünfte erteilen.
Hat der Ehemann der Gechädigten ein Einsicht bzw. Auskunftsrecht, wenn er belegen kann, das seine Frau sowohl auch er im Vorfeld von der Böswilligen bereits diskriminiert wurde und er sich sowohl auch seine Ehefrau durch die Falschmeldung früher oder später gefährdet sehen könnte. ?
Vielen Dank nochmal
Moni
ich habe noch ein dringende Frage.
Angenommen jemand tätigt einen böswilligen Anruf beim Gesundheitsamt und äußert dort etwas falsches über eine dort bekannte Person. Die Person erfährt dieses und will nun vom Gesundheitsamt wissen, was die Böswillige dort äußerte und welche Daten deshalb seitens des Amtes erhoben wurde. Das Amt antwortet, man dürfte "Kranken" in Verbindung mit irgendwelchen ehem. PsychKGs keine Auskünfte erteilen.
Hat der Ehemann der Gechädigten ein Einsicht bzw. Auskunftsrecht, wenn er belegen kann, das seine Frau sowohl auch er im Vorfeld von der Böswilligen bereits diskriminiert wurde und er sich sowohl auch seine Ehefrau durch die Falschmeldung früher oder später gefährdet sehen könnte. ?
Vielen Dank nochmal
Moni