Vorsorgeregister bewährt sich
Verfasst: 02.03.2006, 18:34
Vorsorgeregister bewährt sich
Täglich bis zu 300 Anfragen von Gerichten/Schon mehr als 300.000 Vollmachten in Berlin registriert
Deutsche Gerichte greifen derzeit bis zu 300 mal pro Tag auf das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Betreuungsverfahren zu. Das zeigt der aktuelle Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters, den die Bundesnotarkammer heute vorstellt. Allein im letzten Quartal 2005 hat das Register über 17.000 Anfragen von den Gerichten bearbeitet, die nach Vorsorgevollmachten von Personen in hilfloser Lage forschten.
„Die zahlreichen Nachforschungen zeigen, wie wichtig und richtig der Aufbau einer bundesweiten Vorsorgedatenbank war. Schon auf Grund der ersten Zahlen lässt sich feststellen, dass Vorsorgevollmachten damit leichter gefunden und unnötige Betreuungsverfahren vermieden werden können. Das Zentrale Vorsorgeregister hat die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt. Denn nur eine Vollmacht, die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
„Bereits in ca. 2.500 Fällen konnte das Register helfen und den Gerichten Daten zur Verfügung stellen“, sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. Götte weiter: „Diese Zahl ist umso erfreulicher als das Register erst im März 2005 in seinen Vollbetrieb übergegangen war und die Online-Abfrage durch die Gerichte bundesweit im Laufe des Jahres realisiert worden ist.“
Per Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind. Damit Gerichte auf diese Vollmachten schnell finden, hat die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag das Zentrale Vorsorgeregister aufgebaut. Bürgerinnen und Bürger können ihre Vorsorgevollmacht über das Internet ( http://www.vorsorgeregister.de ) oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden. Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen. Mehr als 300.000 Bürger, so zeigt der Jahresbericht, haben ihre Vollmachten bereits eintragen lassen, und jeden Monat kommen etwa 10.000 weitere hinzu. Die einmalige Gebühr pro Registrierung beträgt in der Regel pro Dokument zwischen 10 € und 20 €.
Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter http://www.vorsorgeregister.de oder bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 € / Min.). Der Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters ist unter http://www.bnotk.de veröffentlicht.
Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht sind auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html erhältlich.
Quelle: Pressemitteilung vom 1.3.2006
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse@bmj.bund.de
Täglich bis zu 300 Anfragen von Gerichten/Schon mehr als 300.000 Vollmachten in Berlin registriert
Deutsche Gerichte greifen derzeit bis zu 300 mal pro Tag auf das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Betreuungsverfahren zu. Das zeigt der aktuelle Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters, den die Bundesnotarkammer heute vorstellt. Allein im letzten Quartal 2005 hat das Register über 17.000 Anfragen von den Gerichten bearbeitet, die nach Vorsorgevollmachten von Personen in hilfloser Lage forschten.
„Die zahlreichen Nachforschungen zeigen, wie wichtig und richtig der Aufbau einer bundesweiten Vorsorgedatenbank war. Schon auf Grund der ersten Zahlen lässt sich feststellen, dass Vorsorgevollmachten damit leichter gefunden und unnötige Betreuungsverfahren vermieden werden können. Das Zentrale Vorsorgeregister hat die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt. Denn nur eine Vollmacht, die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
„Bereits in ca. 2.500 Fällen konnte das Register helfen und den Gerichten Daten zur Verfügung stellen“, sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. Götte weiter: „Diese Zahl ist umso erfreulicher als das Register erst im März 2005 in seinen Vollbetrieb übergegangen war und die Online-Abfrage durch die Gerichte bundesweit im Laufe des Jahres realisiert worden ist.“
Per Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind. Damit Gerichte auf diese Vollmachten schnell finden, hat die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag das Zentrale Vorsorgeregister aufgebaut. Bürgerinnen und Bürger können ihre Vorsorgevollmacht über das Internet ( http://www.vorsorgeregister.de ) oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden. Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen. Mehr als 300.000 Bürger, so zeigt der Jahresbericht, haben ihre Vollmachten bereits eintragen lassen, und jeden Monat kommen etwa 10.000 weitere hinzu. Die einmalige Gebühr pro Registrierung beträgt in der Regel pro Dokument zwischen 10 € und 20 €.
Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter http://www.vorsorgeregister.de oder bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 € / Min.). Der Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters ist unter http://www.bnotk.de veröffentlicht.
Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht sind auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html erhältlich.
Quelle: Pressemitteilung vom 1.3.2006
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
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Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
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