Pflegedienste sind erste Wahl für Palliativpflege
Verfasst: 30.03.2006, 12:06
Pflegedienste sind erste Wahl für Palliativpflege
ABVP fordert die Fachkompetenz der Pflegedienste zu nutzen statt zusätzliche bürokratische Versorgungsstrukturen für Palliativpflege aufzubauen
Politisch wird derzeit vielerorts an Verbesserungsmöglichkeiten in der Betreuung und Behandlung Sterbenskranker gearbeitet. Nach Auffassung des ABVP e.V. ist eine optimale Palliativpflege durch eine Veränderung der Richtlinien häuslicher Krankenpflege am einfachsten zu ermöglichen. Der ABVP hat hierzu in einer Arbeitsgruppe Vorschläge ausgear-beitet. „Die bürokratische Schaffung zusätzlicher Versorgungsstrukturen wie die so genann-ten Palliativ Care Teams halten wir für den falschen Weg. Wir Pflegedienste sind mit unserer Erfahrung für die Palliativpflege bereits bestens gerüstet, man legt uns jedoch rechtliche Steine in den Weg,“ erklärte Hans Buchban, Leiter der Arbeitgruppe.
Individuelle Leistungen wie beratende Gespräche oder die Nachtwache sind derzeit nicht verordnungsfähig. Kurzfristige Änderungen der Schmerzmedikation sind einem langwierigen Genehmigungsverfahren unterworfen. Letzteres setzt Pflegedienste, Ärzte und Angehörige unter Rechtfertigungszwang, der die ohnehin beschwerliche Situation unnötig belastet. Die Öffnung der Richtlinien häuslicher Krankenpflege und der Wegfall der Genehmigungspflicht seitens der Krankenkassen ermöglicht es nach den Vorstellungen des ABVP Sterbenskranken und ihren Angehörigen schnell und optimal zu helfen.
Hintergrund der Arbeitsgruppe sind die Pläne der Bundesregierung, für eine bessere Versor-gung Sterbenskranker zusätzliche Mittel von 250 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Hierzu sollen bundesweit 330 so genannte Palliativ-Care-Teams mit eigenen Versorgungsverträgen aufgebaut werden. „Das Gesundheitsministerium nahm uns mit Einführung der HKP-Richtlinien anno 2000 die Palliativpflege und kündigt jetzt gönnerhaft zusätzliche Millionen an. Jetzt neue Strukturen ohne die ambulante Pflege aufzubauen wäre ein fataler Unsinn. Die Pflegedienste verfügen schon heute über gute Versorgungsnetzwerke, die zur Verfügung stehen,“ ergänzt Dieter Bettendorf, stellvertretender Vorsitzender des ABVP.
Der ABVP vereint Unternehmen, die die Zukunft der privaten ambulanten Pflege sichern und entscheidend mitgestalten. Der ABVP ist die Interessenvertretung, die bundesweit ausschließlich Unternehmen der ambulanten Alten- und Krankenpflege vertritt.
Verantwortlich i.S.d.P.:
Geschäftsführender Vorstand des ABVP e.V.
Verbandsanschrift:
Roscherstr. 13 A
30161 Hannover
Telefon: (0511) 338 98 0
Fax: (0511) 338 98 98
http://www.abvp.de
eMail: dialog@abvp.de
Quelle: Pressemiteilung vom 29.3.2006
ABVP fordert die Fachkompetenz der Pflegedienste zu nutzen statt zusätzliche bürokratische Versorgungsstrukturen für Palliativpflege aufzubauen
Politisch wird derzeit vielerorts an Verbesserungsmöglichkeiten in der Betreuung und Behandlung Sterbenskranker gearbeitet. Nach Auffassung des ABVP e.V. ist eine optimale Palliativpflege durch eine Veränderung der Richtlinien häuslicher Krankenpflege am einfachsten zu ermöglichen. Der ABVP hat hierzu in einer Arbeitsgruppe Vorschläge ausgear-beitet. „Die bürokratische Schaffung zusätzlicher Versorgungsstrukturen wie die so genann-ten Palliativ Care Teams halten wir für den falschen Weg. Wir Pflegedienste sind mit unserer Erfahrung für die Palliativpflege bereits bestens gerüstet, man legt uns jedoch rechtliche Steine in den Weg,“ erklärte Hans Buchban, Leiter der Arbeitgruppe.
Individuelle Leistungen wie beratende Gespräche oder die Nachtwache sind derzeit nicht verordnungsfähig. Kurzfristige Änderungen der Schmerzmedikation sind einem langwierigen Genehmigungsverfahren unterworfen. Letzteres setzt Pflegedienste, Ärzte und Angehörige unter Rechtfertigungszwang, der die ohnehin beschwerliche Situation unnötig belastet. Die Öffnung der Richtlinien häuslicher Krankenpflege und der Wegfall der Genehmigungspflicht seitens der Krankenkassen ermöglicht es nach den Vorstellungen des ABVP Sterbenskranken und ihren Angehörigen schnell und optimal zu helfen.
Hintergrund der Arbeitsgruppe sind die Pläne der Bundesregierung, für eine bessere Versor-gung Sterbenskranker zusätzliche Mittel von 250 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Hierzu sollen bundesweit 330 so genannte Palliativ-Care-Teams mit eigenen Versorgungsverträgen aufgebaut werden. „Das Gesundheitsministerium nahm uns mit Einführung der HKP-Richtlinien anno 2000 die Palliativpflege und kündigt jetzt gönnerhaft zusätzliche Millionen an. Jetzt neue Strukturen ohne die ambulante Pflege aufzubauen wäre ein fataler Unsinn. Die Pflegedienste verfügen schon heute über gute Versorgungsnetzwerke, die zur Verfügung stehen,“ ergänzt Dieter Bettendorf, stellvertretender Vorsitzender des ABVP.
Der ABVP vereint Unternehmen, die die Zukunft der privaten ambulanten Pflege sichern und entscheidend mitgestalten. Der ABVP ist die Interessenvertretung, die bundesweit ausschließlich Unternehmen der ambulanten Alten- und Krankenpflege vertritt.
Verantwortlich i.S.d.P.:
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30161 Hannover
Telefon: (0511) 338 98 0
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Quelle: Pressemiteilung vom 29.3.2006