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Pflegedienste sind erste Wahl für Palliativpflege

Verfasst: 30.03.2006, 12:06
von ABVP e.V.
Pflegedienste sind erste Wahl für Palliativpflege
ABVP fordert die Fachkompetenz der Pflegedienste zu nutzen statt zusätzliche bürokratische Versorgungsstrukturen für Palliativpflege aufzubauen


Politisch wird derzeit vielerorts an Verbesserungsmöglichkeiten in der Betreuung und Behandlung Sterbenskranker gearbeitet. Nach Auffassung des ABVP e.V. ist eine optimale Palliativpflege durch eine Veränderung der Richtlinien häuslicher Krankenpflege am einfachsten zu ermöglichen. Der ABVP hat hierzu in einer Arbeitsgruppe Vorschläge ausgear-beitet. „Die bürokratische Schaffung zusätzlicher Versorgungsstrukturen wie die so genann-ten Palliativ Care Teams halten wir für den falschen Weg. Wir Pflegedienste sind mit unserer Erfahrung für die Palliativpflege bereits bestens gerüstet, man legt uns jedoch rechtliche Steine in den Weg,“ erklärte Hans Buchban, Leiter der Arbeitgruppe.
Individuelle Leistungen wie beratende Gespräche oder die Nachtwache sind derzeit nicht verordnungsfähig. Kurzfristige Änderungen der Schmerzmedikation sind einem langwierigen Genehmigungsverfahren unterworfen. Letzteres setzt Pflegedienste, Ärzte und Angehörige unter Rechtfertigungszwang, der die ohnehin beschwerliche Situation unnötig belastet. Die Öffnung der Richtlinien häuslicher Krankenpflege und der Wegfall der Genehmigungspflicht seitens der Krankenkassen ermöglicht es nach den Vorstellungen des ABVP Sterbenskranken und ihren Angehörigen schnell und optimal zu helfen.
Hintergrund der Arbeitsgruppe sind die Pläne der Bundesregierung, für eine bessere Versor-gung Sterbenskranker zusätzliche Mittel von 250 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Hierzu sollen bundesweit 330 so genannte Palliativ-Care-Teams mit eigenen Versorgungsverträgen aufgebaut werden. „Das Gesundheitsministerium nahm uns mit Einführung der HKP-Richtlinien anno 2000 die Palliativpflege und kündigt jetzt gönnerhaft zusätzliche Millionen an. Jetzt neue Strukturen ohne die ambulante Pflege aufzubauen wäre ein fataler Unsinn. Die Pflegedienste verfügen schon heute über gute Versorgungsnetzwerke, die zur Verfügung stehen,“ ergänzt Dieter Bettendorf, stellvertretender Vorsitzender des ABVP.
Der ABVP vereint Unternehmen, die die Zukunft der privaten ambulanten Pflege sichern und entscheidend mitgestalten. Der ABVP ist die Interessenvertretung, die bundesweit ausschließlich Unternehmen der ambulanten Alten- und Krankenpflege vertritt.

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Quelle: Pressemiteilung vom 29.3.2006

Richtlinien spezialisierter ambulanter Palliativpflege

Verfasst: 14.11.2007, 14:27
von Presse
ABVP betont den Vorrang bewährter Pflegedienste
Stellungnahme zu den Richtlinien spezialisierter ambulanter Palliativpflege


Nach Auffassung des ABVP muss in den Richtlinien ambulanter Palliativpflege stärker zum Ausdruck kommen, dass Pflegedienste ihre Patienten auch in der Sterbephase voll versorgen dürfen. Patienten sollen nicht gezwungen sein, sich in den letzten Lebenswochen auf fremde Palliativ Care Teams einstellen zu müssen.

Darauf weist der ABVP in seiner detaillierten Stellungnahme zum Richtlinienentwurf spezialisierter Palliativpflege (Gemeinsamer Bundesausschuss: www.g-ba.de/informationen/beschluesse/489/ - ext. Link; die Red.) hin.

„Wer Bezugspflege ernst nimmt, muss auch Palliativpflege den erfahrenen Pflegediensten überlassen. Keiner kennt die Bedürfnisse eines Patienten besser als der Pflegedienst, der ihn bereits seit Jahren gepflegt hat. Es wäre Unsinn gerade in der Sterbephase einen Austausch des Pflegedienstes zu erzwingen“ erklärte Andreas Wilhelm, Bundesvorsitzender des ABVP.

Weiter schlägt der ABVP vor, möglichst präzise Leistungsbeschreibungen in die Richtlinien aufzunehmen. Damit sollen Auslegungsprobleme im Genehmigungsverfahren vermieden werden. Dazu gehört beispielsweise der Verbandswechsel bei besonders schmerzempfindlichen Patienten. Es wäre unzureichend in diesen Fällen nur einen „normalen“ Verbandswechsel der häuslichen Krankenpflege zu verordnen. Die insgesamt 23 Leistungsbeschreibungen des ABVP reichen vom Symptommanagement bis hin zur Behebung technischer Probleme der eingesetzten Geräte.

Derzeit fehlen viele dieser Leistungen bereits in den Richtlinien häuslicher Krankenpflege, was zur Folge hat, dass diese für die Patienten notwendigen Leistungen erst gar nicht erbracht werden können. Dennoch erbringen viele Pflegedienste diese Leistungen, weil sie im direkten Kontakt mit dem Patienten stehen und die Dringlichkeit der Maßnahmen offensichtlich ist. Leider bleiben diese Pflegedienste auf ihren Forderungen für diese Leistungen gegenüber den Krankenkassen regelmäßig sitzen. Die Stellungnahme des ABVP kann bei den Geschäftsstellen oder über www.abvp.de angefordert werden.

Quelle: lPressemitteilung des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes Privater Pflege e.V. vom 14.11.2007
http://www.abvp.de/fileadmin/media/down ... _Email.pdf