Grenzen der Schweigepflicht
Urteil: Bei häufiger Krankheit hat der Arbeitgeber ein Auskunftsrecht
Baierbrunn/München (pts/07.05.2006/10:00) - Arbeitnehmer müssen ihren Arzt teilweise von der Schweigepflicht entbinden, wenn sie in kurzen Abständen mehrmals erkranken, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az. 5 AZR 389/04). Der Arbeitgeber müsse nur dann weiter Lohn zahlen, wenn der Patient nachweisen kann, dass es sich um eine "neue" und nicht um eine Folgekrankheit handelt.
Quelle: Pressetext Deutschland, 7.5.2006
Grenzen der Schweigepflicht bei Krankheit
Moderator: WernerSchell