Termin bei Logopädin abgesagt - Zahlungspflicht?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Gast 1

Termin bei Logopädin abgesagt - Zahlungspflicht?

Beitrag von Gast 1 » 21.05.2006, 18:15

Hallo!
Mein Vater chronisch krank, hatte Termin bei einer Logopädin, musste ihn 4 Stunden vor Behandlung, wegen akuter Erkrankung absagen. Nun besteht die Logopädin auf Zahlung der ausgefallenen Stunde, ist das zulässig ?

Elke
Full Member
Beiträge: 129
Registriert: 22.11.2005, 07:40
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitrag von Elke » 21.05.2006, 19:40

Hallo Gast,
beim Logopäden wird vor Beginn der Behandlung ein Vertrag geschlossen.
Üblich ist, wenn nicht 24 Stunden vorher abgesagt wird, ist die Therapie zu bezahlen.
Mal in den Vertrag schauen.
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Dirk

Terminabsage - ggf. besteht Zahlungspflicht

Beitrag von Dirk » 22.05.2006, 06:06

.... Termin bei einer Logopädin, musste ihn 4 Stunden vor Behandlung, wegen akuter Erkrankung absagen. Nun besteht die Logopädin auf Zahlung der ausgefallenen Stunde, ist das zulässig ? ...

Hallo,
die Forderung kann als "unfreundlicher Akt" eingestuft werden; ist aber, wie Elke bereits ausgeführt hat, wahrscheinlich korrekt. Die sog. Heilmittelerbringer, Krankengymnasten, Logpäden usw., haben in den Verträgen in der Regel Klauseln eingefügt, dass eine Terminabsage 24 Stunden vorher geboten ist. Zu klären ist, ob eine solche Klausel besteht und wie sie genau formuliert ist. Ggf. kann man auch die Krankenkasse befragen.
MfG
Dirk

Elke
Full Member
Beiträge: 129
Registriert: 22.11.2005, 07:40
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitrag von Elke » 22.05.2006, 07:09

Ich hatte da einmal folgendes Erlebnis:
der Logepäde sagte am selben Tag den Termin ab. Ich erinnerte ihn an seine 24- Stunden-Regelung :lol: :lol: :lol: :lol:
da druckste er rum und sagte, so streng muss die ja nicht genommen werden.
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Antworten