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Termin bei Logopädin abgesagt - Zahlungspflicht?
Verfasst: 21.05.2006, 18:15
von Gast 1
Hallo!
Mein Vater chronisch krank, hatte Termin bei einer Logopädin, musste ihn 4 Stunden vor Behandlung, wegen akuter Erkrankung absagen. Nun besteht die Logopädin auf Zahlung der ausgefallenen Stunde, ist das zulässig ?
Verfasst: 21.05.2006, 19:40
von Elke
Hallo Gast,
beim Logopäden wird vor Beginn der Behandlung ein Vertrag geschlossen.
Üblich ist, wenn nicht 24 Stunden vorher abgesagt wird, ist die Therapie zu bezahlen.
Mal in den Vertrag schauen.
Terminabsage - ggf. besteht Zahlungspflicht
Verfasst: 22.05.2006, 06:06
von Dirk
.... Termin bei einer Logopädin, musste ihn 4 Stunden vor Behandlung, wegen akuter Erkrankung absagen. Nun besteht die Logopädin auf Zahlung der ausgefallenen Stunde, ist das zulässig ? ...
Hallo,
die Forderung kann als "unfreundlicher Akt" eingestuft werden; ist aber, wie Elke bereits ausgeführt hat, wahrscheinlich korrekt. Die sog. Heilmittelerbringer, Krankengymnasten, Logpäden usw., haben in den Verträgen in der Regel Klauseln eingefügt, dass eine Terminabsage 24 Stunden vorher geboten ist. Zu klären ist, ob eine solche Klausel besteht und wie sie genau formuliert ist. Ggf. kann man auch die Krankenkasse befragen.
MfG
Dirk
Verfasst: 22.05.2006, 07:09
von Elke
Ich hatte da einmal folgendes Erlebnis:
der Logepäde sagte am selben Tag den Termin ab. Ich erinnerte ihn an seine 24- Stunden-Regelung
da druckste er rum und sagte, so streng muss die ja nicht genommen werden.