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Finanzierungsmisere - Hospiz-Schließungen

Verfasst: 19.07.2006, 12:48
von Deutsche Hospiz Stiftung
Deutsche Hospiz Stiftung: Hospiz-Schließungen offenbaren bundesweite Finanzierungsmisere / Hälfte aller Hospizbetten fällt in Schleswig-Holstein weg

Kiel / Berlin. „Die heute bekannt gewordenen Schließungen der Hospize in Elmshorn und Geesthacht sind ein alarmierendes Beispiel für die problematische Finanzierungslage aller 144 stationären Hospize in Deutschland“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Zum ersten Mal seit der Einführung des Paragraphen 39a Sozialgesetzbuch V (SGB V) vor 10 Jahren können zwei Hospize dem finanziellen Druck nicht mehr standhalten und müssen schließen. Das ist nicht nur eine Katastrophe für die Beschäftigten, sondern erst recht für die Schwerstkranken und Sterbenden. Damit fallen allein in Schleswig-Holstein von insgesamt 65 Hospizbetten 32 weg. Das ist die Hälfte aller Betten. Wie die Elmshorner Nachrichten am 19. Juli berichteten, verweist der Leiter der beiden Einrichtungen auf die Krankenkassen. Deren „interne Marschrichtung“ sei durch solche Sparmaßnahmen geprägt, die ambulante Dienste und Pflegeheime stationären Hospizen vorzögen. „Statt zu einer soliden Finanzierung führt der Hospiz-Paragraph 39a SGB V dazu, dass Krankenkassen stationäre Hospize schlichtweg deckeln“, verdeutlicht Brysch.

Hospize müssen Zukunft haben

Stationäre Hospize sind kein Auslaufmodell. Deswegen hat die Deutsche Hospiz Stiftung den Entwurf eines Palliativleistungsgesetzes in die gesundheitspolitische Diskussion eingebracht. Einzelne Aspekte des Entwurfes sind bereits in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform 2006 aufgenommen. Sie drohen jedoch im Gerangel der Lobby-Interessen unterzugehen. „Jetzt ist die Regierungskoalition gefordert, die Gesundheitsreform im Sinne der Schwerstkranken und Sterbenden umzusetzen“, fordert Brysch. Der Gesetzentwurf der Deutschen Hospiz Stiftung schafft nicht nur die gesetzliche Grundlage für einen Rechtsanspruch aller Versicherten auf Palliativversorgung. Er definiert erstmals den leistungsberechtigten Patienten für palliative Versorgung und schränkt damit die Möglichkeit der Krankenkassen ein, Patienten nach eigenen Maßstäben auszusondern. Er stellt vor allen Dingen stationäre Hospize auf eine sichere Finanzierungsgrundlage. „Hospize müssen Zukunft haben, deshalb sieht der Gesetzentwurf eine Vollfinanzierung dieser Einrichtungen aus einem Topf, nämlich der gesetzlichen Krankenversicherung, vor“, erklärt Brysch. Damit entfiele auch der Eigenanteil von 10 Prozent, den die Hospize bislang nach § 39a SGB V tragen müssen. Gleiches gilt für den Eigenteil der Patienten, der über 600 Euro monatlich betragen kann. Ebenso soll die Pflegeversicherung in die Finanzierung der stationären Hospize nicht mehr einbezogen werden.

Palliativversorgung oder Palliative-Care ist die umfassende medizinische, pflegerische und psychosoziale Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase.

Bei Fragen: Andrea Breddermann Telefon: 030 / 2 84 44 84 – 2

Quelle: Pressemitteilung vom 19.7.2006

Palliativversorgung oder Palliative-Care

Verfasst: 19.07.2006, 12:49
von H.P.

stationäre Hospize in Deutschland gefährdet

Verfasst: 20.07.2006, 06:53
von
Stiftung sieht stationäre Hospize in Deutschland gefährdet
Mittwoch, 19. Juli 2006

Dortmund - Als Alarmzeichen für die Hospiz-Arbeit bezeichnet die Deutsche Hospiz Stiftung die am Mittwoch (19.7.2006) bekannt gewordenen Schließungen von Hospizen im schleswig-holsteinischen Elmshorn und Geesthacht. Der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, machte dafür am Mittwoch in Dortmund die Politik der Krankenkassen verantwortlich. Deren „interne Marschrichtung“ sei durch Sparmaßnahmen geprägt, bei denen ambulante Dienste und Pflegeheime den Vorzug vor stationären Hospizen erhielten.

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