- Patientenwille gehört zur Sterbekultur -
Verfasst: 15.10.2006, 11:20
- Patientenwille gehört zur Sterbekultur -
Rechtsanwalt verklagt Charité wegen grober Missachtung
Quelle: Pressemitteilung des HVD vom 12.10.06:
Anlässlich der Berliner Hospizwoche möchte der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) auch die Bedingungen auf Intensivstationen beleuchten, wie dort eine humane Sterbebegleitung, gegenseitige Respektierung und eine verbesserte Gesprächskultur für Ärzte und Pflegepersonal zu gewährleisten sind. Einen Vorbericht „Medizin am Ende des Lebens“ gab es bereits gestern dazu im Gesundheitsmagazin quivive:
http://www.rbb-online.de/_/fernsehen/ma ... 86998.html
Gemeinsam mit dem renommierten Patientenrechtsanwalt Wolfgang Putz wird der HVD am Montag, den 16. 10. ein Pressegespräch anbieten. Exemplarisch geht es um eine rechtswidrige, 6 Wochen andauernden intensivmedizinischen Behandlung gegen den erklärten Willen einer 86-jährigen Patientin in der Berliner Charite.
„Nach unseren Erfahrungen werden auch individuelle und konkrete Patientenverfügungen von Schwerstkranken auf Berliner Intensivstationen noch nicht hinreichend respektiert – beziehungsweise erst auf besonderen Nachdruck“, teilt die Gita Neumann vom Humanistischen Verband mit. „In diesem Zusammenhang haben zusätzlich häufig auftretende Pflegemängel besonders gravierende Folgen und können zu einem menschenunwürdigen, qualvoll verlängerten Sterben führen.“
Dies zeigt der Humanistische Verband exemplarisch am Fall einer von ihm viele Jahre lang zu Hause pflegerisch betreuten, unheilbar an Darmkrebs erkrankten Patientin Frau R. auf. Die 86-jährige wurde nach zusätzlichem Organversagen dauerhaft bewusstlos. Daraufhin führte die Charité entgegen ihrer eindeutigen Patientenverfügung sechs Wochen lang eine künstliche Beatmung und Ernährung durch. Über den langen Zeitraum musste die Intensivpatientin schwerste Folgen einer mangelhaften Behandlungspflege und Verwahrlosung wie Wundstellen und schlecht versorgte Narben am ganzen Körper erleiden.
Alle Verständigungsversuche scheiterten, wie diesem Zustand abzuhelfen sei. Die Klinikärzten konfrontierten die Bevollmächtigte von Frau R. mit dem Vorwurf der „Euthanasie“. In dieser Situation beauftragte der Humanistische Verband, bei dem Frau R. ihre Patientenverfügung hinterlegt und erst unlängst hatte aktualisieren lassen, Rechtsanwalt Wolfgang Putz aus München mit der Durchsetzung ihrer Wünsche. Nach sorgfältiger Dokumentation und Aufarbeitung der Vorgänge erstattete dieser jetzt Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die behandelnden Ärzte der Berliner Charité.
Frau R. wurde nach der Intervention durch den HVD und RA Putz schließlich nur noch palliativ-medizinisch und fachgerecht pflegerisch versorgt. Sie lebte noch 10 Tage im Koma (unter Rückführung der zusätzlichen künstlichen Sauerstoffzufuhr) in einer Spezialpflegeeinrichtung und wurde dort von vertrauten Menschen im Sterben begleitet. Währenddessen verheilten die fachgerecht versorgten Wunden erstaunlich gut.
Der HVD stellt immer wieder fest, dass eine einmal in Gang gesetzte künstliche Intensivbeatmung nur ganz schwer wieder zurückzunehmen ist, selbst wenn dies dem dokumentierten Patientenwillen in der eingetretenen Situation entspricht. Ärzte gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Reduzierung oder Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen in jedem Fall verbotene und geächtete „aktive Sterbehilfe“ wäre. Das Gegenteil ist der Fall: Vielmehr kann das Zuwiderhandeln gegen eine entsprechend eindeutige Patientenverfügung ein Strafdelikt darstellen.
Der Palliativberatungs- und Hospizdienst V.I.S.I.T.E. des HVD hat es sich in Berlin zur Aufgabe gemacht, Ärzte und Pflegedienstleitungen auch über die sensiblen Fragen eines Abbruchs intensivmedizinischer Maßnahmen am Lebensende aufzuklären und Behandlungsalternativen aufzuzeigen. So wird auch im Rahmen der Berliner Hospizwoche eine Fortbildungsveranstaltung mit RA Putz zur Rechtslage beim sterbenden und einwilligungsunfähigen Patienten angeboten. Diese findet – kostenfrei - in der RENAFAN-Fortbildungsakademie, einem Kooperationspartner des HVD statt und ist seit langem ausgebucht. Sehr groß ist auch der Aufklärungs- und Gesprächsbedarf in der Bevölkerung zum Thema „Patientenverfügung“.
Ratsuchende können sich zu den regulären Sprechzeiten Mo, Di, Do und Fr. zwischen 10 – 17 Uhr unter der Telefon-Nr. 030 / 613 90 4-11 an die HVD-Beratungsstelle zu Patientenverfügungen und in Berlin an den Hospizdienst V.I.S.I.T.E. unter 613 90 4-32 wenden.
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 12.10.2006
Rechtsanwalt verklagt Charité wegen grober Missachtung
Quelle: Pressemitteilung des HVD vom 12.10.06:
Anlässlich der Berliner Hospizwoche möchte der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) auch die Bedingungen auf Intensivstationen beleuchten, wie dort eine humane Sterbebegleitung, gegenseitige Respektierung und eine verbesserte Gesprächskultur für Ärzte und Pflegepersonal zu gewährleisten sind. Einen Vorbericht „Medizin am Ende des Lebens“ gab es bereits gestern dazu im Gesundheitsmagazin quivive:
http://www.rbb-online.de/_/fernsehen/ma ... 86998.html
Gemeinsam mit dem renommierten Patientenrechtsanwalt Wolfgang Putz wird der HVD am Montag, den 16. 10. ein Pressegespräch anbieten. Exemplarisch geht es um eine rechtswidrige, 6 Wochen andauernden intensivmedizinischen Behandlung gegen den erklärten Willen einer 86-jährigen Patientin in der Berliner Charite.
„Nach unseren Erfahrungen werden auch individuelle und konkrete Patientenverfügungen von Schwerstkranken auf Berliner Intensivstationen noch nicht hinreichend respektiert – beziehungsweise erst auf besonderen Nachdruck“, teilt die Gita Neumann vom Humanistischen Verband mit. „In diesem Zusammenhang haben zusätzlich häufig auftretende Pflegemängel besonders gravierende Folgen und können zu einem menschenunwürdigen, qualvoll verlängerten Sterben führen.“
Dies zeigt der Humanistische Verband exemplarisch am Fall einer von ihm viele Jahre lang zu Hause pflegerisch betreuten, unheilbar an Darmkrebs erkrankten Patientin Frau R. auf. Die 86-jährige wurde nach zusätzlichem Organversagen dauerhaft bewusstlos. Daraufhin führte die Charité entgegen ihrer eindeutigen Patientenverfügung sechs Wochen lang eine künstliche Beatmung und Ernährung durch. Über den langen Zeitraum musste die Intensivpatientin schwerste Folgen einer mangelhaften Behandlungspflege und Verwahrlosung wie Wundstellen und schlecht versorgte Narben am ganzen Körper erleiden.
Alle Verständigungsversuche scheiterten, wie diesem Zustand abzuhelfen sei. Die Klinikärzten konfrontierten die Bevollmächtigte von Frau R. mit dem Vorwurf der „Euthanasie“. In dieser Situation beauftragte der Humanistische Verband, bei dem Frau R. ihre Patientenverfügung hinterlegt und erst unlängst hatte aktualisieren lassen, Rechtsanwalt Wolfgang Putz aus München mit der Durchsetzung ihrer Wünsche. Nach sorgfältiger Dokumentation und Aufarbeitung der Vorgänge erstattete dieser jetzt Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die behandelnden Ärzte der Berliner Charité.
Frau R. wurde nach der Intervention durch den HVD und RA Putz schließlich nur noch palliativ-medizinisch und fachgerecht pflegerisch versorgt. Sie lebte noch 10 Tage im Koma (unter Rückführung der zusätzlichen künstlichen Sauerstoffzufuhr) in einer Spezialpflegeeinrichtung und wurde dort von vertrauten Menschen im Sterben begleitet. Währenddessen verheilten die fachgerecht versorgten Wunden erstaunlich gut.
Der HVD stellt immer wieder fest, dass eine einmal in Gang gesetzte künstliche Intensivbeatmung nur ganz schwer wieder zurückzunehmen ist, selbst wenn dies dem dokumentierten Patientenwillen in der eingetretenen Situation entspricht. Ärzte gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Reduzierung oder Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen in jedem Fall verbotene und geächtete „aktive Sterbehilfe“ wäre. Das Gegenteil ist der Fall: Vielmehr kann das Zuwiderhandeln gegen eine entsprechend eindeutige Patientenverfügung ein Strafdelikt darstellen.
Der Palliativberatungs- und Hospizdienst V.I.S.I.T.E. des HVD hat es sich in Berlin zur Aufgabe gemacht, Ärzte und Pflegedienstleitungen auch über die sensiblen Fragen eines Abbruchs intensivmedizinischer Maßnahmen am Lebensende aufzuklären und Behandlungsalternativen aufzuzeigen. So wird auch im Rahmen der Berliner Hospizwoche eine Fortbildungsveranstaltung mit RA Putz zur Rechtslage beim sterbenden und einwilligungsunfähigen Patienten angeboten. Diese findet – kostenfrei - in der RENAFAN-Fortbildungsakademie, einem Kooperationspartner des HVD statt und ist seit langem ausgebucht. Sehr groß ist auch der Aufklärungs- und Gesprächsbedarf in der Bevölkerung zum Thema „Patientenverfügung“.
Ratsuchende können sich zu den regulären Sprechzeiten Mo, Di, Do und Fr. zwischen 10 – 17 Uhr unter der Telefon-Nr. 030 / 613 90 4-11 an die HVD-Beratungsstelle zu Patientenverfügungen und in Berlin an den Hospizdienst V.I.S.I.T.E. unter 613 90 4-32 wenden.
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 12.10.2006