Pro Hospiz und pro Sterbehilfe – ebensowenig ein Widerspruch wie Selbstbestimmung und Fürsorge!
<< BERLIN. Heute startete der Humanistische Verband Deutschlands seinen ambulanten Kinderhospizdienst „Berliner Herz“.
Die Humanistinnen und Humanisten des Landesverbandes Berlin wenden sich damit einem Thema zu, mit dem man sich nur ungern auseinandersetzen möchte: Kinder mit schwersten und manchmal auch unheilbaren Krankheiten. Modernster Medizin zum Trotz gehört auch der Tod der Kleinen zum Leben dazu. ...
Mit dem Kinderhospizdienst „Berliner Herz“ können mehr Familien mit krebs- und unheilbarkranken Kindern in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung oder auch während der stationären Aufenthalte in Krankenhäusern begleitet werden. Familienentlastende Tätigkeiten und die Betreuung der Geschwister stehen im Vordergrund der Arbeit der Hospizmitarbeiter/-innen. Das ambulante Kinderhospiz bietet auch die Möglichkeit einer langfristigen, flexiblen Unterstützung der ganzen Familie. ...>>
Siehe Meldung vom 2. 4. in:
http://hpd-online.de/node/1565
In eigener Sache:
Rechtzeitig als Osterüberraschung ist die Berliner Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen - ebenfalls in Trägerschaft des Humanistischen Verbandes - nunmehr mit einer eigenen Pressemappe auf der Seite von hpd, dem Humanistischen Presse-Dienst, vertreten:
http://hpd-online.de/node/1497
Um Ihnen und uns auch einmal newsletterfreie Osterferien zu gönnen, bitten wir, bei Bedarf und Interesse dort täglich eingestellte Meldungen selbst aufzurufen. Wir wünschen unseren Abonnentinnen und Abonnenten ein frohes Osterfest und viel Freude beim Suchen!
Wir melden uns dann ab der Woche nach Ostern wieder bei Ihnen. Die folgende Meldung wird bis dahin zunächst die letzte sein:
Das Sterbehilfe-Verfahren gegen den italienischen Arzt Riccio, der das Beatmungsgerät bei dem gelähmten und dabei voll bewussten Piergiorgion Welby auf dessen dringliches Verlangen abgeschaltet hatte, ist nicht vom Tisch.
Leider bestätigt diese erschütternde Meldung die im letzten Newsletter-Kommentar beklagte Unschärfe und Unklarheit bei der Unterscheidung von passiver, aktiver Sterbehilfe oder auch ärztlicher Suizidhilfe. Auch Deutsche Ärzte befürchten bekanntlich (fälschlicherweise!), dass das Abschalten einer Beatmungsmaschine rechtliche Konsequenzen - oder negative Konsequenzen für ihre Karriere - haben könnte, insbesondere wenn zusätzlich starke Mittel zur Vermeidung eines qualvollen Sterbens verabreicht werden und wenn der Patient nicht irreversibel tödlich erkrankt ist. Rigorose Sterbehilfegegner bestärken diese Auffassung in unverantwortlicher Weise. Bleibt zu hoffen, dass unsere Richter darüber Bescheid wissen, dass in Deutschland die Rechtslage doch eine andere ist als in Italien, wo generell Sterbe- und Suizidhilfe strafbar sind.
<< Rom - Der Leichnam des italienischen Sterbehilfe-Vorkämpfers Piergiorgio Welby darf vorerst nicht eingeäschert werden. In einem überraschenden Urteil habe ein Richter in Rom den Abschluss der Ermittlungen gegen den Arzt Mario Riccio verhindert, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa am Montag unter Berufung auf Justizkreise. Riccio hatte eigenen Angaben zufolge am 20. Dezember Welbys Willen zu sterben erfüllt und dessen Beatmungsgerät abgeschaltet. Zudem verabreichte er ihm die für einen schmerzlosen Tod benötigten Medikamente. Untersuchungsrichter Renato Laviola urteilte nun, Riccio müsse sich unter Umständen wegen Tötung auf Verlangen verantworten. ... >>
Quelle (und mehr):
http://www.net-tribune.de/article/020407-272.php
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 3.4.2007