Aufklärung über Behandlungsalternativen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Aufklärung über Behandlungsalternativen

Beitrag von WernerSchell » 16.08.2003, 11:11

Eine Aufklärung über Behandlungsalternativen muss auch dann erfolgen, wenn die alternativ in Betracht kommende Maßnahme zwar nicht zu Heilung führt, aber bei ungleich geringerem Risiko und geringerer Belastung zumindest für eine gewisse Zeit zur Linderung der Beschwerden und Beeinträchtigungen führt.

Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 09.10.2002 - 7 U 107/00 -

Team Werner Schell
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