Patienten ,in Geiselhaft genommen'?
Verfasst: 21.03.2007, 18:09
Zwei Ärzte verklagen Ministerin Schmidt und Karl Lauterbach
Patienten ,in Geiselhaft genommen'?
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verhandelt am Freitag (23.3.)in Freiburg über den Antrag zweier Fachärzte, die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sowie dem SPD- Gesundheitsexperten Karl Lauterbach Äußerungen zu Ärzteprotesten verbieten wollen.
20.03.07 - Nach Angaben des Gerichts ist es der erste Prozess in Deutschland zur Auseinandersetzung um die Gesundheitsreform. Das Gesetz zur Reform soll am 1. April in Kraft treten. Ministerin Schmidt und Lauterbach hatten laut Gericht in Fernseh- und Radiointerviews sinngemäß gesagt, durch die bundesweiten Ärztestreiks im vergangenen Dezember seien Patienten und kranke Menschen von den Medizinern "in Geiselhaft" genommen worden. Da Arztpraxen und Apotheken in ganz Deutschland geschlossen blieben, seien die Patienten die Leidtragenden gewesen. Den Ärzten sei es lediglich um ihre Forderung nach mehr Geld gegangen.
Die beiden niedergelassenen Mediziner haben den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Würde diese erlassen, dürften Schmidt und Lauterbach nicht mehr behaupten, Ärzte nähmen Patienten mit Protesten gegen die Gesundheitsreform "in Geiselhaft". Vor dem Landgericht Freiburg waren die beiden Mediziner mit ihrem Antrag Ende Dezember gescheitert. Gegen dieses Urteil haben sie vor dem OLG Berufung eingelegt. Schmidt, Lauterbach sowie die beiden Mediziner müssen zu der mündlichen Verhandlung nicht erscheinen.
dpa
Patienten ,in Geiselhaft genommen'?
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verhandelt am Freitag (23.3.)in Freiburg über den Antrag zweier Fachärzte, die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sowie dem SPD- Gesundheitsexperten Karl Lauterbach Äußerungen zu Ärzteprotesten verbieten wollen.
20.03.07 - Nach Angaben des Gerichts ist es der erste Prozess in Deutschland zur Auseinandersetzung um die Gesundheitsreform. Das Gesetz zur Reform soll am 1. April in Kraft treten. Ministerin Schmidt und Lauterbach hatten laut Gericht in Fernseh- und Radiointerviews sinngemäß gesagt, durch die bundesweiten Ärztestreiks im vergangenen Dezember seien Patienten und kranke Menschen von den Medizinern "in Geiselhaft" genommen worden. Da Arztpraxen und Apotheken in ganz Deutschland geschlossen blieben, seien die Patienten die Leidtragenden gewesen. Den Ärzten sei es lediglich um ihre Forderung nach mehr Geld gegangen.
Die beiden niedergelassenen Mediziner haben den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Würde diese erlassen, dürften Schmidt und Lauterbach nicht mehr behaupten, Ärzte nähmen Patienten mit Protesten gegen die Gesundheitsreform "in Geiselhaft". Vor dem Landgericht Freiburg waren die beiden Mediziner mit ihrem Antrag Ende Dezember gescheitert. Gegen dieses Urteil haben sie vor dem OLG Berufung eingelegt. Schmidt, Lauterbach sowie die beiden Mediziner müssen zu der mündlichen Verhandlung nicht erscheinen.
dpa