Schweigend zu mehr Organspenden

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Schweigend zu mehr Organspenden

Beitrag von Presse » 25.04.2007, 05:54

Ethikrat legt Stufenplan vor
Schweigend zu mehr Organspenden


Mit einem Stufenplan will der Nationale Ethikrat für mehr Organspenden sorgen. Dabei sollen alle Bürger nachdrücklich dazu bewogen werden, sich wenigstens Gedanken darüber zu machen und möglichst eine Entscheidung zu treffen. Der Mangel an Spenderorganen sei ein "drängendes Problem", ...
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http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html

Quelle: tagesschau-newsletter vom 24.04.2007

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Nationaler Ethikrat fordert Neuregelung bei Organspenden

Beitrag von Presse » 25.04.2007, 06:07

Nationaler Ethikrat fordert Neuregelung bei Organspenden
Dienstag, 24. April 2007

Berlin - Angesichts des großen Mangels an Spenderorganen hat sich der Nationale Ethikrat für eine Neuregelung bei Organspenden ausgesprochen. Das Gremium legte heute in Berlin dazu ein Stufenmodell vor, das über die bisher geltenden Regelungen des Transplantationsgesetzes hinausgeht. So sollen künftig Organe von Verstorbenen entnommen werden können, wenn diese zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben und auch die Angehörigen keine Einwände haben. Vor Inkrafttreten dieser Regelung soll aber der Staat dafür Sorge tragen, dass die Bürger zu einer persönlichen Erklärung über ihre Spendenbereitschaft aufgefordert werden und über die Konsequenzen Bescheid wissen. ...
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28265

Gerhard Schenker
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Neuregelung bei Organspenden bedenkenswert!

Beitrag von Gerhard Schenker » 25.04.2007, 11:13

Presse hat geschrieben: .... So sollen künftig Organe von Verstorbenen entnommen werden können, wenn diese zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben und auch die Angehörigen keine Einwände haben. Vor Inkrafttreten dieser Regelung soll aber der Staat dafür Sorge tragen, dass die Bürger zu einer persönlichen Erklärung über ihre Spendenbereitschaft aufgefordert werden und über die Konsequenzen Bescheid wissen. ....
Ich halte eine solche Neuregelung angesichts der "lebensrettenden Wirkung" für angezeigt. Wenn im Einzelfall sorgsam bedacht wird, ob der Spender keine Einwände gehabt hat, scheint mir eine Organentnahme vertretbar.
Andere Länder haben solche oder noch mehr eingreifende Regelungen, ohne dass es Probleme damit gegeben hätte. Der grundgesetzlich garantierte Lebensschutz verpflichtet m.E. den Staat, über alternative Lösungen nachzudenken, wenn die momentane klare Selbstbestimmungsregelung nicht (mehr) greift.
Allerdings, die umfassende Aufklärung der Bevölkerung halte ich für geboten. Sie darf nicht, wie bisher, vernachlässigt werden.

G.Sch.

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Organentnahme nur mit ausdrücklicher Zustimmung

Beitrag von Service » 25.04.2007, 19:29

Mit Zustimmung von Herrn Rockmann stellen wir die nachfolgende Zuschrift vom 24.4.2007 vor:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich beunruhigt eine heutige Nachricht aus den Medien:

Nach dortiger Darstellung (17 Uhr - Nachrichten ARD) soll ein Vorschlag des Ethikrates vorliegen bestehende rechtliche Regelungen in Deutschland dahingehend zu ändern, dass eine Organentnahme nach Tod möglich sein soll wenn der Betroffene oder seine Angehörigen nicht ausdrücklich der Organentnahme wiedersprochen hat!!!

Bisher ist eine Organentnahme nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich.

(siehe http://www.welt.de/politik/article83142 ... _sein.html )

Ich bin aus 2 Gründen wesentlich beunruhigt:

1. ) Halte ich es für Unrecht jemanden Organe zu entnehmen der vielleicht ausdrücklich sich dagegen erklären würde, ihm aber doch welche entnommen werden weil er diese Regelung nicht kannte oder nicht verstehen kann (z.B. dementiell Erkrankte) oder in der zur Verfügung stehenden Zeit die Angehörigen nicht befragt werden konnten.

2.) Halte ich die Umkehr des juristisch bewerten Grundsatzes das nichts eben nichts und keine Zustimmung bedeutet für äußerst bedenklich und gerade diese Thematik für völlig ungeeignet diesen einzuführen.

Beste Grüße
Gerd Rockmann

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Keine Widerspruchslösung bei Organspenden

Beitrag von Presse » 26.04.2007, 06:23

KAUCH:
Keine Widerspruchslösung bei Organspenden - Alternativen nutzen

BERLIN. Zum Vorschlag des Nationalen Ethikrates, bei Organspenden eine modifizierte Widerspruchslösung einzuführen, erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Transplantationsmedizin Michael KAUCH:

Selbstbestimmung und Patientenrechte enden nicht mit dem Tod. Aus Sicht der FDP bedarf jeder Eingriff in den Körper einer Zustimmung. Deshalb hält die FDP weiterhin die modifizierte Zustimmungslösung für richtig: entweder der Betroffene oder seine Angehörigen müssen der Organentnahme zustimmen.

Dennoch sehen wir erheblichen Handlungsbedarf. Mehr Menschen müssen motiviert werden, sich für oder gegen eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden. Ein sinnvoller Weg wäre es zum Beispiel, wenn bei jeder Ausweis- oder Führerscheinverlängerung dem Antragsteller ein Organspendeausweis ausgehändigt würde.

Vor allem aber gibt es erhebliches Verbesserungspotenzial in den Krankenhäusern. Viele Chancen auf Organentnahmen werden gar nicht genutzt. Deshalb sollte in jedem Krankenhaus ein Transplantationsbeauftragter benannt werden, der auf eine Optimierung von Abläufen und Fortbildung auf der Intensivstation achtet. Hier sind die Regelungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich.

Aus Sicht der FDP müssen zudem die Regelungen für Lebendspenden von Niere und Leber überdacht werden. Zumindest die so genannte Überkreuzspende muss in Deutschland zugelassen werden. Wenn etwa ein Patient eine Niere benötigt, sein Ehegatte aber wegen Blutgruppen-Unverträglichkeit nicht spenden kann, sollte es möglich sein, dass eine passende Spende von einem Paar in gleicher Lage wechselseitig erfolgen kann. Hier gibt es heute eine Grauzone, da dies nur bei einem besonderen Näheverhältnis der Paare zulässig wäre.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.4.2007
Pressestelle der FDP-Bundestagsfraktion
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11011 Berlin
Tel: 030/22 75 23 78
Fax: 030/22 75 67 78
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Alle Parteien lehnen Ethikrat-Forderung zu Organspenden ab

Beitrag von Presse » 26.04.2007, 06:25

Alle Parteien lehnen Ethikrat-Forderung zu Organspenden ab
Mittwoch, 25. April 2007

Berlin - Die Ethikrat-Forderung nach einer Neuregelung der Organspenden stößt bei allen Bundestagsfraktionen auf Ablehnung. Der Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) warnte am Mittwoch in Berlin vor einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts. Der Vorsitzende der letzten Bioethik-Enquetekommission des Bundestages, Rene Röspel (SPD), nannte das Votum unverständlich und in seinen Konsequenzen kontraproduktiv. Auch Oppositionsvertreter warnten vor Einschränkungen beim Selbstbestimmungsrecht und einer Verzweckung des Menschen.
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Neuregelung soll Zahl der Organspenden erhöhen

Beitrag von Ärztliche Praxis » 26.04.2007, 06:32

Vorschlag des nationalen Ethikrats
Gesetzliche Neuregelung soll Zahl der Organspenden erhöhen
Die Zahl der Organspenden in Deutschland soll auf gesetzlichem Wege drastisch erhöht werden. Der Nationale Ethikrat schlug am Dienstag in Berlin eine grundlegende Neuregelung vor.

25.04.07 - Demnach sollen Mediziner Verstorbenen im Zweifelsfall immer Organe entnehmen dürfen, um Schwerstkranken mit einer Transplantation das Leben zu retten. Der Spender oder seine Angehörigen müssen dies nach dem Vorschlag des Gremiums ausdrücklich ablehnen, ansonsten gelte das Schweigen als Zustimmung, sagte Ratsmitglied Jochen Taupitz.

Die Bürger sollen den Plänen zufolge nach einer Aufklärungskampagne systematisch aufgefordert werden, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Kristiane Weber-Hassemer. Diese Entscheidung könne jederzeit zurückgenommen und auf der Krankenkassenkarte oder dem Führerschein gespeichert werden. Äußert sich jemand nicht, sollen seine Organe im Todesfall entnommen werden können, sofern die Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen.

Jährlich 1.000 Tote wegen fehlender Spenderorgane

Derzeit sterben in Deutschland jedes Jahr etwa 1.000 Menschen, weil es nicht genügend Spenderorgane gibt. Bislang wird die ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen, beispielsweise in Form eines Organspendeausweises, benötigt. Liegt diese nicht vor, treffen die Angehörigen die Entscheidung. Sie sollen sich am mutmaßlichen Willen des Toten orientieren.

Der Ethikrat, ein Beratergremium der Bundesregierung, schlägt nun eine Kombination aus Erklärungs- und Widerspruchsmodell vor. "Für die Fälle, wo jemand keine klare Antwort gibt, soll die Widerspruchsregelung gelten", forderte Taupitz. Das würde bedeuten, dass die Mediziner prinzipiell von einer Einwilligung ausgehen und nach der Feststellung des Hirntods Organe entnehmen können.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Verfassungsrechtliche Bedenken hat der Ethikrat bei dem Modell nicht. "Wir halten die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts in diesem Fall für vertretbar", sagte Taupitz. Schließlich stünden ihr die Rettung von Menschenleben gegenüber.

Der Medizinrechtler betonte, dass neben dem neuen erweiterten Widerspruchsmodell weitere Maßnahmen zur Steigerung der Spendenzahlen nötig seien. Viele Kliniken meldeten potenzielle Spender nicht an die zentrale Vermittlungsstelle, weil sie Aufwand und Kosten einer Transplantation scheuten. Dem könne mit finanziellen Anreizen entgegengewirkt werden, sagte Taupitz. Auch die Einrichtung von Transplantationsbeauftragten habe in anderen Ländern positive Wirkung gezeigt.

dpa / jb

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 63.htm?n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

Rob Hüser
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Neuregelung bei Organspenden bedenkenswert!

Beitrag von Rob Hüser » 26.04.2007, 06:48

Gerhard Schenker hat geschrieben: ... Ich halte eine solche Neuregelung angesichts der "lebensrettenden Wirkung" für angezeigt. Wenn im Einzelfall sorgsam bedacht wird, ob der Spender keine Einwände gehabt hat, scheint mir eine Organentnahme vertretbar.
Andere Länder haben solche oder noch mehr eingreifende Regelungen, ohne dass es Probleme damit gegeben hätte. ...
Hallo Forum,
ich stimme Gerhard uneingeschränkt zu. Auch Ärztevertreter stimmen zu:
Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) Dr. Theodor Windhorst - hat einem Bericht in der Ärzte Zeitung vom 25.4.2007 zufolge - den Vorschlag des Nationalen Ethikrates begrüßt, über eine erweiterte Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Das bisherige Transplantationsgesetz reiche offensichtlich nicht aus, um den Mangel an Spendeorganen zu beheben. windhorst: "Schweigen ist Gold für die Organspende. Dies ist der richtige Weg".
MfG
Rob H.

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Stufenmodell setzt auf Information & Hilfestellung

Beitrag von Presse » 26.04.2007, 10:48

Ethikrat weist Kritik an Stellungnahme zum Organmangel zurück

Die Vorsitzende des Nationalen Ethikrates (NER), Kristiane Weber-Hassemer, erklärt am heutigen Donnerstag in Berlin, dass der Ethikrat keineswegs - wie es von manchen Kritikern vorgebracht wird - eine Widerspruchslösung vorschlägt, wie sie in anderen Ländern gilt.
"Unser Stufenmodell setzt vielmehr auf eine umfassende Information und Hilfestellung durch staatliche Stellen, die es den Menschen ermöglichen, Ihre Zustimmung oder Ablehnung zu erklären. Es soll erreicht werden, dass in möglichst wenigen Fällen Unklarheit darüber besteht, was der Betroffene für sich selbst will. Für diejenigen, die sich nicht erklären, muss jedoch auch eine Regelung getroffen werden."

Die Stellungnahme hebt auch die besondere Rolle der Angehörigen hervor. "Niemand muss also befürchten, dass er einfach zur Organspende herangezogen wird."

"Es scheint, dass manche, die unsere Vorschläge ablehnen, die Stellungnahme gar nicht gelesen haben", sagt Weber-Hassemer. "Der Ethikrat ist der Auffassung, dass das drängende Problem des Organmangels neue Lösungswege erfordert."

Die Vorsitzende des NER unterstreicht, dass die Stellungnahme einmütig vom gesamten Ethikrat verabschiedet worden ist.

"Gerade die Besorgnisse in der Bevölkerung, aber auch die große Spendebereitschaft sind Grundlage der Meinungsbildung im NER gewesen", erklärt Weber-Hassemer.

Weitere Informationen:
http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/ ... mangel.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 26.4.2007
Ulrike Florian, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Nationaler Ethikrat

URL dieser Pressemitteilung:
http://idw-online.de/pages/de/news206277

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VORSTOSS ZUR ERHÖHUNG DER ORGANSPENDEN

Beitrag von Presse » 27.04.2007, 08:00

VORSTOSS ZUR ERHÖHUNG DER ORGANSPENDEN STÖSST AUF ABLEHNUNG

Der Nationale Ethikrat hat sich diese Woche angesichts des drastischen Mangels an Spendeorganen für chronisch Schwerkranke mit dem Vorschlag einer Neuregelung an die Öffentlichkeit gewandt. Dieser sieht vor, die gegenwärtige Zustimmungsvoraussetzung durch eine so genannte Widerspruchsregelung zu ersetzen. Dabei wäre eine Organspende nach festgestelltem Hirntod immer erlaubt, sofern der Betroffene oder seine Angehörigen nicht explizit widersprechen. Zusätzlich hatte der Ethikrat einen Procedere vorgeschlagen, die Organspende-Option bei Ausstellung eines Führerscheines oder einer elektronischen Gesundheitskarte dort zu speichern.

Der Vorstoß des Nationalen Ethikrates zur Erhöhung der Organspenden ist in den Medien überwiegend auf Skepsis gestoßen. U. a. wird davor gewarnt, das Gegenteil, nämlich ein Abschreckungseffekt für Bürgerinnen und Bürger könnte die Folge sein. Neben datenschutzrechtlichen Bedenken wurden auch grundsätzliche Bedenken dagegen geäußert, in Zukunft „Schweigen als Zustimmung zu werten“.

Zusammenstellung kritischer Leitartikel hier:
http://www.netzeitung.de/deutschland/626111.html


ETHIKRAT FUEHLT SICH MISSVERSTANDEN

Die Pressesprecherin des Nationalen Ethikrates hat uns heute die folgende Stellungnahme (hier gekürzt) dazu geschickt:

<< Ethikrat weist Kritik an Stellungnahme zum Organmangel zurück

Die Vorsitzende des Nationalen Ethikrates (NER), Kristiane Weber-Hassemer, erklärt am heutigen Donnerstag in Berlin, dass der Ethikrat keineswegs – wie es von manchen Kritikern vorgebracht wird – eine Widerspruchslösung vorschlägt, wie sie in anderen Ländern gilt.

„Unser Stufenmodell setzt vielmehr auf eine umfassende Information und Hilfestellung durch staatliche Stellen, die es den Menschen ermöglichen, Ihre Zustimmung oder Ablehnung zu erklären. Es soll erreicht werden, dass in möglichst wenigen Fällen Unklarheit darüber besteht, was der Betroffene für sich selbst will. Für diejenigen, die sich nicht erklären, muss jedoch auch eine Regelung getroffen werden.“

Die Stellungnahme hebt auch die besondere Rolle der Angehörigen hervor. „Niemand muss also befürchten, dass er einfach zur Organspende herangezogen wird.“ ...

Die Vorsitzende des NER unterstreicht, dass die Stellungnahme einmütig vom gesamten Ethikrat verabschiedet worden ist. ...

Die Stellungnahme
"Die Zahl der Organspenden erhöhen –
Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland" ist online verfügbar unter http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/ ... mangel.pdf.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 26.4.2007
http://www.patientenverfuegung.de

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Organspende - Ethikrat verteidigt sich

Beitrag von Presse » 27.04.2007, 12:30

Ethikrat verteidigt sich: „Kritiker lesen nicht die Stellungnahme“Donnerstag, 26. April 2007

Berlin - Der Nationale Ethikrat hat die breite Kritik an seinem Votum zu Organspenden zurückgewiesen. Sie habe den Eindruck, dass mancher Gegner die Stellungnahme nicht gelesen habe, erklärte die Vorsitzende Kristiane Weber-Hassemer am Donnerstag in Berlin. Zustimmung erhielt der Ethikrat unterdessen von einzelnen Abgeordneten aus SPD und Linkspartei. Dagegen sprach der katholische Mainzer Moraltheologe Johannes Reiter von einem bedenklichen Vorschlag.

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Hildegard Kaiser
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Neuregelung soll Zahl der Organspenden erhöhen

Beitrag von Hildegard Kaiser » 27.04.2007, 20:04

Ärztliche Praxis hat geschrieben: ... Die Bürger sollen den Plänen zufolge nach einer Aufklärungskampagne systematisch aufgefordert werden, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Kristiane Weber-Hassemer. Diese Entscheidung könne jederzeit zurückgenommen und auf der Krankenkassenkarte oder dem Führerschein gespeichert werden. Äußert sich jemand nicht, sollen seine Organe im Todesfall entnommen werden können, sofern die Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen. ...
Ich halte eine solche Regelung durchaus für sinnvoll und auch mit Rücksicht auf das Selbstbestimmungsrecht für vertretbar. Jeder hat damit die Möglichkeit zeitgerecht zu bestimmen, was geschehen soll oder nicht. Angesichts der hohen Zahl von Toten (sind aus 1.000/Jahr oder mehr?) erscheint mir eine solche Neuregelung zwingend und überfällig.
Wieso melden sich nun wieder alle möglichen "Schlaumeier" und positionieren sich gegen eine das Leben bejahenden Neuregelung?

Hilde K.

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Organspenden - Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Presse » 28.04.2007, 07:39

Schweigen als Zustimmung: Nationaler Ethikrat legt Stellungnahme zur Steigerung der Organspenden vor

Berlin (ALfA). Am 24. April veroeffentlichte der Nationale Ethikrat seine Stellungnahme "Die Zahl der Organspenden erhoehen - Zu einem draengenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland" und loeste damit kurz vor seiner Aufloesung noch einmal eine heftige Debatte aus. Konkret schlaegt der Nationale Ethikrat ein so genanntes Stufenmodell vor. Nach Vorstellung der Ethikratsmitglieder sei der Staat verpflichtet, dafuer zu sorgen, dass die Buerger erstens in einem geregelten Verfahren zu einer persoenlichen Erklaerung darueber aufgefordert werden, ob sie zur Organspende bereit sind, und zweitens darueber informiert sind, dass die Organentnahme bei unterbliebener Erklaerung gesetzlich erlaubt ist, sofern die Angehoerigen ihr nicht widersprechen. Ferner empfiehlt der Nationale Ethikrat, durch geeignete gesetzgeberische Massnahmen dafuer zu sorgen, dass die Krankenhaeuser ihrer Pflicht zur Meldung potenzieller postmortaler Organspender in hoeherem Ausmass als bisher nachkommen. Darueber hinaus sei fuer eine ausreichende Erstattung der Kosten zu sorgen, die den Krankenhaeusern im Zusammenhang mit der Meldung und Versorgung potenzieller Organspender entstehen.

Organmangel sei ein chronisches Problem der Transplantationsmedizin in vielen Laendern, insbesondere auch in Deutschland. Die Hoffnung, das Transplantationsgesetz von 1997 werde zu einer Steigerung der Organspenden fuehren, habe sich nicht erfuellt. Es gebe Anhaltspunkte dafuer, dass die Gruende nicht nur in organisatorischen Defiziten des Gesundheitssystems liegen, sondern auch in der gesetzlichen Regelung, die die postmortale Organspende von der ausdruecklich erklaerten Zustimmung der Spender bzw. ihrer Angehoerigen abhaengig macht, so die Begruendung fuer den Vorstoss. Verfassungsrechtliche Bedenken fuer diese Regelung wurden nicht gesehen. Mit der vorgeschlagenen Regelung sollte ein Ausgleich gefunden werden "zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des potenziellen Organspenders, dem Wunsch nach Lebensrettung und Leidensminderung anderer Menschen sowie etablierten Prinzipien des Gesundheitssystems wie z. B. dem gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen."

Breite Kritik am Ethikrat-Vorschlag

Bei Fraktionsvertretern aller Parteien, einschliesslich der FDP, stiess der Vorschlag auf Unverstaendnis und breite Kritik. "Die Einschraenkung des Selbstbestimmungsrechtes bei der Organspende, wie sie vom Ethikrat jetzt vertreten wird, schadet dem Anliegen eher, als dass sie ihm nuetzt. Entscheidend ist, dass der Mensch auch ueber den Tod hinaus nicht zum Objekt gemacht wird, " erklaerte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, in einer Pressemitteilung vom selben Tag. Wer sich nicht ausdruecklich erklaert hat, dessen Zustimmung zur Organspende duerfe nicht einfach vorausgesetzt werden. Auch duerfe niemand zur Entscheidung gezwungen werden, brachte Kauder die Kritik auf den Punkt.

Auch die BundesAerztekammer lehnt den Vorschlag des Ethikrates zur Steigerung der Zahl der Organspenden ab. "Es muessen Aufklaerung und Information ueber die Moeglichkeit einer Organspende dringend verbessert und ausgeweitet werden. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es nicht", sagte der Vorsitzender der Staendigen Kommission Organtransplantation der Bundesaerztekammer, Hans Lilie, der Passauer Neuen Presse. Zudem stellte er die Verfassungsmaessigkeit des Vorschlags in Frage.

Grundsaetzliche Kritik an der Arbeit des Nationalen Ethikrates und an der Aufklaerung ueber Organspende uebte der Sprecher der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Bayern, Christian Frodl in einer Presseaussendung vom 26. April. Statt der vorgeschlagenen Radikalloesungen empfiehlt er eine vernuenftige Aufklaerung der Bevoelkerung, die in ausgewogener Form auch ueber die anderen Seiten der Transplantation, z.B. die Frage des Hirntodkriteriums als Todesfeststellung informiert. Zu diesem Zweck wurde ein umfangreiches Infoportal zur Organspende unter http://www.organspende-aufklaerung.de eingerichtet, die dieses Defizit ausgleichen will. Denn nur wer umfassend informiert ist, koenne eine bewusste Entscheidung fuer oder gegen eine Organentnahme treffen. "Die Stellungnahme des Ethikrates macht deutlich, dass es Zeit wird, das Gremium endlich aufzuloesen", fasste Frodl seine Kritik zusammen.

Weitere Informationen:

Die Zahl der Organspenden erhoehen - Zu einem draengenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland
Stellungnahme des Nationalen Ethikrates
41 Seiten, veroeffentlicht 24.04.07
http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/ ... mangel.pdf

Organspende - viel Kritik an Plan des Ethikrats
Vorschlag, keine eindeutige Ablehnung als Zustimmung zur Entnahme zu werten, findet bei Parteien und Aerzten kaum Zustimmung
Von Rainer Woratschka
TAGESSPIEGEL 26.04.2007
http://www.tagesspiegel.de/politik/arch ... 224692.asp

http://www.organspende-aufklaerung.de/
Kritische Informationen der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland
zum Thema Organspende / Lebendspende / Transplantation / Hirntod

Quelle: ALfA-Newsletter 16/07 vom 27.04.2007

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Erhöhung der Zahl der Organspenden

Beitrag von Service » 01.05.2007, 06:49

Nationaler Ethikrat schlägt Stufenmodell zur Erhöhung der Zahl der Organspenden vor

Mit einer seiner letzten Stellungnahmen hat der Nationale Ethikrat den Bundestag aufgefordert, gesetzgeberisch tätig zu werden. Einmütig sprechen sich die 24 Mitglieder des Gremiums für einen Kurswechsel bei der Organspende aus. Hintergrund ist ein großer Mangel an Spenderorganen in Deutschland. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... d=526&pn=1

Quelle: Newsletter der Aktion Mensch, 29. April 2007

Karl Büser
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Neuregelung bei Organspenden - Mehr Leben retten!

Beitrag von Karl Büser » 01.05.2007, 09:52

Presse hat geschrieben:... Angesichts des großen Mangels an Spenderorganen hat sich der Nationale Ethikrat für eine Neuregelung bei Organspenden ausgesprochen. Das Gremium legte heute in Berlin dazu ein Stufenmodell vor, das über die bisher geltenden Regelungen des Transplantationsgesetzes hinausgeht. So sollen künftig Organe von Verstorbenen entnommen werden können, wenn diese zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben und auch die Angehörigen keine Einwände haben. Vor Inkrafttreten dieser Regelung soll aber der Staat dafür Sorge tragen, dass die Bürger zu einer persönlichen Erklärung über ihre Spendenbereitschaft aufgefordert werden und über die Konsequenzen Bescheid wissen. ...
Das Votum des Ethikrates ist für mich hilfreich und überzeugend gut! Wir müssen eine Organspenderegelung finden, die mehr Leben als bisher rettet. Dazu ist zunächst erheblich mehr Aufklärung notwendig. Die meisten BundesbürgerInnen wissen zur Zeit nichts über das Thema Organspende - ein Mangel, der behoben werden muss.

Karl Büser
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de

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