Berufsunfähiger Arzt muss keine ähnliche Arbeit annehmen
Verfasst: 28.04.2007, 07:34
Berufsunfähiger Arzt muss keine ähnliche Arbeit annehmen
Ärzte sind auch dann berufsunfähig, wenn sie theoretisch noch eine ähnliche Arbeit annehmen könnten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Donnerstag entschieden.
27.04.07 - Eine Anästhesistin hatte im Alter von 56 Jahren ihren Beruf wegen einer Allergie und einem Rückenleiden nicht mehr ausüben können. Die Ärzteversorgung weigerte sich, der Frau eine Rente zu zahlen, weil sie noch als Gutachterin, Medizinjournalistin oder in der Pharmaindustrie arbeiten könne. Die Medizinerin dürfe nur auf Stellen verwiesen werden, die eine Approbation erfordern, entschieden dagegen die Richter. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 8 LB 212/05).
dpa
Fundstelle: http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 38.htm?n=1
Ärzte sind auch dann berufsunfähig, wenn sie theoretisch noch eine ähnliche Arbeit annehmen könnten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Donnerstag entschieden.
27.04.07 - Eine Anästhesistin hatte im Alter von 56 Jahren ihren Beruf wegen einer Allergie und einem Rückenleiden nicht mehr ausüben können. Die Ärzteversorgung weigerte sich, der Frau eine Rente zu zahlen, weil sie noch als Gutachterin, Medizinjournalistin oder in der Pharmaindustrie arbeiten könne. Die Medizinerin dürfe nur auf Stellen verwiesen werden, die eine Approbation erfordern, entschieden dagegen die Richter. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 8 LB 212/05).
dpa
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