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Kein Geld für Kieferorthopäden ohne Kassenzulassung
Verfasst: 28.06.2007, 07:44
von Presse
Urteil: Kein Geld für Kieferorthopäden ohne Kassenzulassung
Mittwoch, 27. Juni 2007
Kassel – Verzichten niedergelassene Ärzte und Zahnärzte kollektiv auf ihre Zulassung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, können sie dauerhaft kein Geld von den gesetzlichen Kassen mehr beanspruchen, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Versicherten dürfen danach die „Verzichtler“ nicht für eine Behandlung in Anspruch nehmen. (Az: B 6 KA 37/06 R und weitere)
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Kein Honorar nach Verzicht auf Kassenzulassung
Verfasst: 28.06.2007, 17:53
von Ärztliche Praxis
BSG-Urteil
Kein Honorar nach Verzicht auf Kassenzulassung
Ärzte, die ihre Kassenzulassung zurückgeben, haben keinen Anspruch auf die Erstattung ihrer Honorare durch die Krankenkassen, hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden.
28.06.07 - Damit haben Kieferorthopäden aus Niedersachsen in einem Jahre dauernden Streit um die Bezahlung von Zahnspangen-Behandlungen eine Niederlage vor dem höchsten deutschen Sozialgericht erlitten. Das Bundessozialgericht (BSG) wies die Klage von zwei Kieferorthopäden aus Bremervörde und Hildesheim zurück (Az.: B 6 KA 37/06 R, B 6 KA 38/06 R und B 6 KA 39/06 R).
Die Mediziner hatten gemeinsam mit 60 Kollegen 2004 aus Protest gegen Honorarabsenkungen ihre Zulassungen demonstrativ zurückgegeben, aber weiter Kassenpatienten behandelt. Die Kassen hatten Zahlungen abgelehnt.
Die kollektiv aus dem Kassensystem ausgestiegenen Spezialisten sind nach der Gerichtsentscheidung nicht berechtigt, die Zahnspangen-Behandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. "Wer seine Zulassung zurückgibt, verabschiedet sich aus dem Kassensystem. Das Recht auf Erstattung ist damit ebenso dahin", sagte Richter Ulrich Wenner nach dem höchstrichterlichen Urteil.
Kasse: Ausstieg macht sich nicht bezahlt
Die Techniker Krankenkasse (TK) als Beklagte begrüßte die Entscheidung. Das BSG-Urteil zeige jetzt, dass sich der Ausstieg aus dem solidarischen Kassensystem für die Ärzte nicht rechne, sagte ein TK-Sprecher am Mittwoch in Hannover.
Wegen der Rückgabe von Kassenzulassungen waren Engpässe in der Versorgung entstanden, die Krankenkassen hatten Kieferorthopäden aus dem Ausland geholt. Mittlerweile habe sich die Situation entspannt, sagte ein Sprecher des Ersatzkassen-Verbandes VdAK in Niedersachsen. Inzwischen seien noch rund knapp 40 der zuvor rund 60 ausgestiegenen Zahnspangen-Spezialisten ohne Kassenzulassung.
jb / dpa
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 24.htm?n=1
Ärzte ohne Kassenzulassung - Keine Vergütung!
Verfasst: 30.06.2007, 07:00
von Cornelia Süstersell
Ärzte ohne Kassenzulassung - Keine Vergütung!
Wenn sich Ärzte aus dem System der Sicherstellung der Kassenpatienten ausklinken, müssen sie in Kauf nehmen, dass sie aus dem Honorartopf auch nicht mehr finanziert werden (können). Dies ist nachvollziehbar und richtig. Dass dies jetzt höchstrichterlich bestätigt worden ist, kann begrüßt werden. Ärzte können jetzt kalkulieren, ob es sich lohnt, Kassenpatienten im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung unversorgt zu lassen.
MfG Cornelia