Politiker und Experten:
Patientenverfügung nicht absolut setzen
Freitag, 6. Juli 2007
Berlin - Politiker und Fachleute haben vor einer Absolutsetzung von Patientenverfügungen gewarnt. Bei einer Podiumsdiskussion in der Katholischen Akademie Berlin am 5. Juli 2007 warnte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vor einer automatischen Gleichsetzung des in der Verfügung geäußerten Willens mit dem aktuellen Wunsch von Patienten. Der Bundestag will im Herbst eine gesetzliche Regelung derartiger Verfügungen erreichen. Dazu liegen bislang drei Gesetzentwürfe vor, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt werden.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=29077
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?rubrik=2
Deutsches Ärzteblatt print:
Beiträge zum Thema Patientenverfügung
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/tre ... erf%FCgung
Patientenverfügung nicht absolut setzen
Moderator: WernerSchell
-
- Jr. Member
- Beiträge: 90
- Registriert: 17.11.2005, 08:31
Patientenverfügung niist grundsätzlich verbindlich!
Hallo,Presse hat geschrieben: ... Politiker und Fachleute haben vor einer Absolutsetzung von Patientenverfügungen gewarnt. Bei einer Podiumsdiskussion in der Katholischen Akademie Berlin am 5. Juli 2007 warnte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vor einer automatischen Gleichsetzung des in der Verfügung geäußerten Willens mit dem aktuellen Wunsch von Patienten. ....
ich bin dafür, dass eine Patientenverfügung in der Tat uneingeschränkt zu gelten hat. Voraussetzung für die Gültigkeit einer Patientenverfügung muss natürlich immer sein, dass sie klare Botschaften vermittelt, also kein Auslegungsbedarf besteht. Wenn die Patientenverfügung klar Bezug nimmt auf einen tatsächlich eingetretenen Sachverhalt, muss sie auch gelten. Wo kommen wir hin, wenn dann irgendwelche Leute noch prüfen, ob der frühere Wille jetzt noch mit dem aktuellen Willen übereinstimmt?
Hat ein Patient wirksam verfügt, muss das konsequenter Weise auch jederzeit gelten.
MfG
Ina