Behinderung des Kindes bei Entbindung verursacht
Fehler bei der Geburt: Ärzte zahlen Schmerzensgeld
Zwei Mediziner aus Müllheim (Baden-Württemberg) müssen nach Fehlern bei einer Geburt mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld an ein seitdem behindertes Kind zahlen.
10.08.07 - Nach Angaben des Freiburger Landgerichts hatte ein Gutachter festgestellt, dass der Hirnschaden des heute sechsjährigen Kindes bei der Entbindung verursacht worden war. Die Mutter habe mehrfach wegen ihres hohen Blutdrucks den Wunsch eines Kaiserschnitts geäußert.
Dies sei aber bei der Geburt im Januar 2001 von den Ärzten "pflichtwidrig" nicht berücksichtigt worden. "Mit einem solchen Eingriff wäre die erhebliche geistige Behinderung des Kindes vermeidbar gewesen", heißt es in der Urteilsbegründung (Az: 5 O 10/05).
Auch für künftige Schäden müssen Ärzte gerade stehen
Die Mutter hatte bereits bei der Geburt ihres erstens Kindes in Russland einen Kaiserschnitt erhalten. Damals sei der Frau geraten worden, jede weitere Geburt ebenfalls mit Kaiserschnitt durchführen zu lassen. "Die beklagten Ärzte haben sich in erheblichem Umfang falsch verhalten, insbesondere unterlassen, sich nach der Art der Durchführung des ersten Kaiserschnittes in Russland zu erkundigen", urteilte das Landgericht weiter.
Neben dem Schmerzensgeld müssen die verurteilten Gynäkologen auch für künftige "materiellen und immateriellen Schäden" aufkommen, die durch die Fehlbehandlung im Januar 2001 entstanden sind. "Schon jetzt ist absehbar, dass möglicherweise bei größerem Alter des Kindes eine Heimunterbringung erforderlich werden könnte sowie Verdienstausfall in beträchtlicher Höhe droht", urteilte das Landgericht.
dpa / kü
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