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Arztvertrag & seine Beendigung - Sicherstellungsauftrag!

Verfasst: 26.09.2007, 07:50
von WernerSchell
Arztvertrag & seine Beendigung - Sicherstellungsauftrag!

In einer Mailingliste gab es Schriftwechsel zum Thema "Beendigung des Arztvertrages". Dazu habe ich mich zu Wort gemeldet:

..... Sie müssen dem Arzt überhaupt keine Erklärung abgeben, im übrigen der Arzt ihnen auch nicht im umgekehrten Fall, denn das habe ich mittlerweile gelernt, der Arzt kann auch jederzeit ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis beenden, da es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt.....

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass der Arzt jederzeit ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis beenden kann, ist so nicht richtig. Dem muss ich aus grundsätzlichen Erwägungen klar widersprechen. Soweit es sich um die vertragsärztliche Versorgung handelt, gibt es einen Sicherstellungsauftrag, den es zu beachten gilt. Ist einmal ein Vertragsverhältnis begründet, kann sich der Arzt nicht beliebig daraus herauslösen. Er muss schon einen handfesten Grund haben, z.B. zerstörtes Vertrauensverhältnis (muss aber im Zweifel belegt werden können). Handelt er diesen Kriterien zuwider, liegt ein Rechtsverstoß vor. Die Kassenärztliche Vereinigung wäre für die Ahndung vorrangig zuständig.
Im Übrigen ist auch bei selbstzahlenden Patienten (= Privatpatienten) eine Vertragsbeendigung nicht so einfach möglich. Es wäre zu bedenken, ob der Patient ggf. ärztlich unversorgt zurückbleibt. Das könnte auch beanstandet werden. Dann müsste man sich wohl an die Ärztekammer wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
http://www.wernerschell.de - http://www.pflege-shv.de