Wille des Patienten hat oberste Priorität - Lahrer Kodex
Verfasst: 27.09.2007, 08:22
Der Wille des Patienten hat oberste Priorität
DAK unterstützt Lahrer Kodex
Der Wille des Patienten entscheidet. Dieser Grundsatz gilt für jede ärztliche Behandlung Deshalb unterstützt die DAK den von Ärzten des „Herzzentrums Lahr“ entwickelten „Lahrer Kodex“. Darin verpflichten sich die unterzeichnenden Ärzte auch in existentiellen Grenzsituationen den Patientenwillen zu respektieren. Ein Arzt ist verpflichtet, Leben um jeden Preis zu erhalten und gleichzeitig den Willen des Patienten zu berücksichtigen. Auch bei der Behandlung Sterbender muss ein Arzt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten respektieren.
Die DAK begrüßt es, dass der „Lahrer Kodex“ in einer ethisch verantwortungsvollen Weise in der seit Jahren laufenden Debatte über Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Stellung bezieht. Der „Lahrer Kodex“ schafft für die unterzeichnenden Ärzte sowie für die Patienten Klarheit. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich möglichst viele Ärzte den „Lahrer Kodex“ anschließen würden.
Die DAK rät dazu, mit einer Patientenverfügung Vorsorge für den Notfall zu treffen. Denn wer auf einer Intensivstation liegt und sich nicht mehr selbst äußern kann, sollte festgelegt haben, welche Behandlung er wünscht – auch um für Ärzte und Angehörige Klarheit zu schaffen. Patienten, die unsicher sind, sollten über diese Fragen das Gespräch mit einem Arzt ihres Vertrauens suchen.
In jeder DAK-Geschäftsstelle ist die Broschüre „Ihre Rechte als Patient – Verantwortung für die eigene Gesundheit“ kostenfrei erhältlich. Neben umfangreichen Informationen findet sich darin auch ein Muster für eine Patientenverfügung.
Den Lahrer Kodex können Sie hier einsehen und herunterladen:
http://www.presse.dak.de/ps.nsf/0ccdf85 ... ex_DAK.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 27.9.2007
http://www.presse.dak.de:80/ps.nsf/sbl/ ... 5A004A9DD2
DAK unterstützt Lahrer Kodex
Der Wille des Patienten entscheidet. Dieser Grundsatz gilt für jede ärztliche Behandlung Deshalb unterstützt die DAK den von Ärzten des „Herzzentrums Lahr“ entwickelten „Lahrer Kodex“. Darin verpflichten sich die unterzeichnenden Ärzte auch in existentiellen Grenzsituationen den Patientenwillen zu respektieren. Ein Arzt ist verpflichtet, Leben um jeden Preis zu erhalten und gleichzeitig den Willen des Patienten zu berücksichtigen. Auch bei der Behandlung Sterbender muss ein Arzt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten respektieren.
Die DAK begrüßt es, dass der „Lahrer Kodex“ in einer ethisch verantwortungsvollen Weise in der seit Jahren laufenden Debatte über Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Stellung bezieht. Der „Lahrer Kodex“ schafft für die unterzeichnenden Ärzte sowie für die Patienten Klarheit. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich möglichst viele Ärzte den „Lahrer Kodex“ anschließen würden.
Die DAK rät dazu, mit einer Patientenverfügung Vorsorge für den Notfall zu treffen. Denn wer auf einer Intensivstation liegt und sich nicht mehr selbst äußern kann, sollte festgelegt haben, welche Behandlung er wünscht – auch um für Ärzte und Angehörige Klarheit zu schaffen. Patienten, die unsicher sind, sollten über diese Fragen das Gespräch mit einem Arzt ihres Vertrauens suchen.
In jeder DAK-Geschäftsstelle ist die Broschüre „Ihre Rechte als Patient – Verantwortung für die eigene Gesundheit“ kostenfrei erhältlich. Neben umfangreichen Informationen findet sich darin auch ein Muster für eine Patientenverfügung.
Den Lahrer Kodex können Sie hier einsehen und herunterladen:
http://www.presse.dak.de/ps.nsf/0ccdf85 ... ex_DAK.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 27.9.2007
http://www.presse.dak.de:80/ps.nsf/sbl/ ... 5A004A9DD2