Überwachung nach endoskopischen Eingriffen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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KerstinA
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Überwachung nach endoskopischen Eingriffen

Beitrag von KerstinA » 15.10.2007, 08:50

Rechtliche Grundlage für die Überwachung nach endoskopischen Eingriffen

Hallo!

Ich habe folgende Frage: Woraus leitet sich die Pflicht zur Überwachung (Pulsoximetrie, Monitoring, Beobachtung ... ) von Patienten nach endoskopischen Eingriffen mit Sedierung ab; sowohl in der Praxis als auch im Krankenhaus? In welchen Gesetzen ist dies geregelt?

Vielen Dank für die Antwort!
KerstinA

Herbert Kunst
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Sorgfalts- bzw. Schutzpflicht beachten!

Beitrag von Herbert Kunst » 15.10.2007, 09:57

Endoskopie - Sorgfalts- bzw. Schutzpflicht beachten!

Hallo Kerstin,

möglicherweise ergeben sich nähere Verhaltenshinweise aus entsprechenden (ärztlichen) Leitlinien, die die Endoskopie betreffen. Insoweit müsste man u.a. nachschauen unter
http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/ll_list.htm

Im Übrigen sind immer die gebotenen Sorgfaltsmaßstäbe zu beachten. Patienten dürfen nicht vermeidbar in Gefahren geraten. Siehe dazu aktuelle Hinweise unter
viewtopic.php?t=7388
Siehe auch unter
viewtopic.php?t=6693&highlight=sediert
viewtopic.php?t=2777&highlight=endoskopische

Gesetzliche Vorschriften sind mir zur Anfrage nicht bekannt.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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