Ärztliches Gutachten an Pflegeheim?
Verfasst: 31.10.2007, 09:48
Ärztliches Gutachten an Pflegeheim?
In einer Mailingliste wurde genau diese Frage aufgeworfen. Der Fragetext konkret:
Pflegeheim wünscht Einsicht in ein fachärztl. B-Gutachten, da Demenz verleugnet wird. Gutachter teilt mit, dass das Gericht dies entscheiden solle. Hat das Pfl-Heim überhaupt ein Anrecht auf Einsicht ? m.E. eher nicht. Möglich wäre evtl., dass ich dies dem beh. Hausarzt zur Einsicht vorlege (nach Genehmigung v. Gericht). Wie ist Ihre Meinung hierzu ? Danke !
Dazu habe ich folgende Antwort übermittelt:
Sehr geehrte ....,
um gezielter raten zu können, müssten man die näheren Umstände kennen. Anhand der kurzen Beschreibung folgende Rückmeldung:
Der Rechtliche Betreuer ist m.E. in der Pflicht, die jeweiligen Vertragsparter (Arzt, Ambulanter Pflegedienst, Krankenhaus, Heim) in dem erforderlichen Maße über die Krankengeschichte, gutachtliche Einschätzungen usw. anhand der ihm vorliegenden Unterlagen usw. zu informieren. Ob und in welchem Umfange dies geschieht, ist m.E. zunächst Sache des Betreuers. Was hier das Vormundschaftsgericht entscheiden soll, ist mir nicht ganz klar. Es geht entscheidend um das Wohl des Betroffenen; das Gericht ist im Zweifel nur eine Art "staatlicher Dienstleister".
Ich halte es grundsätzlich für hilfreich, auch um die Heimpflege zielgerichtet gestalten zu können, dass die Heimverantwortlichen gutachtliche Einschätzungen kennen. Gerade bei Demenzkranken ist es wichtig, sich mit der Vorgeschichte usw. vertraut zu machen. Deshalb kann der Betroffene selbst ein herausragendes Interesse daran haben, dass Informationen über ihn an die zuständigen Pflegekräfte usw. gelangen.
Möglicherweise ist es sinnvoll, den behandelnden Arzt mit der Weitergabe der gutachtlichen Einschätzungen zu betrauen. Er kann dann auch ausloten, ob es Gründe gibt, die aus therapeutischen (und vielleicht sonstigen medizinischen) Erwägungen ein Zurückhalten von Informationen gerechtfertigt erscheinen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
http://www.wernerschell.de - http://www.pflege-shv.de
In einer Mailingliste wurde genau diese Frage aufgeworfen. Der Fragetext konkret:
Pflegeheim wünscht Einsicht in ein fachärztl. B-Gutachten, da Demenz verleugnet wird. Gutachter teilt mit, dass das Gericht dies entscheiden solle. Hat das Pfl-Heim überhaupt ein Anrecht auf Einsicht ? m.E. eher nicht. Möglich wäre evtl., dass ich dies dem beh. Hausarzt zur Einsicht vorlege (nach Genehmigung v. Gericht). Wie ist Ihre Meinung hierzu ? Danke !
Dazu habe ich folgende Antwort übermittelt:
Sehr geehrte ....,
um gezielter raten zu können, müssten man die näheren Umstände kennen. Anhand der kurzen Beschreibung folgende Rückmeldung:
Der Rechtliche Betreuer ist m.E. in der Pflicht, die jeweiligen Vertragsparter (Arzt, Ambulanter Pflegedienst, Krankenhaus, Heim) in dem erforderlichen Maße über die Krankengeschichte, gutachtliche Einschätzungen usw. anhand der ihm vorliegenden Unterlagen usw. zu informieren. Ob und in welchem Umfange dies geschieht, ist m.E. zunächst Sache des Betreuers. Was hier das Vormundschaftsgericht entscheiden soll, ist mir nicht ganz klar. Es geht entscheidend um das Wohl des Betroffenen; das Gericht ist im Zweifel nur eine Art "staatlicher Dienstleister".
Ich halte es grundsätzlich für hilfreich, auch um die Heimpflege zielgerichtet gestalten zu können, dass die Heimverantwortlichen gutachtliche Einschätzungen kennen. Gerade bei Demenzkranken ist es wichtig, sich mit der Vorgeschichte usw. vertraut zu machen. Deshalb kann der Betroffene selbst ein herausragendes Interesse daran haben, dass Informationen über ihn an die zuständigen Pflegekräfte usw. gelangen.
Möglicherweise ist es sinnvoll, den behandelnden Arzt mit der Weitergabe der gutachtlichen Einschätzungen zu betrauen. Er kann dann auch ausloten, ob es Gründe gibt, die aus therapeutischen (und vielleicht sonstigen medizinischen) Erwägungen ein Zurückhalten von Informationen gerechtfertigt erscheinen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
http://www.wernerschell.de - http://www.pflege-shv.de