Wie nicht anders zu erwarten, wird mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht des Demenzpatienten der mehr oder minder einstweilen noch zaghafte Versuch unternommen, ein neues „Bild“ vom Menschen zu skizzieren, der für sich selbst in „gesunden Tagen“ eine besondere Verantwortung für sein „Sein im Diesseits“ zu tragen verpflichtet ist. Die Konsequenzen sind denn auch gravierend: Der mündige Bürger soll im Zweifel von der Festlegung patientenautonomer Verfügungen Abstand nehmen, nicht nur, weil er angeblich ein „egozentrischer Individualist“ sei, sondern weil er zugleich auf die „andere Person“ in ihm, die sich scheinbar mit fortschreitender Demenzerkrankung konstituiere, Rücksicht zu nehmen habe.
Was soll – mit Verlaub – hieraus folgen? Eine Frage, die dringend einer Antwort harrt!
Hierzu möchten wir vom IQB – Gerontopsychiatrierecht eine neue Umfrage starten.
Was meinen Sie, dürfen wir in „gesunden Tagen“ für den Fall „unserer späteren Demenzerkrankung“ verbindliche Verfügungen treffen?
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung. Auf dem nachfolgenden Link können Sie Ihr Votum abgeben.
http://iqb-info.de/tinc?key=gdE4Hass
Lutz Barth
„Mission possible“ – Erosion des Selbstbestimmungsrechts?
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„Mission possible“ – Erosion des Selbstbestimmungsrechts?
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Die Realität hat doch schon eine klare Aussage.
Zum Beispiel: Morbus Alzheimer zieht sich über mehrere Jahre hin. Die Patienten durchleben in der Regel eine langjährige Phase in der sie definitiv nicht mehr für sich selbst sorgen und entscheiden können. Gesetzt den Fall es existiert eine Patientenverfügung in der beispielsweise steht: "Keine Reanimationsmaßnahmen". Wenn der Schrieb älter wie zwei Jahre ist, dann wird dieser Wille kaum beachtet. Dann wird (von Angehörigen und / oder Betreuern häufig) gesagt: "Er / Sie hätte seine Meinung gewiß geändert. Also los. Macht alles was die Medizin heute so her gibt."
Ich habe dies schon zu oft mitbekommen, um es einfach wegzuleugnen.
mfg Bombadil
Zum Beispiel: Morbus Alzheimer zieht sich über mehrere Jahre hin. Die Patienten durchleben in der Regel eine langjährige Phase in der sie definitiv nicht mehr für sich selbst sorgen und entscheiden können. Gesetzt den Fall es existiert eine Patientenverfügung in der beispielsweise steht: "Keine Reanimationsmaßnahmen". Wenn der Schrieb älter wie zwei Jahre ist, dann wird dieser Wille kaum beachtet. Dann wird (von Angehörigen und / oder Betreuern häufig) gesagt: "Er / Sie hätte seine Meinung gewiß geändert. Also los. Macht alles was die Medizin heute so her gibt."
Ich habe dies schon zu oft mitbekommen, um es einfach wegzuleugnen.
mfg Bombadil