Medizinrechtler:
Sterbehilfe in bestimmten Fälle nicht bestrafen
Mittwoch, 17. September 2008
Mannheim – Für ein Verbot der aktiven Sterbehilfe sprechen nach Ansicht des Mannheimer Medizinrechtlers Jochen Taupitz gute Gründe. Im Einzelfall sollte aber von Strafe abgesehen werden können, „wenn der Täter wirklich in einem Gewissenskonflikt gestanden hat“, sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrats in einem Interview der Mannheimer Universitätszeitschrift „Forum“ (3/2008).
(mehr) http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33731
Sterbehilfe in bestimmten Fälle nicht bestrafen
Moderator: WernerSchell