Delegation

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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mema
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Delegation

Beitrag von mema » 03.12.2003, 00:17

Interessantes Thema:
Delegation Grund- und Behandlungspflergerischer Maßnahmen von Pflegefachkraft an sonstige Berufsgruppen in Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe (also Heimeinrichtungen für geistig Behinderte Menschen).
Wie sieht es mit dem Vorhalten einer Pflegefachkraft aus? Die Erreichbarkeit dieser? Besteht eine juristische Verpflichtung diese Fachkraft in unmittelbarer Nähe zu halten? Reicht eine telefonische Erreichbarkeit (im Sinne einer Rufbereitschaft, `"Task force" oder ähnliches...)?
Bin gespannt....

Bitte um rege Beteiligung. Es geht um eine praxisorientierte Studienarbeit (med. Prozessmamagement...HSNR). Freue mich vor allem auch über Beiträge des Schell-Teams!!!

Gruß,
        Martin

Gast

Direkts- & Weisungsrecht - Sorgfaltspflicht !

Beitrag von Gast » 03.12.2003, 18:41

Hallo Martin,
zunächst: Von Delegation spricht man eigentlich nur, wenn Aufgaben vom ärztlichen auf das nichtärztliche Personal übertragen, verlagert, werden. Ansonsten ergeben sich aber gleiche Wirkungen, wenn man vom Weisungs- und Direktionsrecht spricht. Arbeitsanweisungen innerhalb der Gruppe der Pflegenden (im weitesten Sinne) sind üblich und auch zulässig. Allerdings dürfen auch insoweit nur solche Aufgaben zur Erledigung übertragen werden, die die jeweils beauftragte Kraft beherrscht. Je größer das Wissen und Können ist, umso mehr Aufgaben können übernommen werden – und umgekehrt (die Delegationsgrundsätze im Rechtsalmanach, Nr. 12, dieser Homepage http://www.gesetzeskunde.de können m.E. entsprechend angewandt werden. Die Sicherheitsanforderungen im Einzelfall müssen bedacht werden, ggf. muss eine Fachpflegekraft erreichbar sein. Eine telefonische Erreichbarkeit könnte genügen, wenn durch die räumliche Entfernung keine besondere Verzögerung und damit Gefährdung von Patienten eintreten kann. Siehe auch in diesem aktuellen und archivierten Forum die Beiträge unter Sorgfaltspflicht, Delegation.
Siehe auch im Rechtsalmanach, Nr. 20, dieser Homepage beispielhaft folgende Artikel
Verabreichung von Medikamenten in Werkstätten für Behinderte (WfB) und ähnliche Einrichtungen PDF
Medikamentenabgabe durch das nichtärztliche Personal PDF
Gruß Berti

Anja_Mueller
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Pflege durch "andere Berufsgruppen"

Beitrag von Anja_Mueller » 04.12.2003, 13:33

Guten Morgen Martin,
weil Du eine "rege Beteiligung" wünschst: Berti hat die richtigen Hinweise gegeben. Dem kann ich nur beipflichten. Personal aus anderen Berufsgruppen darf dann beteiligt werden, wenn es über entsprechendes Wissen und Können verfügt; sorgfältiges Arbeiten muss im Ergebnis immer gewährleistet werden. Auf Grund dieser Erwägungen muss auch über die gebotene Aufsicht bzw. Erreichbarkeit von Pflegefachkräften geurteilt werden. Die Umstände im Einzelfall sind klar entscheidend.
MfG
Anja

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