Sehr geehrte Leser des Forums,
ich arbeite in einem Krankenhaus als Krankenpfleger und würde gern mal wissen, ob es ausreicht wenn in der Pflegedokumentation ein Namenskürzel verwendet wird und nicht der vollständige Name.
(Oftmals ist auch nicht mehr Platz zum unterschreiben da)
Unsere PDL führt für jeden Bereich eine Handzeichenliste in der die vollständigen Namen und die Kürzel ersichtlich sind. Demzufolge kann immer der Mitarbeiter benannt werden.
Diese Liste wird laufend aktualisiert.
Reicht das zu Nachweisführung aus ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Pflegedokumentation
Moderator: WernerSchell
Re: Pflegedokumentation
Nach meiner Kenntnis reicht ein Namenskürzel , wenn die Handzeichenliste aktualisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Köppe
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Köppe
Pflegedokumentation - Namenskürzel ?
Hallo Stefri,
in einer Krankendokumentation – und damit auch in der Pflegedokumentation – können grundsätzlich Abkürzungen benutzt werden, wenn durch eine entsprechende Nachweisliste jederzeit erklärt werden kann, was die Abkürzung bdeutet. So sind auch Handzeichen zulässig, wenn durch eine entsprechende Namensliste jederzeit feststellebar ist, wer tatsächlich dokumentiert hat.
Siehe auch in diesem Forum unter
…. Pflegedokumentation > Inhalte
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
… Müssen Ärzte im Heim Anordnungen dokumentieren ?
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
… Spritzenschein & Injektionstätigkeit
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
… Pflegedokumentation - Doku Fremdleistung - wie?
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Weitere Informationen zur Krankendokumentation / Pflegedokumentation in diesem Forum unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=9#9
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
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Gruß Berti
in einer Krankendokumentation – und damit auch in der Pflegedokumentation – können grundsätzlich Abkürzungen benutzt werden, wenn durch eine entsprechende Nachweisliste jederzeit erklärt werden kann, was die Abkürzung bdeutet. So sind auch Handzeichen zulässig, wenn durch eine entsprechende Namensliste jederzeit feststellebar ist, wer tatsächlich dokumentiert hat.
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Gruß Berti