Nachtdienstmindestbesetzung

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Nicky2002
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Nachtdienstmindestbesetzung

Beitrag von Nicky2002 » 03.11.2004, 21:10

Ich arbeite in einem Haus mit ca. 160 Bewohnern und bin mit einer Kollegin für jeweils 7 Nächte im Dienst. Ich bin examinierte Pflegekraft und meine Kollegin ist Pflegeassistentin. Gibt es im Nachtdienst vielleicht auch eine Regelung für Mindestbesetzung, vielleicht spielt auch die Bewohnerzahl eine Rolle?? Uns wächst die Arbeit über den Kopf, aber von Seiten der Leitung erfolgt keine Reaktion. Wer kann helfen??

Berti
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Nachtdienstmindestbesetzung

Beitrag von Berti » 04.11.2004, 08:59

Hallo Nicky,
weil ich gleich zum Dienst muss, will ich kurz eine Antwort geben (vielleicht nur als Zwischeninfo). In diesem Forum wurde schon zum Thema Mindestbesetzung diskutiert.
Lies bitte die Texte unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Wenn sich nunmehr noch Fragen ergeben, bitte wieder melden. Es kann dann weiter diskutiert werden.
Gruß Berti

Gast

Nachtdienstmindestbesetzung

Beitrag von Gast » 04.11.2004, 13:27

Hallo Nicky,
ich würde die Situation zu Papier bringen und dem Arbeitgeber, d.h. den vorgesetzten Dienstkräften, als Überlastungsanzeige vortragen.
Zur Thematik Überlastungsanzeige siehe unter        
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1      
Jedem unbefangenen Beobachter drängt sich der Verdacht auf, dass die personelle Besetzung nicht ausreicht. Hier müssen organisatorische Entscheidung her - und die müssen per Überlastungsanzeige angemahnt werden.
MfG
Dirk

Anja_Mueller
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Nachtdienstmindestbesetzung unzureichend

Beitrag von Anja_Mueller » 09.11.2004, 11:31

Hallo,
die Personalbesetzung bzw. der Personaleinsatz dient offensichtlich immer nur der Kostensenkung. Die Dummen sind die Patienten / Pflegebedürftigen.
Was noch so diskutiert wird siehe z.B. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1098515640
Wir müssen dagegen halten. Deshalb sind die Hinweise zur Sorgfaltspflicht bzw. Überlastungsanzeige richtig.
MfG
Anja Müller

Gast

Personalbesetzung in der Nacht

Beitrag von Gast » 01.11.2005, 11:18

Personalbesetzung in der Nacht - Ein Kriterienkatalog des zuständigen Sozialministeriums ist, so entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 21. 6. 2005 - Az.: 6 K 2815/04 - für den Heimbetreiber nicht verbindlich.

Über diese interessante Gerichtsentscheidung informierte Vincentz.net - siehe unter
http://www.vincentz.net/altenheim
Quelle: ALTENHEIM 11/2005, Fundstelle: Gerichtsakten

Danach ergibt sich:
Die Klägerin betreibt ein Altenpflegeheim mit insgesamt 94 Bewohnern. Das Altenpflegeheim besteht aus zwei selbstständigen, dreigeschossigen Gebäuden, die durch einen Verbindungstrakt im Erd- und Unterschoss miteinander verbunden sind. Die Nachtwache wurde durch eine voll examinierte Kraft und zwei Pflegehelfer durchgeführt. Durch Bescheid der Heimaufsicht wurde dem Heimträger aufgegeben, jede Nachtwache mit mindestens zwei Fachkräften auszustatten. Dabei hat sich die Heimaufsichtsbehörde auf einen vom Sozialministerium herausgegebenen Kriterienkatalog zur Besetzung des Nachtschichtpersonals berufen.
Die gegen die Auflage gerichtete Klage des Heimträgers hatte vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe Erfolg.
Der vom Sozialministerium herausgegebene Kriterienkatalog sei, so das Gericht, keine Rechtsnorm und damit gegenüber dem Heimträger nicht verbindlich. Die Entscheidung der Heimaufsicht sei ermessensfehlerhaft, wenn sie nicht abwäge, ob eine Besetzung der Nachtschicht mit einer Pflegefachkraft und zwei Pflegehelferinnen den Anforderungen des Heimgesetzes nicht ebenso gerecht werde, wie die von der Heimaufsichtsbehörde geforderte Besetzung.

fanny

Nachtdienstmindestbesetzung - verschiedene Regelungen

Beitrag von fanny » 20.11.2005, 10:36

hallöchen
es kommt darauf an in welchem bundesland man arbeitet.
in sh gibt es z.b. einen nachtwachen schlüssel der nach anzahl an Bew. gerechnet wird und nicht nach pflegestufen..wenn der betreiber dies bei den pflegesatzverhandlungen eingebracht hat, muß er sich danach richten.
er kann aber auch anders bestücken wenn keine festen nachtwachen vorgesehen sind. zu erfragen bei der heimaufsicht.
mit freundlichem gruß
fanny
stephanieha2002@yahoo.de

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