Richten & Verabreichen von Medikamenten

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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acki.kochi
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Richten & Verabreichen von Medikamenten

Beitrag von acki.kochi » 25.11.2004, 12:46

Rechtslage Richten und Verabreichen von (oralen) Medikamenten


ich bin auf dieser webside immer noch nicht schlau geworden zu folgender frage: wie ist die rechtslage beim richten und späterem aplizieren eines medikamentes ? welche verantwortung trägt der/diejenige die stellt und welche diejenige die verabreicht. muß es ein und dieselbe person sein ? gibt es gesetze oder urteile dazu ?

Danke

Berti
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Richten & Verabreichen von Medikamenten

Beitrag von Berti » 26.11.2004, 09:00

Hallo,
im Forum gibt es Informationen unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
- mit weiteren Quellhinweisen.
Auch im Rechtsalmanach dieser Homepage gibt es eine Reihe von Artikeln, die sich mit dem Thema befassen. Siehe unter:
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#0
Bitte zunächst alle Quellen auswerten und dann ggf. ergänzende Fragen stellen!
Grundsätzlich ist es so, dass die verschiedenen Verrichtungen bei der Medikation in verschiedene Hände gegeben sein können, wenn es dadurch keine Patientengefährdung gibt. Wer handelt, muss für seine jeweilige Tätigkeit haftungsrechtlich einstehen. Das ist ein allgemeiner Grundsatz und in keinem Gesetz so niedergelegt.
Gruß Berti

Anja_Mueller
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Medikamentenversorgung - wer handelt haftet

Beitrag von Anja_Mueller » 26.11.2004, 11:25

Es wäre noch interessant zu erfahren, wo die beschriebene Medikamentenversorgung stattfindet: im Pflegeheim oder im Krankenhaus?
Für die Heimversorgung gelten zusätzliche Vorschriften, die Apotheken sind in die Versorgung eingebunden. Zweifelsfragen sollten daher mit der für das Heim zuständigen Apotheke erörtert werden.
Sinnvoll ist immer, grundsätzliche Regeln per Dienstanweisung festzulegen. Dann weiß jeder wo er dran ist!

Gruß
Anja Müller

Marlene_Uepping

Medikamentenversorgung im Heim

Beitrag von Marlene_Uepping » 26.11.2004, 16:43

Medikamentenversorgung im Heim

Siehe hierzu auch unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Berti
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Medikamentenabgabe

Beitrag von Berti » 28.11.2004, 12:34

Medikamentenabgabe

siehe auch unter:
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2

acki.kochi
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Re: Richten & Verabreichen von Medikamenten

Beitrag von acki.kochi » 28.11.2004, 20:47

danke für die antworten. ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt. die medi-gabe findet im krankenhaus statt. wichtig für mich ist in wie weit der gesetzgeber evtl. vorschreibt wie das richten und verabreichen vollzogen werden muß. muß es ein und die selbe person sein ? und wenn es wie in der praxis üblich zwei verschiedene personen sind welche kontrollen müssen erfolgen., welche verantwortung trägt die Person die verabreicht wenn sie nicht selber gestellt hat? welche verantwortung trägt die person die gerichtet hat wenn sie nicht selbst verabreicht hat? sind sie beide zu gleichen teilen in haftung zu nehmen bei falscher medi- gabe ?
direkte anworten auf diese fragen habe ich auch dank der links in den foren nicht gefunden. ich denke das es sicherlich auch gerichtsurteile dazu gibt. oder ????
vielen dank für eure hilfe.

Berti
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Richten & Verabreichen von Medikamenten

Beitrag von Berti » 28.11.2004, 20:55

Hallo,
ist gibt keine gesetzliche Vorschrift, die beschreibt, wie konkret verfahren werden muss. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, mit Hilfe der Krankenhausapotheke Regeln zu entwickeln, wie zweckmäßigerweise verfahren werden soll bezüglich Richten und Stellen. Es muss auf jeden Fall ein Verfahren praktiziert werden, dass mit der erforderlichen Sorgfalt eine sichere Patientenversorgung gewährleistet. Jeder Mitarbeiter muss die ihm übertragenen Aufgaben mit genau dieser Sorgfalt erledigen. Macht er bei seinen Verrichtungen einen Fehler, muss er dafür einstehen. Veranwortlichkeiten zuzuordnen ist allerdings sehr schwierig, wenn mehrere Personen an einem und demselben Vorgang beschäftigt sind. Es muss extakte Aufgabenzuschnitte und Dokumentationen geben. Nur so kann die Verantwortung und ggf. Haftung für Fehler nachvollzogen werden.
Mir sind keine für die Fragestellung hilfreichen Gerichtsentscheidungen bekannt. Nur allgemein gilt: jeder ist für das verantwortlich, was er tut.
Gruß Berti

acki.kochi
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Re: Richten & Verabreichen von Medikamenten

Beitrag von acki.kochi » 28.11.2004, 23:17

vielne dank!! weiß irgendjemand anders noch von gerichtsentscheidungen diese thematik betreffend?

Gast

Richten & Verabreichen von Medikamenten

Beitrag von Gast » 08.12.2004, 21:33

Richten & Verabreichen von Medikamenten

Das Richten und Abgaben von Arzneimitteln in verschiedenen Händen ist nicht unproblematisch. In der Tat können Fragen auftreten, wer ist für konkret was erforderlich.
Ich empfehle daher, das Thema gegenüber den Ärzten bzw. der PDL zu problematisieren. Man könnte sich vorstellen, dass eine Dienstanweisung Näheres regelt und damit auch die Verantwortlichkeiten abgrenzt. Lässt die Betriebsleitung trotz Hinweise der Mitarbeiter das Thema „treiben“, wird sich ein Medikationsfehler ggf. als Organisationsverschulden präsentieren.

Mit herzlichen Grüßen
Conny Feldhaus

PS. Konkrete Gerichtsentscheidungen sind mir nicht bekannt!

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