Pflegenotstand: Auflösung muss oberste Priorität haben
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Über 100.000 Pflegekräfte sind nötig, um den Pflegenotstand aufzulösen
Pflegenotstand: In Deutschland fehlen 35-tausend Fachkräfte! > http://www.tagesschau.de/multimedia/vid ... 97963.html - Einige Parteien, die selbst Regierungsverantwortung tragen oder getragen haben, entdecken plötzlich die Pflegelücke, die tatsächlich mit weit über 100.000 Pflegekräften anzusetzen ist. Die Forderungen nach mehr Personal kommen spät (= "das Kind liegt tief im Brunnen") und werden wohl leider auch zur puren Profilierung genutzt. Wir brauchen eine ehrliche Diskussion über den Pflegenotstand und schnellsten einen Masterplan, der das gesamte Pflegesystem in den Blick nimmt. - Wir diskutieren am 09.05.2018 beim Neusser Pflegetreff darüber! > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
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Masterplan für die Pflege erforderlich ...
Neuss-Grevenbroicher Zeitung (Rheinische Post) 3. Mai 2018:
Neuss
Masterplan für die Pflege entwickeln
Neuss. Beim 28. Pflegetreff steht die Frage im Raum: "Pflegebedürftigkeit - was nun?"
Seit der Bundestagswahl im September wird lebhaft über (weitere) Pflege-Reformschritte diskutiert. Das in Erfttal beheimatete "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" hatte sich an dieser Debatte beteiligt - und tut es weiter. "Es erscheint erforderlich", so Werner Schell als Sprecher des Netzwerkes, "nicht nur die Mängel aufzuzeigen, sondern auch über konkrete Handlungserfordernisse zu informieren." Dem will der inzwischen 28. Pflegetreff Rechnung tragen, zu dem am Mittwoch, 9. Mai, ab 15 Uhr in das Bürgerzentrum "Kontakt Erfttal" an der Bedburger Straße eingeladen wird.
"Pflegebedürftigkeit - was nun?": Diese Frage stellt Schell der Veranstaltung voran, für die er wieder etliche Gäste auf das Podium einladen konnte. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende der Alzheimergesellschaft NRW, wird dort eine Diskussion über Vorsorgeplanungen und Pflegenotstand, Leistungsansprüche und Quartiershilfen moderieren. Als Gesprächspartner haben zugesagt: Tanja Segmüller von der Hochschule für Gesundheit in Bochum, Kreisdirektor Dirk Brügge, Dirk Thielking von der AOK Rheinland/Hamburg und Paul Petersen als Stadtteilmanager des SKM.
Bei der Veranstaltung soll es auch um die aktuelle Pflegeplanung gehen, der Schell auf den Rhein-Kreis bezogen das Prädikat "musterhaft" verleiht, sowie um gesundheitsförderliche Maßnahmen für das Pflegepersonal. Schell: "Es macht Sinn, für die Fortentwicklung des Gesundheits- und Pflegesystems einen Masterplan zu entwickeln beziehungsweise vorzuschlagen, der alle gebotenen Reform-Handlungsschritte beinhaltet. Dazu sollen Ideen gesammelt werden."
Dass Handlungsbedarf besteht, machen aus Sicht des Netzwerkes nicht nur die jüngsten Äußerungen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn deutlich, der die Pflege in Deutschland durch das Anwerben von Pflegekräften aus dem Ausland verbessern will. "Pro Pflege" würde die Prioritäten anders setzen, drängt vorrangig darauf, dass die Pflege-Rahmenbedingungen verbessert werden. Dazu würde zunächst ein Personalbemessungssystem benötigt, das eine auskömmliche Stellenausstattung - Tag und Nacht - und nicht nur in Form einer Mindestbesetzung regelt.
Modellhaft soll auch das System der Quartiershilfen am Beispiel Erfttal dargestellt werden. Sie scheinen geeignet, das Prinzip "ambulant vor stationär" in der Altenpflege erfolgreich anzuwenden. Der Eintritt zum Pflegetreff ist frei.
Quelle: NGZ > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.7551820
Neuss
Masterplan für die Pflege entwickeln
Neuss. Beim 28. Pflegetreff steht die Frage im Raum: "Pflegebedürftigkeit - was nun?"
Seit der Bundestagswahl im September wird lebhaft über (weitere) Pflege-Reformschritte diskutiert. Das in Erfttal beheimatete "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" hatte sich an dieser Debatte beteiligt - und tut es weiter. "Es erscheint erforderlich", so Werner Schell als Sprecher des Netzwerkes, "nicht nur die Mängel aufzuzeigen, sondern auch über konkrete Handlungserfordernisse zu informieren." Dem will der inzwischen 28. Pflegetreff Rechnung tragen, zu dem am Mittwoch, 9. Mai, ab 15 Uhr in das Bürgerzentrum "Kontakt Erfttal" an der Bedburger Straße eingeladen wird.
"Pflegebedürftigkeit - was nun?": Diese Frage stellt Schell der Veranstaltung voran, für die er wieder etliche Gäste auf das Podium einladen konnte. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende der Alzheimergesellschaft NRW, wird dort eine Diskussion über Vorsorgeplanungen und Pflegenotstand, Leistungsansprüche und Quartiershilfen moderieren. Als Gesprächspartner haben zugesagt: Tanja Segmüller von der Hochschule für Gesundheit in Bochum, Kreisdirektor Dirk Brügge, Dirk Thielking von der AOK Rheinland/Hamburg und Paul Petersen als Stadtteilmanager des SKM.
Bei der Veranstaltung soll es auch um die aktuelle Pflegeplanung gehen, der Schell auf den Rhein-Kreis bezogen das Prädikat "musterhaft" verleiht, sowie um gesundheitsförderliche Maßnahmen für das Pflegepersonal. Schell: "Es macht Sinn, für die Fortentwicklung des Gesundheits- und Pflegesystems einen Masterplan zu entwickeln beziehungsweise vorzuschlagen, der alle gebotenen Reform-Handlungsschritte beinhaltet. Dazu sollen Ideen gesammelt werden."
Dass Handlungsbedarf besteht, machen aus Sicht des Netzwerkes nicht nur die jüngsten Äußerungen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn deutlich, der die Pflege in Deutschland durch das Anwerben von Pflegekräften aus dem Ausland verbessern will. "Pro Pflege" würde die Prioritäten anders setzen, drängt vorrangig darauf, dass die Pflege-Rahmenbedingungen verbessert werden. Dazu würde zunächst ein Personalbemessungssystem benötigt, das eine auskömmliche Stellenausstattung - Tag und Nacht - und nicht nur in Form einer Mindestbesetzung regelt.
Modellhaft soll auch das System der Quartiershilfen am Beispiel Erfttal dargestellt werden. Sie scheinen geeignet, das Prinzip "ambulant vor stationär" in der Altenpflege erfolgreich anzuwenden. Der Eintritt zum Pflegetreff ist frei.
Quelle: NGZ > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.7551820
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Bundesregierung bestätigt großen Personalmangel in der Pflege
Großer Personalmangel in der Pflege - Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darüber berichtet der Deutschen Bundestag in einer Mitteilung vom 03.05.2018. Das Thema wird beim Neusser Pflegetreff am 09.05.2018 anzusprechen sein. Ein Masterplan für die Pflege muss her! > viewtopic.php?f=4&t=22517&p=103408#p103408
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Pflegenotstand: Auflösung muss oberste Priorität haben
Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22646&p=103825#p103825
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Neuss, 01.06.2018
Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf vielfältige Reformerfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und informiert darüber die Fachöffentlichkeit, aber auch interessierte BürgerInnen. Schwerpunktthemen werden aber auch bei den Neusser Pflegetreffs mit jeweils hochkarätigen Podiumsbesetzungen diskutiert. So z.B. die Themen Pflegenotstand, Pflegemängel, medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen, Arzneimittelversorgung der älteren Menschen (Polypharmazie), Patientenrechte, demenzfreundliche Kommunen und Quartiershilfen, freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Palliativversorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.
All diese Themen und die daraus abzuleitenden Folgerungen sind ausgerichtet an den vielfach beschriebenen Rechten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, z.B. im Grundgesetz, in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ (siehe insoweit auch Valentin Aichele und Jakob Schneider „Studie – Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“, Deutsches Institut für Menschenrechte 2006, und „Leitfaden – Gefahren für alte Menschen in der Pflege – Kriminalität vorbeugen“, Landespräventionsrat NRW 2006).
Leider sind vielfältige von hier übermittelte Hinweise bezüglich der Handlungserfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem auf Bundes- bzw. Landesebene nicht bzw. nur unvollkommen aufgegriffen worden. Man hat einfach die Probleme ignoriert bzw. vieles schön geredet. Und nun liegt „das Kind ganz tief im Brunnen“ und plötzlich wird erklärt: "Wir haben verstanden" (so Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister).
Solche und ähnlich klingende Statements werden aber vielfach nur als bloße Sprechblasen wahrgenommen, weil die Vereinbarungen der GroKo zur Pflege völlig unzureichend sind und insoweit deutliche Verbesserungen zwingend geboten erscheinen. Es wird vor allem für erforderlich erachtet, sämtliche Maßnahmen, die für eine gute Pflegesituation erforderlich sind, in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu stellen. Verschiedene Einzelmaßnahmen, wie sie zur Zeit diskutiert werden (auch mittels „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“), werden die Probleme im Pflegesystem nicht auflösen können (erste mehr als kritische Stellungnahmen von Pflegeexperten und Sozialverbänden liegen bereits vor).
Zu einer Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen gehört ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, die erst in einem sinnvollen Zusammenwirken zielgerichtet hilfreich sein können. Und darüber sollte unter Einbeziehung ausgewiesener Experten gesprochen und befunden werden.
Zu den erforderlichen Reformmaßnahmen gehören zum Beispiel:
Sofortige Verbesserung der Stellenschlüssel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen. Solange die Gestaltung solcher Systeme auf sich warten lässt (siehe z.B. § 113c SGB XI), müssen pauschal wirksame Stellenzuschläge verfügt werden. Eine Anhebung der Stellenschlüssel bis zu ca. 20% erscheint – und das wurde bereits 2008 in mehreren Statements ausgeführt - geboten. Daraus ergibt sich, dass die augenblicklich genannten Zahlen (8.000 + 5.000 neue Stellen – Ankündigung vom 23.05.2018) nicht wirklich hilfreich sein können.
Der Ex – Pflegebeauftragte und jetzige Gesundheitsminister von NRW Karl-Josef Laumann hat bereits bei einem Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 (in Anwesenheit von Andreas Westerfellhaus, damals Präsident des DPR) erklärt, dass der neue Pflegebegriff nur mit erheblich mehr Pflegepersonal umgesetzt werden könne.
Wie die Finanzierung der erheblich zu verbessernden Stellenschlüssel zu gestalten ist, muss politisch bewertet und entschieden werden. Ggfs. muss an eine Finanzierung aus Steuermitteln gedacht werden, zumal die Haushaltskasse des Bundes gut gefüllt ist.
Wenn es um die Stellenausstattung geht, muss auch bedacht werden, dass mindestens 36.000 Stellen in der Pflege derzeit nicht zu besetzen sind, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Diese Zahlen sind aber nach einer Info des DBfK nur die Spitze des Eisberges, denn die meisten Arbeitgeber melden ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur. Hinzu kommt, so der DBfK weiter, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn in der Pflege seien insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr erforderlich, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe müsse also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege gesprochen werden.
Im Zusammenhang mit einer verbesserten Stellenausstattung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nach hiesiger Überzeugung Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungsregelungen nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Es müssen Personalbemessungssysteme geschaffen werden, die uneingeschränkt in allen Leistungsbereichen - Tag und Nacht - angemessene Pflegeleistungen ermöglichen. Untergrenzen bzw. Mindestbesetzungsregelungen würden die Problematik nur verschleiern und die Pflegenot nicht wirklich dauerhaft auflösen.
Es ist bei nüchterner Betrachtung klar, dass Pflegekräfte in größerer Zahl kurzfristig nicht zu gewinnen sein werden. Das jahrzehntelange Weghören der politischen Entscheidungsträger bei den Mahnungen bezüglich Pflegenotstand haben eine katastrophale Personalsituation entstehen lassen. Zahlreiche Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsbelastung und wegen Krankheit aus dem Beruf „geflüchtet“.
Es wird daher nur allmählich gelingen, die bestehenden Lücken zu schließen. Um die Bereitschaft insoweit aber allen Beteiligten zu verdeutlichen, muss JETZT der Stellenrahmen abgesteckt werden, der unter Berücksichtigung aller Erwägungen eine wirklich gute Pflege und Betreuung erwarten lässt. Nur unter solchen Bedingungen wird ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen sein. Mit Trippelschritten und Taktieren ist nicht weiter zu kommen.
Es wäre übrigens interessant zu erfahren, mit welcher konkreten Zielrichtung das nach § 113c SGB XI und 2019 zu erwartende Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Denkbar ist, dass das zu erstellende Gutachten die Bedürfnisse im Gesundheits- und Pflegesystem nur unvollkommen aufgreift und dann Stellenausstattungen diskutiert und gesetzlich festgeschrieben werden, die – wie bisher – an den wirklichen Bedürfnissen vorbei gehen.
Eine Absenkung der Fachkraftquote und Vermehrung der Betreuungsassistenten – an Stelle von Pflegekräften – müssen außer Betracht bleiben. Pflege ist nämlich gemäß § 11 SGB XI nach wissenschaftlichen Standards durchzuführen und erfordert eine entsprechende Qualifizierung.
Es darf im Zusammenhang mit den Personalkosten, die immerhin rd. 70% der Gesamt-Pflegeaufwendungen ausmachen, auch daran gedacht werden sicherzustellen, dass geplante, aber nicht verausgabte Personalkosten, nur für Personalrückstellungen Verwendung finden dürfen. Eingesparte Personalmittel sollten unter keinen Umständen zur Gewinnmaximierung oder andere fragwürdige Querfinanzierungen verfügbar sein. Solche Vorgaben können dazu animieren, die geplanten Personalmittel uneingeschränkt für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
Bezüglich der Erfordernisse, eine Verbesserung der Stellensituation im Pflegebereich zu gestalten, darf es keine Ausflüchte mehr geben. Insoweit gibt es nämlich seit vielen Jahren Hinweise bezüglich notwendiger Reformen (Prof. Simon, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung, Prof. Sell, einschlägige Buchveröffentlichungen, plausible Erläuterungen der Pflegekräfte sowie eigene Einschätzungen).
Zur Gesamtproblematik des Pflegenotstandes hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für den Pflegetreff am 13.05.2014 bereits ein umfängliches Statement vorgelegt und dem damals anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben (als pdf-Datei abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ). Daraufhin gab es am 08.07.2014 einen Besprechungstermin im Bundesgesundheitsministerium in Bonn. Letztlich ist als Ergebnis nur der § 113c SGB XI dabei heraus gekommen. Das Statement vom 13.05.2014, das seinerzeit darauf abzielte, eine Pflegereform nach Schwerpunktsetzungen (Pflegepersonal) durchzuführen, kann in seinen Grundzügen weiterhin als zutreffend angesehen werden.
Nur wenn es JETZT gelingt, die Pflege-Rahmenbedingungen deutlich günstiger zu gestalten, wird dies „geflüchtete“ Pflegekräfte animieren können, in ihren Beruf zurückzukehren. Das alleinige Lockmittel „Prämie“ wird nicht greifen. Übrigens ist es verfehlt zu glauben, man könne in nennenswerter Zahl Pflegkräfte aus dem benachbarten Ausland gewinnen. Solange nicht der Pflege-Rahmen deutlich verbessert ist, werden eher bundesdeutsche Pflegekräfte ins Ausland (Schweiz, Niederlande, Schweden usw.) abwandern.
Natürlich ist auch eine Anhebung der Vergütungen für die Pflegekräfte dringlich. Aber insoweit gestalten sich entsprechende Folgerungen schwieriger, weil die Politik für diesen Aufgabenbereich keine direkte Zuständigkeit besitzt. Ich sehe die Kirchen und Wohlfahrtsverbände in einer Vorreiterrolle. Die politischen Entscheidungsträger könnten im Übrigen ihren Einfluss geltend machen.
Für die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sind im Übrigen noch folgende Erwägungen von Bedeutung:
Die Erstattung von Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen wird als problematisch bzw. risikoreich eingestuft und unterbleibt daher in den meisten Fällen. Es wird aus Beschäftigtensicht immer wieder auf die angeblich unklare Rechtssituation bei der Erstattung von solchen Anzeigen aufmerksam gemacht. Man meint, die Erstattung solcher Anzeigen erfolge auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Solche Auffassungen bestehen offensichtlich auch noch nach dem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017. Dazu ergibt sich aber: Die Erstattung von Überlastungsanzeigen ist u.a. nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechtspflicht. Darauf habe ich in den zurückliegenden Jahren immer wieder aufmerksam gemacht, u.a. auch in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Schell, Werner: "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen", Kunz/Schlütersche, 2011). Das Arbeitsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.12.2017 lediglich die bestehende Rechtspflicht bestätigt. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen gleichwohl, mit Druck (Abmahnung, Kündigung) solche Anzeigen zu verhindern und bemühen dazu sogar die Gerichte. Wenn jetzt gegen die jüngste Göttinger Entscheidung mit Berufung vorgegangen wird, kann man das auch als rechtsmissbräuchlich ansehen. Auf jeden Fall will der Arbeitgeber für die Zeit des Berufungsverfahrens den Druck aufrecht erhalten. Der im Streit befindliche Sachverhalt ist aus meiner Sicht zweifelsfrei so, dass die Arbeitgeberseite zu Unrecht gegen die Pflegekraft vorgeht. Ich sehe nach all dem den Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachteile der Arbeitnehmerseite bei der Benennung von Überlastungen und Gefährdungen zu beseitigen und die Anzeigeberechtigung zu stärken. Dazu wären die einschlägigen Vorschriften im BGB bzw. im Arbeitsschutzrecht entsprechend zu gestalten. Von einer solchen Stärkung der Arbeitnehmerrechte profitieren natürlich auch die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen.
Weitere Themen, die dringend einer Lösung zugeführt werden sollten, sind z.B.:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die älteren Menschen (Auflösung der Polypharmazie – siehe insoweit das im Internet abrufbare Statement unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf ). Damit einher gehen muss auch eine ausgeweitete Besuchspflicht der Ärzte in den Pflegeeinrichtungen. Eine Ausweitung dieser Besuchspflicht erscheint auch mit Blick auf eine Verbesserung der Schmerztherapie notwendig. Auch die Sturzvermeidung und Wundtherapie muss stärker in den Blick genommen werden. Eine (weitere) Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, ist ebenfalls vordringlich.
Bezüglich der Führungskräfte in den Pflegeeinrichtungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung) sind offensichtlich höhere Anforderungen geboten. Es erscheint sinnvoll, hinsichtlich der Eignung und Qualifikation die Anstellungsanforderungen anzuheben. Denn „der Fisch stinkt vom Kopf her“. Dort, wo in Pflegeeinrichtungen ausreichend geeignetes bzw. qualifiziertes Führungspersonal angestellt ist, sind die BewohnerInnen-Klagen eher selten.
Flüchtlinge im Zusammenhang mit einem Bleiberecht in der Pflege zu beschäftigen, ist nicht akzeptabel. Dazu ist zu bemerken: Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur Eignung und entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich, sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Zugewanderte Personen dürfen nur dann in der Pflege beschäftigt werden, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind.
Dann ist auch endlich ein „Pflege-TÜV“ vorzusehen, der nachvollziehbar die Ergebnisqualität (bei den pflegebedürftigen Menschen) deutlich offen legt. Die jetzige Überprüfungspraxis, die im Wesentlichen auf das Dokumentationsgeschehen abstellt, ist rechtswidrig und eine einzige Verbrauchertäuschung (so die Rechtsprechung dazu). Eigentlich ist dieser Missstand seit Jahren amtlich bekannt und anerkannt, aber eine vernünftige andere Überprüfungsregelung ist nicht wirklich in Sicht.
Bezüglich der Pflegekosten für die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist zu sagen, dass eine Anhebung der Leistungsansprüche teilweise gut gestaltet worden ist. Andererseits ist zu bemängeln, dass manche Vorschriften zu kompliziert sind. Ob und inwieweit für die ambulante Versorgung ergänzende Reformen geboten sind, kann unterschiedlich gesehen werden.
Angesichts der notwendigen Schwerpunktsetzung (mehr Pflegepersonal für die Pflegeeinrichtungen) ist auf jeden Fall die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen als Ergänzung zum Pflegesystem nach dem SGB XI als zwingend einzustufen. Solche Hilfen sind nicht nur geeignet, wohnortnah Hilfen für die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen zu organisieren, sondern auch zu gewährleisten, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wirkungsvoller praktiziert werden kann (siehe insoweit das für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 gefertigte Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf ). Aber solche kommunale Quartiershilfen werden erhebliche Finanzmittel erfordern. Im Ergebnis wird damit aber an anderer Stelle erheblicher Aufwand eingespart werden können. – Da in der Koalitionsvereinbarung die Stärkung von präventiven Hausbesuchen angesprochen wird, kann übrigens an eine Verbindung von Quartiershilfen mit präventiven Hausbesuchen gedacht werden.
In Neuss-Erfttal, also hier vor Ort, werden, u.a. auch mit Unterstützung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, seit 2012 musterhaft Quartiershilfen mit einem Lotsenpunktprojekt (eine Art präventive Hausbesuche) angeboten und ständig fortentwickelt. Es gibt folgerichtig gute Erfahrungen hinsichtlich der Nützlichkeit von Quartiershilfenarbeit.
Werner Schell - Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
viewtopic.php?f=4&t=22646&p=103825#p103825
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Neuss, 01.06.2018
Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf vielfältige Reformerfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und informiert darüber die Fachöffentlichkeit, aber auch interessierte BürgerInnen. Schwerpunktthemen werden aber auch bei den Neusser Pflegetreffs mit jeweils hochkarätigen Podiumsbesetzungen diskutiert. So z.B. die Themen Pflegenotstand, Pflegemängel, medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen, Arzneimittelversorgung der älteren Menschen (Polypharmazie), Patientenrechte, demenzfreundliche Kommunen und Quartiershilfen, freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Palliativversorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.
All diese Themen und die daraus abzuleitenden Folgerungen sind ausgerichtet an den vielfach beschriebenen Rechten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, z.B. im Grundgesetz, in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ (siehe insoweit auch Valentin Aichele und Jakob Schneider „Studie – Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“, Deutsches Institut für Menschenrechte 2006, und „Leitfaden – Gefahren für alte Menschen in der Pflege – Kriminalität vorbeugen“, Landespräventionsrat NRW 2006).
Leider sind vielfältige von hier übermittelte Hinweise bezüglich der Handlungserfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem auf Bundes- bzw. Landesebene nicht bzw. nur unvollkommen aufgegriffen worden. Man hat einfach die Probleme ignoriert bzw. vieles schön geredet. Und nun liegt „das Kind ganz tief im Brunnen“ und plötzlich wird erklärt: "Wir haben verstanden" (so Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister).
Solche und ähnlich klingende Statements werden aber vielfach nur als bloße Sprechblasen wahrgenommen, weil die Vereinbarungen der GroKo zur Pflege völlig unzureichend sind und insoweit deutliche Verbesserungen zwingend geboten erscheinen. Es wird vor allem für erforderlich erachtet, sämtliche Maßnahmen, die für eine gute Pflegesituation erforderlich sind, in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu stellen. Verschiedene Einzelmaßnahmen, wie sie zur Zeit diskutiert werden (auch mittels „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“), werden die Probleme im Pflegesystem nicht auflösen können (erste mehr als kritische Stellungnahmen von Pflegeexperten und Sozialverbänden liegen bereits vor).
Zu einer Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen gehört ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, die erst in einem sinnvollen Zusammenwirken zielgerichtet hilfreich sein können. Und darüber sollte unter Einbeziehung ausgewiesener Experten gesprochen und befunden werden.
Zu den erforderlichen Reformmaßnahmen gehören zum Beispiel:
Sofortige Verbesserung der Stellenschlüssel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen. Solange die Gestaltung solcher Systeme auf sich warten lässt (siehe z.B. § 113c SGB XI), müssen pauschal wirksame Stellenzuschläge verfügt werden. Eine Anhebung der Stellenschlüssel bis zu ca. 20% erscheint – und das wurde bereits 2008 in mehreren Statements ausgeführt - geboten. Daraus ergibt sich, dass die augenblicklich genannten Zahlen (8.000 + 5.000 neue Stellen – Ankündigung vom 23.05.2018) nicht wirklich hilfreich sein können.
Der Ex – Pflegebeauftragte und jetzige Gesundheitsminister von NRW Karl-Josef Laumann hat bereits bei einem Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 (in Anwesenheit von Andreas Westerfellhaus, damals Präsident des DPR) erklärt, dass der neue Pflegebegriff nur mit erheblich mehr Pflegepersonal umgesetzt werden könne.
Wie die Finanzierung der erheblich zu verbessernden Stellenschlüssel zu gestalten ist, muss politisch bewertet und entschieden werden. Ggfs. muss an eine Finanzierung aus Steuermitteln gedacht werden, zumal die Haushaltskasse des Bundes gut gefüllt ist.
Wenn es um die Stellenausstattung geht, muss auch bedacht werden, dass mindestens 36.000 Stellen in der Pflege derzeit nicht zu besetzen sind, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Diese Zahlen sind aber nach einer Info des DBfK nur die Spitze des Eisberges, denn die meisten Arbeitgeber melden ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur. Hinzu kommt, so der DBfK weiter, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn in der Pflege seien insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr erforderlich, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe müsse also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege gesprochen werden.
Im Zusammenhang mit einer verbesserten Stellenausstattung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nach hiesiger Überzeugung Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungsregelungen nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Es müssen Personalbemessungssysteme geschaffen werden, die uneingeschränkt in allen Leistungsbereichen - Tag und Nacht - angemessene Pflegeleistungen ermöglichen. Untergrenzen bzw. Mindestbesetzungsregelungen würden die Problematik nur verschleiern und die Pflegenot nicht wirklich dauerhaft auflösen.
Es ist bei nüchterner Betrachtung klar, dass Pflegekräfte in größerer Zahl kurzfristig nicht zu gewinnen sein werden. Das jahrzehntelange Weghören der politischen Entscheidungsträger bei den Mahnungen bezüglich Pflegenotstand haben eine katastrophale Personalsituation entstehen lassen. Zahlreiche Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsbelastung und wegen Krankheit aus dem Beruf „geflüchtet“.
Es wird daher nur allmählich gelingen, die bestehenden Lücken zu schließen. Um die Bereitschaft insoweit aber allen Beteiligten zu verdeutlichen, muss JETZT der Stellenrahmen abgesteckt werden, der unter Berücksichtigung aller Erwägungen eine wirklich gute Pflege und Betreuung erwarten lässt. Nur unter solchen Bedingungen wird ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen sein. Mit Trippelschritten und Taktieren ist nicht weiter zu kommen.
Es wäre übrigens interessant zu erfahren, mit welcher konkreten Zielrichtung das nach § 113c SGB XI und 2019 zu erwartende Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Denkbar ist, dass das zu erstellende Gutachten die Bedürfnisse im Gesundheits- und Pflegesystem nur unvollkommen aufgreift und dann Stellenausstattungen diskutiert und gesetzlich festgeschrieben werden, die – wie bisher – an den wirklichen Bedürfnissen vorbei gehen.
Eine Absenkung der Fachkraftquote und Vermehrung der Betreuungsassistenten – an Stelle von Pflegekräften – müssen außer Betracht bleiben. Pflege ist nämlich gemäß § 11 SGB XI nach wissenschaftlichen Standards durchzuführen und erfordert eine entsprechende Qualifizierung.
Es darf im Zusammenhang mit den Personalkosten, die immerhin rd. 70% der Gesamt-Pflegeaufwendungen ausmachen, auch daran gedacht werden sicherzustellen, dass geplante, aber nicht verausgabte Personalkosten, nur für Personalrückstellungen Verwendung finden dürfen. Eingesparte Personalmittel sollten unter keinen Umständen zur Gewinnmaximierung oder andere fragwürdige Querfinanzierungen verfügbar sein. Solche Vorgaben können dazu animieren, die geplanten Personalmittel uneingeschränkt für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
Bezüglich der Erfordernisse, eine Verbesserung der Stellensituation im Pflegebereich zu gestalten, darf es keine Ausflüchte mehr geben. Insoweit gibt es nämlich seit vielen Jahren Hinweise bezüglich notwendiger Reformen (Prof. Simon, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung, Prof. Sell, einschlägige Buchveröffentlichungen, plausible Erläuterungen der Pflegekräfte sowie eigene Einschätzungen).
Zur Gesamtproblematik des Pflegenotstandes hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für den Pflegetreff am 13.05.2014 bereits ein umfängliches Statement vorgelegt und dem damals anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben (als pdf-Datei abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ). Daraufhin gab es am 08.07.2014 einen Besprechungstermin im Bundesgesundheitsministerium in Bonn. Letztlich ist als Ergebnis nur der § 113c SGB XI dabei heraus gekommen. Das Statement vom 13.05.2014, das seinerzeit darauf abzielte, eine Pflegereform nach Schwerpunktsetzungen (Pflegepersonal) durchzuführen, kann in seinen Grundzügen weiterhin als zutreffend angesehen werden.
Nur wenn es JETZT gelingt, die Pflege-Rahmenbedingungen deutlich günstiger zu gestalten, wird dies „geflüchtete“ Pflegekräfte animieren können, in ihren Beruf zurückzukehren. Das alleinige Lockmittel „Prämie“ wird nicht greifen. Übrigens ist es verfehlt zu glauben, man könne in nennenswerter Zahl Pflegkräfte aus dem benachbarten Ausland gewinnen. Solange nicht der Pflege-Rahmen deutlich verbessert ist, werden eher bundesdeutsche Pflegekräfte ins Ausland (Schweiz, Niederlande, Schweden usw.) abwandern.
Natürlich ist auch eine Anhebung der Vergütungen für die Pflegekräfte dringlich. Aber insoweit gestalten sich entsprechende Folgerungen schwieriger, weil die Politik für diesen Aufgabenbereich keine direkte Zuständigkeit besitzt. Ich sehe die Kirchen und Wohlfahrtsverbände in einer Vorreiterrolle. Die politischen Entscheidungsträger könnten im Übrigen ihren Einfluss geltend machen.
Für die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sind im Übrigen noch folgende Erwägungen von Bedeutung:
Die Erstattung von Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen wird als problematisch bzw. risikoreich eingestuft und unterbleibt daher in den meisten Fällen. Es wird aus Beschäftigtensicht immer wieder auf die angeblich unklare Rechtssituation bei der Erstattung von solchen Anzeigen aufmerksam gemacht. Man meint, die Erstattung solcher Anzeigen erfolge auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Solche Auffassungen bestehen offensichtlich auch noch nach dem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017. Dazu ergibt sich aber: Die Erstattung von Überlastungsanzeigen ist u.a. nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechtspflicht. Darauf habe ich in den zurückliegenden Jahren immer wieder aufmerksam gemacht, u.a. auch in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Schell, Werner: "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen", Kunz/Schlütersche, 2011). Das Arbeitsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.12.2017 lediglich die bestehende Rechtspflicht bestätigt. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen gleichwohl, mit Druck (Abmahnung, Kündigung) solche Anzeigen zu verhindern und bemühen dazu sogar die Gerichte. Wenn jetzt gegen die jüngste Göttinger Entscheidung mit Berufung vorgegangen wird, kann man das auch als rechtsmissbräuchlich ansehen. Auf jeden Fall will der Arbeitgeber für die Zeit des Berufungsverfahrens den Druck aufrecht erhalten. Der im Streit befindliche Sachverhalt ist aus meiner Sicht zweifelsfrei so, dass die Arbeitgeberseite zu Unrecht gegen die Pflegekraft vorgeht. Ich sehe nach all dem den Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachteile der Arbeitnehmerseite bei der Benennung von Überlastungen und Gefährdungen zu beseitigen und die Anzeigeberechtigung zu stärken. Dazu wären die einschlägigen Vorschriften im BGB bzw. im Arbeitsschutzrecht entsprechend zu gestalten. Von einer solchen Stärkung der Arbeitnehmerrechte profitieren natürlich auch die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen.
Weitere Themen, die dringend einer Lösung zugeführt werden sollten, sind z.B.:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die älteren Menschen (Auflösung der Polypharmazie – siehe insoweit das im Internet abrufbare Statement unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf ). Damit einher gehen muss auch eine ausgeweitete Besuchspflicht der Ärzte in den Pflegeeinrichtungen. Eine Ausweitung dieser Besuchspflicht erscheint auch mit Blick auf eine Verbesserung der Schmerztherapie notwendig. Auch die Sturzvermeidung und Wundtherapie muss stärker in den Blick genommen werden. Eine (weitere) Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, ist ebenfalls vordringlich.
Bezüglich der Führungskräfte in den Pflegeeinrichtungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung) sind offensichtlich höhere Anforderungen geboten. Es erscheint sinnvoll, hinsichtlich der Eignung und Qualifikation die Anstellungsanforderungen anzuheben. Denn „der Fisch stinkt vom Kopf her“. Dort, wo in Pflegeeinrichtungen ausreichend geeignetes bzw. qualifiziertes Führungspersonal angestellt ist, sind die BewohnerInnen-Klagen eher selten.
Flüchtlinge im Zusammenhang mit einem Bleiberecht in der Pflege zu beschäftigen, ist nicht akzeptabel. Dazu ist zu bemerken: Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur Eignung und entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich, sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Zugewanderte Personen dürfen nur dann in der Pflege beschäftigt werden, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind.
Dann ist auch endlich ein „Pflege-TÜV“ vorzusehen, der nachvollziehbar die Ergebnisqualität (bei den pflegebedürftigen Menschen) deutlich offen legt. Die jetzige Überprüfungspraxis, die im Wesentlichen auf das Dokumentationsgeschehen abstellt, ist rechtswidrig und eine einzige Verbrauchertäuschung (so die Rechtsprechung dazu). Eigentlich ist dieser Missstand seit Jahren amtlich bekannt und anerkannt, aber eine vernünftige andere Überprüfungsregelung ist nicht wirklich in Sicht.
Bezüglich der Pflegekosten für die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist zu sagen, dass eine Anhebung der Leistungsansprüche teilweise gut gestaltet worden ist. Andererseits ist zu bemängeln, dass manche Vorschriften zu kompliziert sind. Ob und inwieweit für die ambulante Versorgung ergänzende Reformen geboten sind, kann unterschiedlich gesehen werden.
Angesichts der notwendigen Schwerpunktsetzung (mehr Pflegepersonal für die Pflegeeinrichtungen) ist auf jeden Fall die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen als Ergänzung zum Pflegesystem nach dem SGB XI als zwingend einzustufen. Solche Hilfen sind nicht nur geeignet, wohnortnah Hilfen für die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen zu organisieren, sondern auch zu gewährleisten, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wirkungsvoller praktiziert werden kann (siehe insoweit das für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 gefertigte Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf ). Aber solche kommunale Quartiershilfen werden erhebliche Finanzmittel erfordern. Im Ergebnis wird damit aber an anderer Stelle erheblicher Aufwand eingespart werden können. – Da in der Koalitionsvereinbarung die Stärkung von präventiven Hausbesuchen angesprochen wird, kann übrigens an eine Verbindung von Quartiershilfen mit präventiven Hausbesuchen gedacht werden.
In Neuss-Erfttal, also hier vor Ort, werden, u.a. auch mit Unterstützung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, seit 2012 musterhaft Quartiershilfen mit einem Lotsenpunktprojekt (eine Art präventive Hausbesuche) angeboten und ständig fortentwickelt. Es gibt folgerichtig gute Erfahrungen hinsichtlich der Nützlichkeit von Quartiershilfenarbeit.
Werner Schell - Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
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GroKo hat Ausmaß der Pflegemisere nicht verstanden
Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden. Dies verdeutlicht Pro Pflege … in einer Pressemitteilung vom 01.06.2018 und macht damit in Richtung Politik Druck. Entgegen den bisherigen öffentlichen Bekundungen hat die GroKo das wirkliche Ausmaß der Pflegemisere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht verstanden. Es müssen grundlegende Verbesserungen eingeleitet und umgesetzt werden. Dazu ganz einfach der Hinweis: "Mit zwei kleinen Schritten kommt man nicht über einen Abgrund".
Siehe u.a. unter http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 25#p103825 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 27#p103827
„Es ist gefährlich, Recht zu haben,
wenn die Regierung Unrecht hat.“
― Voltaire
Siehe u.a. unter http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 25#p103825 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 27#p103827
„Es ist gefährlich, Recht zu haben,
wenn die Regierung Unrecht hat.“
― Voltaire
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Krankenhaus Rating Report 2018: Wachsende Personalknappheit gefährdet schon bald Versorgung
Krankenhaus Rating Report 2018: Wachsende Personalknappheit gefährdet schon bald Versorgung
Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser war im Jahr 2016 besser als im Vorjahr. Nur 7 Prozent lagen im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr. Trotz guter Ertragslage bleibt die Kapitalausstattung der Krankenhäuser weiterhin unzureichend. Eine noch größere Herausforderung stellt die abnehmende Zahl verfügbarer Fachkräfte dar, die zu einer Rationierung von Leistungen führen könnte. Innovationen im Bereich der Digitalisierung und Robotik könnten helfen, dem entgegenzuwirken. Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt die vierzehnte Ausgabe des „Krankenhaus Rating Report“, der im Rahmen des „Hauptstadtkongress 2018 – Medizin und Gesundheit“ in Berlin vorgestellt wurde.
Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich im Jahr 2016 verbessert. Nur noch 7 Prozent der Krankenhäuser befanden sich im Bereich erhöhter Insolvenzgefahr, 84 Prozent im „grünen Bereich“. Im Jahr zuvor lagen noch 9 Prozent im „roten Bereich“ und 79 Prozent im „grünen Bereich“. Die Ertragslage war 2016 ebenfalls gut: Nur 13 Prozent der Krankenhäuser schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust. Das durchschnittliche Jahresergebnis stieg auf 2,8 Prozent der Erlöse, nach 1,8 Prozent im Jahr 2015. Im Jahr 2016 waren zudem 67 Prozent der Kliniken voll investitionsfähig. Trotz guter Ertragslage bleibt die Kapitalausstattung der Krankenhäuser aber weiterhin unzureichend. Ihr jährlicher Investitionsbedarf (ohne Universitätskliniken) beläuft sich auf rund 5,8 Milliarden Euro. Dem stehen Fördermittel der Bundesländer in Höhe von 2,8 Milliarden Euro gegenüber, die jährliche Förderlücke beträgt also 3 Milliarden Euro.
Zu diesen Ergebnissen kommt der vierzehnte „Krankenhaus Rating Report“, den das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und die Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) in Kooperation mit Deloitte erstellt haben. Seine Ergebnisse wurden im Rahmen des „Hauptstadtkongress 2018 – Medizin und Gesundheit“ in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Report basiert auf einer Stichprobe von Jahresabschlüssen, die mehr als 860 Krankenhäuser umfassen.
Krankenhausstrukturfonds sorgt weiter für Dynamik auf regionaler Ebene
In den ostdeutschen Bundesländern war die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser auch im Jahr 2016 wieder am besten. Am schwierigsten war sie in Niedersachsen/Bremen, Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. „Die Krankenhausstrukturen sind nach wie vor in einigen Regionen ungünstig, es gibt eine hohe Standortdichte, viele kleine Einheiten und eine geringe Spezialisierung. Allerdings zeigt sich inzwischen eine positive Dynamik, unter anderem entfacht durch den Strukturfonds“, so Dr. Sebastian Krolop, Leiter Life Sciences & Health Care bei Deloitte. Die Krankenhauskapazitäten haben sich 2016 gegenüber dem Vorjahr nur wenig verändert. Die Zahl der Krankenhäuser sank um 0,3 Prozent auf 1 951. Die durchschnittliche Verweildauer der Patientinnen und Patienten sank weiter auf unter 7,3 Tage, die Fallzahl stieg um 1,5 Prozent.
Erstmals wurden im diesjährigen „Krankenhaus Rating Report“ Daten der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) analysiert. Als Qualitätsmaß wird auf die (standardisierte) Sterblichkeitsrate zurückgegriffen. Bei kleinen Fallzahlen waren die Ausschläge dieses Maßes sowohl nach oben als auch nach unten deutlich stärker als bei größeren Fallzahlen. Das deutet darauf hin, dass in kleinen Einrichtungen ein gutes oder schlechtes Ergebnis eher dem Zufall geschuldet ist. Die kleinste Fallzahlkategorie hat außerdem manchmal, jedoch nicht immer, einen im Durchschnitt schlechteren Wert als alle anderen Fallzahlkategorien.
Demografischer Wandel wird Engpass an Fachkräften verstärken
In den vergangenen 25 Jahren ist es gelungen, den Personalbestand im Krankenhaus der Leistungsmenge anzupassen. Durch den demografischen Wandel wird in den nächsten Jahren die Zahl der Patienten und pflegebedürftigen Menschen weiter steigen, sodass bei Fortschreibung des Status quo bis 2025 voraussichtlich zusätzlich 80.000 Vollkräfte in den medizinischen Diensten der Krankenhäuser und weitere 80.000 Pflegefachkräfte in der Altenpflege benötigt werden. Gleichzeitig wird aber die Zahl der Personen zwischen 20 und 65 Jahren kontinuierlich sinken, im Zeitraum von 2015 bis 2025 um 4 Prozent. Entsprechend nimmt der Engpass an Fachkräften deutlich zu und es wird äußerst schwierig werden, den Personalbestand weiterhin in ausreichendem Maße mit der Leistungsmenge anheben zu können. „Arbeitssparende technische Innovationen werden immer wichtiger, um Ärzte und Pflegekräfte zu entlasten“, sagt Prof. Dr. Boris Augurzky, Leiter des RWI-Kompetenzbereichs „Gesundheit“. „Darunter fallen zum Beispiel Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Robotikassistenz, Sensorik, Ambient Assisted Living und Telemedizin. Der derzeitige Digitalisierungsgrad deutscher Krankenhäuser ist dabei noch äußerst bescheiden“, so Augurzky.
Zudem sollte das Angebot an Pflegefachkräften erhöht werden. Dazu muss mehr Nachwuchs für den Beruf gewonnen, die Anzahl der Berufsrückkehrer erhöht, die Wochenarbeitszeit von Teilzeitkräften ausgeweitet und qualifizierte Zuwanderung forciert werden. Hierzu sind vielfältige Maßnahmen zu ergreifen. So sollte ein Zuwanderungsgesetz erarbeitet, die Attraktivität der Ausbildung und generell der Gesundheitsberufe gesteigert, interessante Karrierewege für Pflegeberufe sowie neue Berufsbilder geschaffen und die gegenwärtigen starren hierarchischen Strukturen aufgebrochen und bürokratische Tätigkeiten abgebaut werden. Die zunehmende Knappheit an qualifizierten Fachkräften wird außerdem zwangsläufig zu einem höheren Lohnniveau führen. Ferner gilt es, die Ambulantisierung der Medizin über Anpassungen am Vergütungssystem zu unterstützen, um auf diese Weise mehr Zeit für die Betreuung stationärer Patienten zu gewinnen.
Einerseits sieht die aktuelle Regierungskoalition einige Maßnahmen vor, die geeignet sind, dieses Bemühen zu unterstützen. Andererseits beabsichtigt sie, durch regulierende Maßnahmen im Bereich der Pflege die Personalknappheit sogar noch zu verschärfen, beispielsweise durch die Einführung von Personaluntergrenzen in Krankenhäusern. Probleme in der Pflege können aus Sicht der Wissenschaftler aber nicht durch noch mehr Regulierung gelöst werden. Stattdessen raten sie dazu, die Pflegequalität der Krankenhäuser für die Patienten transparent zu machen und damit die Bedeutung der Pflege im Krankenhaus aufzuwerten.
Gesundheitsagenda 2025 zeigt Handlungsoptionen auf
Ihre Hausaufgaben für die Politik bündeln die Autoren der Studie in einer Gesundheitsagenda 2025. Sie fordert erstens Antworten auf den zu erwartenden weiter wachsenden Fachkräftemangel. Zweitens sollte das Gesundheitswesen in das digitale Zeitalter überführt werden, unter anderem durch eine standardisierte elektronische Patientenakte, Telemedizin, künstliche Intelligenz und Robotik. Dabei könnte zum Beispiel Robotikassistenz Pflegekräften mehr Zeit für die menschliche Zuwendung ermöglichen. Drittens sollte das Gesundheitswesen durch eine Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses offener für Innovationen werden. Viertens sollte die Lücke bei den Investitionsfördermitteln im Krankenhausbereich geschlossen werden, um auf schwierigere Zeiten in den 2020er Jahre vorbereitet zu sein. Fünftens sollte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit die Notfallversorgung neu ausgerichtet werden, wozu eine effektive Patientensteuerung gehört. Sechstens sollte die Qualitätstransparenz – auch und gerade sektorenübergreifend – konsequent weiter ausgebaut und für die Patienten zum Beispiel über digitale Angebote nutzbar gemacht werden. Siebtens sollte die sektorenübergreifende Versorgung und die Ambulantisierung der Medizin gefördert werden, wozu Adjustierungen am Vergütungssystem erforderlich sind. Empfohlen werden Vergütungsmodelle mit Qualitätszielen, welche die Gesamtverantwortung für die Versorgung einer Region in eine Hand legen. Damit ließe sich eine sektorenübergreifende Versorgung etablieren, die konsequent am Patientennutzen ausgerichtet ist.
Ihre Ansprechpartner dazu:
Prof. Dr. Boris Augurzky (RWI) , Tel.: (0201) 81 49-203
Sabine Weiler (Pressestelle RWI), Tel.: (0201) 81 49-213
Dr. Sebastian Krolop (Deloitte), Tel.: (0211) 877 236 09
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Jörg Schäfer, 07.06.2018 11:00
Die gesamte Pressemitteilung können Sie im WWW abrufen unter:
http://idw-online.de/de/news697045
Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser war im Jahr 2016 besser als im Vorjahr. Nur 7 Prozent lagen im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr. Trotz guter Ertragslage bleibt die Kapitalausstattung der Krankenhäuser weiterhin unzureichend. Eine noch größere Herausforderung stellt die abnehmende Zahl verfügbarer Fachkräfte dar, die zu einer Rationierung von Leistungen führen könnte. Innovationen im Bereich der Digitalisierung und Robotik könnten helfen, dem entgegenzuwirken. Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt die vierzehnte Ausgabe des „Krankenhaus Rating Report“, der im Rahmen des „Hauptstadtkongress 2018 – Medizin und Gesundheit“ in Berlin vorgestellt wurde.
Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich im Jahr 2016 verbessert. Nur noch 7 Prozent der Krankenhäuser befanden sich im Bereich erhöhter Insolvenzgefahr, 84 Prozent im „grünen Bereich“. Im Jahr zuvor lagen noch 9 Prozent im „roten Bereich“ und 79 Prozent im „grünen Bereich“. Die Ertragslage war 2016 ebenfalls gut: Nur 13 Prozent der Krankenhäuser schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust. Das durchschnittliche Jahresergebnis stieg auf 2,8 Prozent der Erlöse, nach 1,8 Prozent im Jahr 2015. Im Jahr 2016 waren zudem 67 Prozent der Kliniken voll investitionsfähig. Trotz guter Ertragslage bleibt die Kapitalausstattung der Krankenhäuser aber weiterhin unzureichend. Ihr jährlicher Investitionsbedarf (ohne Universitätskliniken) beläuft sich auf rund 5,8 Milliarden Euro. Dem stehen Fördermittel der Bundesländer in Höhe von 2,8 Milliarden Euro gegenüber, die jährliche Förderlücke beträgt also 3 Milliarden Euro.
Zu diesen Ergebnissen kommt der vierzehnte „Krankenhaus Rating Report“, den das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und die Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) in Kooperation mit Deloitte erstellt haben. Seine Ergebnisse wurden im Rahmen des „Hauptstadtkongress 2018 – Medizin und Gesundheit“ in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Report basiert auf einer Stichprobe von Jahresabschlüssen, die mehr als 860 Krankenhäuser umfassen.
Krankenhausstrukturfonds sorgt weiter für Dynamik auf regionaler Ebene
In den ostdeutschen Bundesländern war die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser auch im Jahr 2016 wieder am besten. Am schwierigsten war sie in Niedersachsen/Bremen, Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. „Die Krankenhausstrukturen sind nach wie vor in einigen Regionen ungünstig, es gibt eine hohe Standortdichte, viele kleine Einheiten und eine geringe Spezialisierung. Allerdings zeigt sich inzwischen eine positive Dynamik, unter anderem entfacht durch den Strukturfonds“, so Dr. Sebastian Krolop, Leiter Life Sciences & Health Care bei Deloitte. Die Krankenhauskapazitäten haben sich 2016 gegenüber dem Vorjahr nur wenig verändert. Die Zahl der Krankenhäuser sank um 0,3 Prozent auf 1 951. Die durchschnittliche Verweildauer der Patientinnen und Patienten sank weiter auf unter 7,3 Tage, die Fallzahl stieg um 1,5 Prozent.
Erstmals wurden im diesjährigen „Krankenhaus Rating Report“ Daten der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) analysiert. Als Qualitätsmaß wird auf die (standardisierte) Sterblichkeitsrate zurückgegriffen. Bei kleinen Fallzahlen waren die Ausschläge dieses Maßes sowohl nach oben als auch nach unten deutlich stärker als bei größeren Fallzahlen. Das deutet darauf hin, dass in kleinen Einrichtungen ein gutes oder schlechtes Ergebnis eher dem Zufall geschuldet ist. Die kleinste Fallzahlkategorie hat außerdem manchmal, jedoch nicht immer, einen im Durchschnitt schlechteren Wert als alle anderen Fallzahlkategorien.
Demografischer Wandel wird Engpass an Fachkräften verstärken
In den vergangenen 25 Jahren ist es gelungen, den Personalbestand im Krankenhaus der Leistungsmenge anzupassen. Durch den demografischen Wandel wird in den nächsten Jahren die Zahl der Patienten und pflegebedürftigen Menschen weiter steigen, sodass bei Fortschreibung des Status quo bis 2025 voraussichtlich zusätzlich 80.000 Vollkräfte in den medizinischen Diensten der Krankenhäuser und weitere 80.000 Pflegefachkräfte in der Altenpflege benötigt werden. Gleichzeitig wird aber die Zahl der Personen zwischen 20 und 65 Jahren kontinuierlich sinken, im Zeitraum von 2015 bis 2025 um 4 Prozent. Entsprechend nimmt der Engpass an Fachkräften deutlich zu und es wird äußerst schwierig werden, den Personalbestand weiterhin in ausreichendem Maße mit der Leistungsmenge anheben zu können. „Arbeitssparende technische Innovationen werden immer wichtiger, um Ärzte und Pflegekräfte zu entlasten“, sagt Prof. Dr. Boris Augurzky, Leiter des RWI-Kompetenzbereichs „Gesundheit“. „Darunter fallen zum Beispiel Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Robotikassistenz, Sensorik, Ambient Assisted Living und Telemedizin. Der derzeitige Digitalisierungsgrad deutscher Krankenhäuser ist dabei noch äußerst bescheiden“, so Augurzky.
Zudem sollte das Angebot an Pflegefachkräften erhöht werden. Dazu muss mehr Nachwuchs für den Beruf gewonnen, die Anzahl der Berufsrückkehrer erhöht, die Wochenarbeitszeit von Teilzeitkräften ausgeweitet und qualifizierte Zuwanderung forciert werden. Hierzu sind vielfältige Maßnahmen zu ergreifen. So sollte ein Zuwanderungsgesetz erarbeitet, die Attraktivität der Ausbildung und generell der Gesundheitsberufe gesteigert, interessante Karrierewege für Pflegeberufe sowie neue Berufsbilder geschaffen und die gegenwärtigen starren hierarchischen Strukturen aufgebrochen und bürokratische Tätigkeiten abgebaut werden. Die zunehmende Knappheit an qualifizierten Fachkräften wird außerdem zwangsläufig zu einem höheren Lohnniveau führen. Ferner gilt es, die Ambulantisierung der Medizin über Anpassungen am Vergütungssystem zu unterstützen, um auf diese Weise mehr Zeit für die Betreuung stationärer Patienten zu gewinnen.
Einerseits sieht die aktuelle Regierungskoalition einige Maßnahmen vor, die geeignet sind, dieses Bemühen zu unterstützen. Andererseits beabsichtigt sie, durch regulierende Maßnahmen im Bereich der Pflege die Personalknappheit sogar noch zu verschärfen, beispielsweise durch die Einführung von Personaluntergrenzen in Krankenhäusern. Probleme in der Pflege können aus Sicht der Wissenschaftler aber nicht durch noch mehr Regulierung gelöst werden. Stattdessen raten sie dazu, die Pflegequalität der Krankenhäuser für die Patienten transparent zu machen und damit die Bedeutung der Pflege im Krankenhaus aufzuwerten.
Gesundheitsagenda 2025 zeigt Handlungsoptionen auf
Ihre Hausaufgaben für die Politik bündeln die Autoren der Studie in einer Gesundheitsagenda 2025. Sie fordert erstens Antworten auf den zu erwartenden weiter wachsenden Fachkräftemangel. Zweitens sollte das Gesundheitswesen in das digitale Zeitalter überführt werden, unter anderem durch eine standardisierte elektronische Patientenakte, Telemedizin, künstliche Intelligenz und Robotik. Dabei könnte zum Beispiel Robotikassistenz Pflegekräften mehr Zeit für die menschliche Zuwendung ermöglichen. Drittens sollte das Gesundheitswesen durch eine Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses offener für Innovationen werden. Viertens sollte die Lücke bei den Investitionsfördermitteln im Krankenhausbereich geschlossen werden, um auf schwierigere Zeiten in den 2020er Jahre vorbereitet zu sein. Fünftens sollte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit die Notfallversorgung neu ausgerichtet werden, wozu eine effektive Patientensteuerung gehört. Sechstens sollte die Qualitätstransparenz – auch und gerade sektorenübergreifend – konsequent weiter ausgebaut und für die Patienten zum Beispiel über digitale Angebote nutzbar gemacht werden. Siebtens sollte die sektorenübergreifende Versorgung und die Ambulantisierung der Medizin gefördert werden, wozu Adjustierungen am Vergütungssystem erforderlich sind. Empfohlen werden Vergütungsmodelle mit Qualitätszielen, welche die Gesamtverantwortung für die Versorgung einer Region in eine Hand legen. Damit ließe sich eine sektorenübergreifende Versorgung etablieren, die konsequent am Patientennutzen ausgerichtet ist.
Ihre Ansprechpartner dazu:
Prof. Dr. Boris Augurzky (RWI) , Tel.: (0201) 81 49-203
Sabine Weiler (Pressestelle RWI), Tel.: (0201) 81 49-213
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Quelle: Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Jörg Schäfer, 07.06.2018 11:00
Die gesamte Pressemitteilung können Sie im WWW abrufen unter:
http://idw-online.de/de/news697045
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Personaluntergrenzen - Großer Bluff?
Ärzte Zeitung vom 11.06.2018:
Krankenhausmanagement
Personaluntergrenzen - Großer Bluff?
Bis Ende des Monats sollen Kassen und Krankenhäuser Personaluntergrenzen festgelegt haben. Der Linken-Politiker Harald Weinberg spricht jetzt schon von einem "Bluff". mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Krankenhausmanagement
Personaluntergrenzen - Großer Bluff?
Bis Ende des Monats sollen Kassen und Krankenhäuser Personaluntergrenzen festgelegt haben. Der Linken-Politiker Harald Weinberg spricht jetzt schon von einem "Bluff". mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Präventive Hausbesuche vielversprechend ...
Ärzte Zeitung vom 14.06.2018:
Vielversprechender Ansatz
Hausbesuche zur Prävention
Können Senioren von präventiven Hausbesuchen profitieren? Dieser Frage gingen drei Kommunen nach, die am Modellprojekt "PräSenZ" teilgenommen haben. Jetzt wurden die Ergebnisse vorgestellt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Vielversprechender Ansatz
Hausbesuche zur Prävention
Können Senioren von präventiven Hausbesuchen profitieren? Dieser Frage gingen drei Kommunen nach, die am Modellprojekt "PräSenZ" teilgenommen haben. Jetzt wurden die Ergebnisse vorgestellt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)- unzureichende Reformabsichten!
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referententwurf für ein "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)". Dazu gab es im Rahmen der Verbändeanhörung die Möglichkeit, bis zum 06.07.2018 eine Stellungnahme abzugeben: > viewtopic.php?f=4&t=22697 Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden.
Downloads >>> Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (Referentenentwurf: 26.06.2018) - PDF-Datei: 660 KB >>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... z_RefE.pdf
Dazu wurden ergänzend erste Hinweise zu einer "Konzertierte Aktion Pflege - für mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung" vorgestellt: > viewtopic.php?f=4&t=22696
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 06.07.2018 zum Referentenentwurf für ein "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" eine Stellungnahme abgegeben > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=104365#p104365 und dem Statement eine Anlage angefügt: > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=104366#p104366
Es wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die geplanten Regelungen für eine Auflösung des Pflegenotstandes nicht ausreichen!
Alles auch aufrufbar unter >>> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
Downloads >>> Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (Referentenentwurf: 26.06.2018) - PDF-Datei: 660 KB >>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... z_RefE.pdf
Dazu wurden ergänzend erste Hinweise zu einer "Konzertierte Aktion Pflege - für mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung" vorgestellt: > viewtopic.php?f=4&t=22696
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 06.07.2018 zum Referentenentwurf für ein "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" eine Stellungnahme abgegeben > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=104365#p104365 und dem Statement eine Anlage angefügt: > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=104366#p104366
Es wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die geplanten Regelungen für eine Auflösung des Pflegenotstandes nicht ausreichen!
Alles auch aufrufbar unter >>> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
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Präventive Hausbesuche für Senioren erfolgreich erprobt
Projekt PräSenZ begeistert Kommunen
Präventive Hausbesuche für Senioren erfolgreich erprobt -
Aufbruchstimmung zum Abschluss des Landesmodellprojektes in Stuttgart
Abschlussbericht und Handreichungen wurden veröffentlicht
Rund einhundert Fachleute aus Kommunen, von Pflegekassen und Verbänden haben
an der Abschlussveranstaltung zum Landesmodellprojekt „PräSenZ – Prävention
für Senioren Zuhause“ in Stuttgart teilgenommen. PräSenZ wurde von 2014
bis Ende 2017 in drei unterschiedlich großen Kommunen in Baden-Württemberg
erprobt. Kernbestandteil waren Präventive Hausbesuche für selbständig lebende
ältere Menschen unter Einbezug des ehrenamtlichen Engagements. Es konnten
mehr als 1.700 Beratungen bei rund 700 Senioren durchgeführt und ausgewertet
werden. Die Umsetzungsergebnisse und praktische Empfehlungen von PräSenZ
wurden vorgestellt und in drei parallelen Workshops diskutiert. Projektträgerschaft
und wissenschaftliche Leitung von PräSenZ hatte das Deutsche Institut für angewandte
Pflegeforschung (DIP) inne. Das Modellprojekt wurde finanziell durch das
Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg
und aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sowie der
kommunalen Landesverbände gefördert.
Die drei teilnehmenden Modellkommunen in PräSenZ waren die Gemeinde Neuweiler
im Landkreis Calw, die Stadt Rheinfelden direkt an der Grenze zur Schweiz
sowie die Stadt Ulm. Sie hatten sich 2014 gegen zahlreiche andere Kommunen in
einem Wettbewerb mit ihren Konzepten durchgesetzt. In den drei Modellkommunen
wurden älteren Bürgern auf verschiedenen Wegen präventive Hausbesuche
angeboten. Die Hausbesuche wurden – so von den Senioren gewünscht – dann
jeweils von eigens geschulten Beraterinnen durchgeführt, die aus ihren pflegerischen
und sozialen Berufen entsprechende Vorerfahrungen mitbrachten. In allen
drei Kommunen sind mit PräSenZ neue Strukturen und Angebote entstanden, die
auch nach dem Ende der Projektlaufzeit weitergeführt und sogar ausgebaut werden
sollen. Auf der Abschlussveranstaltung nutzten Vertreter zahlreicher anderer
Kommunen die Gelegenheit, von den Erfahrungen aus den Modellkommunen zu
profitieren. So wurde auch deutlich, dass weitere Kommunen in den Startlöchern
stehen, um nun ebenfalls präventive Hausbesuche und weitere Erkenntnisse aus
PräSenZ umzusetzen.
Anne Gebert, Projektleiterin im DIP, stellte Ergebnisse von PräSenZ vor und betonte:
„Das Aufgabenspektrum rund um präventive Hausbesuche ist multidimensional
und hängt auch davon ab, welche Angebote in Kommunen schon
existieren und welche noch nicht.“ So finden neben Informations- und Vermittlungsarbeit
in den Hausbesuchen auch umfassende fachliche Beratungen und bis
zu einem gewissen Grad auch praktische Alltagsbegleitungen statt. In seltenen
Fällen kommt es auch zu längerfristigen und intensiveren Begleitungen, etwa dann,
wenn keine geeigneten Stellen vor Ort existieren, die diese Aufgabe übernehmen
könnten. Ein Hausbesuch dauert im Schnitt zwischen einer und zwei Stunden. Die
Mehrzahl der Senioren benötigte einen Hausbesuch, andere zwei bis drei. Das
Themenspektrum reicht von Prävention und Vorsorge über Pflegebedürftigkeit und
Teilhabe bis hin zu Kontaktaufnahmen mit Ämtern und Versicherungen. „Die Beraterinnen
leisten eine enorm wichtige Arbeit. Sie fungieren als Ansprechpartner
der Kommune für die Senioren und bauen zugleich Brücken für die
älteren Menschen in ganz verschiedene Bereiche hinein“, ergänzte Gebert.
Professor Frank Weidner, Leiter des DIP, ist mit dem Projektverlauf sehr zufrieden:
“Zu Anfang gab es auch Skepsis. Aber wir konnten mit PräSenZ zeigen, dass
sich eine gezielte und gut vernetzte präventive und aufsuchende Arbeit mit
und für Senioren in der Verantwortung von Kommunen für alle Beteiligten
lohnt.“ So belegen die Projektergebnisse, dass Senioren mit PräSenZ sehr gut
erreicht werden können und die Selbstständigkeit im Alter gezielt gestärkt wird.
Auch konnten ehrenamtlich engagierte Menschen gewonnen und einbezogen werden.
In einer Modellkommune entstand aus dem Projekt heraus eine bürgerschaftlich
getragene Tagespflegeeinrichtung. Die Vernetzungen zwischen den Bedarfen,
die sich in den Beratungen gezeigt haben, und kommunalen sowie weiteren Angeboten
konnten vielfach verbessert werden. In den Modellkommunen war man sich
einig, dass neben den Senioren die Kommunen die großen Gewinner von PräSenZ
sind. Das Leben im Alter zuhause wird gestärkt und zugleich gewinnen die Kommune
an Image. „Präventive Hausbesuche stellen eine sinnvolle und effektive
Ergänzung zu bestehenden Angeboten wie etwa Pflegeberatung und Pflegestützpunkten
dar und können dazu beitragen, Nachfragen und Angebote vor
Ort viel besser aufeinander abzustimmen“, sagte Weidner.
Auf der Abschlusstagung wurde neben einem ausführlichen Abschlussbericht auch
eine praktische Handreichung für Kommunen zur Umsetzung präventiver Hausbesuche
vorgestellt, die reißenden Absatz fanden. Beide Texte stehen ab sofort auch
kostenlos zum Download bereit unter www.dip.de/materialien.
Das gemeinnützige und unabhängige DIP hat seinen Sitz in Köln an der KatHO
NRW. Es betreibt einen weiteren Standort an der Philosophisch-Theologischen
Hochschule in Vallendar (bei Koblenz). Seit der Gründung im Jahr 2000 hat das
Institut mehr als einhundertdreißig innovative Projekte im Bereich der Pflege-, Pflegebildungs-
und Versorgungsforschung durchgeführt und zahlreiche Studien zur
Situation der Pflege in Deutschland veröffentlicht.
Deutsches Institut für
angewandte Pflegeforschung e.V.
Standort Köln
Hülchrather Str. 15
50670 Köln
Tel. +49 (0) 221/ 46861-30
Fax +49 (0) 221/ 46861-39
E-Mail: dip@dip.de
Internet: www.dip.de
Pressemitteilung Köln, 11. Juni 2018
> https://www.dip.de/fileadmin/data/pdf/p ... 180611.pdf
Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 4 68 61 – 30, E-Mail: dip@dip.de
Bildmaterial kann von der Institutshomepage heruntergeladen werden.
Präventive Hausbesuche für Senioren erfolgreich erprobt -
Aufbruchstimmung zum Abschluss des Landesmodellprojektes in Stuttgart
Abschlussbericht und Handreichungen wurden veröffentlicht
Rund einhundert Fachleute aus Kommunen, von Pflegekassen und Verbänden haben
an der Abschlussveranstaltung zum Landesmodellprojekt „PräSenZ – Prävention
für Senioren Zuhause“ in Stuttgart teilgenommen. PräSenZ wurde von 2014
bis Ende 2017 in drei unterschiedlich großen Kommunen in Baden-Württemberg
erprobt. Kernbestandteil waren Präventive Hausbesuche für selbständig lebende
ältere Menschen unter Einbezug des ehrenamtlichen Engagements. Es konnten
mehr als 1.700 Beratungen bei rund 700 Senioren durchgeführt und ausgewertet
werden. Die Umsetzungsergebnisse und praktische Empfehlungen von PräSenZ
wurden vorgestellt und in drei parallelen Workshops diskutiert. Projektträgerschaft
und wissenschaftliche Leitung von PräSenZ hatte das Deutsche Institut für angewandte
Pflegeforschung (DIP) inne. Das Modellprojekt wurde finanziell durch das
Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg
und aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sowie der
kommunalen Landesverbände gefördert.
Die drei teilnehmenden Modellkommunen in PräSenZ waren die Gemeinde Neuweiler
im Landkreis Calw, die Stadt Rheinfelden direkt an der Grenze zur Schweiz
sowie die Stadt Ulm. Sie hatten sich 2014 gegen zahlreiche andere Kommunen in
einem Wettbewerb mit ihren Konzepten durchgesetzt. In den drei Modellkommunen
wurden älteren Bürgern auf verschiedenen Wegen präventive Hausbesuche
angeboten. Die Hausbesuche wurden – so von den Senioren gewünscht – dann
jeweils von eigens geschulten Beraterinnen durchgeführt, die aus ihren pflegerischen
und sozialen Berufen entsprechende Vorerfahrungen mitbrachten. In allen
drei Kommunen sind mit PräSenZ neue Strukturen und Angebote entstanden, die
auch nach dem Ende der Projektlaufzeit weitergeführt und sogar ausgebaut werden
sollen. Auf der Abschlussveranstaltung nutzten Vertreter zahlreicher anderer
Kommunen die Gelegenheit, von den Erfahrungen aus den Modellkommunen zu
profitieren. So wurde auch deutlich, dass weitere Kommunen in den Startlöchern
stehen, um nun ebenfalls präventive Hausbesuche und weitere Erkenntnisse aus
PräSenZ umzusetzen.
Anne Gebert, Projektleiterin im DIP, stellte Ergebnisse von PräSenZ vor und betonte:
„Das Aufgabenspektrum rund um präventive Hausbesuche ist multidimensional
und hängt auch davon ab, welche Angebote in Kommunen schon
existieren und welche noch nicht.“ So finden neben Informations- und Vermittlungsarbeit
in den Hausbesuchen auch umfassende fachliche Beratungen und bis
zu einem gewissen Grad auch praktische Alltagsbegleitungen statt. In seltenen
Fällen kommt es auch zu längerfristigen und intensiveren Begleitungen, etwa dann,
wenn keine geeigneten Stellen vor Ort existieren, die diese Aufgabe übernehmen
könnten. Ein Hausbesuch dauert im Schnitt zwischen einer und zwei Stunden. Die
Mehrzahl der Senioren benötigte einen Hausbesuch, andere zwei bis drei. Das
Themenspektrum reicht von Prävention und Vorsorge über Pflegebedürftigkeit und
Teilhabe bis hin zu Kontaktaufnahmen mit Ämtern und Versicherungen. „Die Beraterinnen
leisten eine enorm wichtige Arbeit. Sie fungieren als Ansprechpartner
der Kommune für die Senioren und bauen zugleich Brücken für die
älteren Menschen in ganz verschiedene Bereiche hinein“, ergänzte Gebert.
Professor Frank Weidner, Leiter des DIP, ist mit dem Projektverlauf sehr zufrieden:
“Zu Anfang gab es auch Skepsis. Aber wir konnten mit PräSenZ zeigen, dass
sich eine gezielte und gut vernetzte präventive und aufsuchende Arbeit mit
und für Senioren in der Verantwortung von Kommunen für alle Beteiligten
lohnt.“ So belegen die Projektergebnisse, dass Senioren mit PräSenZ sehr gut
erreicht werden können und die Selbstständigkeit im Alter gezielt gestärkt wird.
Auch konnten ehrenamtlich engagierte Menschen gewonnen und einbezogen werden.
In einer Modellkommune entstand aus dem Projekt heraus eine bürgerschaftlich
getragene Tagespflegeeinrichtung. Die Vernetzungen zwischen den Bedarfen,
die sich in den Beratungen gezeigt haben, und kommunalen sowie weiteren Angeboten
konnten vielfach verbessert werden. In den Modellkommunen war man sich
einig, dass neben den Senioren die Kommunen die großen Gewinner von PräSenZ
sind. Das Leben im Alter zuhause wird gestärkt und zugleich gewinnen die Kommune
an Image. „Präventive Hausbesuche stellen eine sinnvolle und effektive
Ergänzung zu bestehenden Angeboten wie etwa Pflegeberatung und Pflegestützpunkten
dar und können dazu beitragen, Nachfragen und Angebote vor
Ort viel besser aufeinander abzustimmen“, sagte Weidner.
Auf der Abschlusstagung wurde neben einem ausführlichen Abschlussbericht auch
eine praktische Handreichung für Kommunen zur Umsetzung präventiver Hausbesuche
vorgestellt, die reißenden Absatz fanden. Beide Texte stehen ab sofort auch
kostenlos zum Download bereit unter www.dip.de/materialien.
Das gemeinnützige und unabhängige DIP hat seinen Sitz in Köln an der KatHO
NRW. Es betreibt einen weiteren Standort an der Philosophisch-Theologischen
Hochschule in Vallendar (bei Koblenz). Seit der Gründung im Jahr 2000 hat das
Institut mehr als einhundertdreißig innovative Projekte im Bereich der Pflege-, Pflegebildungs-
und Versorgungsforschung durchgeführt und zahlreiche Studien zur
Situation der Pflege in Deutschland veröffentlicht.
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Überzogene Zahlen, riskante Schlussfolgerungen: Wie die Fachkräftesituation dramatisiert wird
Hans-Böckler-Stiftung
Neue Studie
Überzogene Zahlen, riskante Schlussfolgerungen: Wie die Fachkräftesituation dramatisiert wird
Unternehmerverbände und Beratungsfirmen machen Schlagzeilen mit Berichten über einen angeblich weit reichenden Fachkräftemangel, oft in siebenstelliger Größenordnung. Dagegen sieht die Bundesagentur für Arbeit, die über den besten Datenzugang zum Arbeitsmarkt verfügt, keinen flächendeckenden Fachkräftemangel, sondern einen Mangel an Fachkräften in einzelnen technischen Berufsfeldern, in Bauberufen sowie in Gesundheits- und Pflegeberufen. Diese Sichtweise ist weitaus überzeugender, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die beispielhaft die Unternehmensumfragen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zum Thema durchleuchtet.* Denn solche Krisenszenarien zum Arbeitskräfteangebot zeigen methodische Schwächen und Widersprüche, die im untersuchten Fall zu deutlich überhöhten Zahlen führen. Außerdem enthalten sie Forderungen, die auf Kosten von Arbeitnehmern gehen - und längerfristig sogar selbst zu Fachkräfteengpässen beitragen könnten.
Vor wenigen Monaten war es der DIHK, der für Furore sorgte: Fast jedes zweite Unternehmen in Deutschland, 48 Prozent, habe aktuell offene Stellen, die es "längerfristig - im Zweifel gar nicht - besetzen" könne, schrieb der Arbeitgeberverband in seinem Arbeitsmarktreport. Insgesamt gebe es 1,6 Millionen Jobs, die mangels geeigneter Bewerber nicht besetzt werden könnten. Erstaunlich an der Darstellung: Besonders weit verbreitet sei der Fachkräftemangel laut DIHK in diversen Branchen, die im Mittel keine hohen Qualifikationsansprüche stellen, etwa in der Leiharbeit oder dem Bewachungsgewerbe. In der gesamten Wirtschaft, so der Verband, sei Fachkräftemangel schon heute das größte Geschäftsrisiko für Unternehmen. Deshalb, so der DIHK, solle die Einwanderung von Arbeitskräften aus Ländern außerhalb der EU erleichtert werden.
Dr. Eric Seils, Sozialwissenschaftler am WSI hat die DIHK-Auswertung exemplarisch untersucht. Seine Kernergebnisse: Auf der Basis amtlicher Daten und bei genauer Analyse der Methode lasse sich zeigen, dass die Behauptungen des DIHK zur Verbreitung des Fachkräftemangels deutlich überzogen sind, so Seils. Es existiere auch kein Fachkräftemangel in Niedriglohnbranchen mit geringen Qualifikationsanforderungen, sondern nur eine hohe Personalfluktuation. Die Klagen vieler Unternehmer in diesem Bereich über ein angebliches Geschäftsrisiko Fachkräftemangel dienten nur dem Ziel, den Anstieg der Arbeitskosten im deutschen Niedriglohnsektor zu dämpfen, vermutet der Forscher.
Die Ergebnisse im Detail:
Bleibt wirklich fast jede zweite Stellen längerfristig unbesetzt? An der DIHK-Befragung haben sich zwar knapp 24.000 Unternehmen beteiligt. Allerdings kommen kleine Unternehmen, die auch laut DIHK weitaus seltener auf Personalsuche gehen und deshalb auch seltener auf Schwierigkeiten stoßen, in der Befragung weitaus seltener vor als in Wirklichkeit. Deshalb sei die Stichprobe nicht repräsentativ und die angebliche Quote von 48 Prozent Unternehmen mit Besetzungsproblemen deutlich zu hoch, analysiert WSI-Experte Seils. Korrigiert man die Verzerrung in der DIHK-Umfrage - wie der DIHK es normalerweise selbst macht - durch eine Gewichtung mit der Unternehmensgröße, dann liegt der Anteil der Unternehmen, die seit mindestens zwei Monaten eine Stelle nicht besetzen können, bei 33 Prozent. "Ein weiteres Problem mit dieser Zahl ist die Definition von ,längerfristig'", sagt Seils. Er verweist auf die amtlichen Daten der Bundesagentur für Arbeit, wonach die durchschnittliche Stellenbesetzung (abgeschlossene Vakanzdauer) schon vor einem Jahrzehnt mehr als zwei Monate dauerte. "Das heißt nicht, dass die Wiederbesetzung in einzelnen Engpassberufen heute nicht deutlich länger dauert als früher. Aber als Indiz für einen weit verbreiteten Fachkräftemangel ist die in der DIHK-Umfrage gewählte Zeitgrenze schlicht wenig aussagekräftig."
Gibt es wirklich 1,6 Millionen offene Stellen? Die vom DIHK angegebene Zahl von 1,6 Millionen Stellen, die mangels Fachkräften nicht besetzt werden könnten, liegt gleich um 60 Prozent über den knapp 984.000 sofort zu besetzenden offenen Stellen in Deutschland, die das wissenschaftliche Institut der Bundesagentur für Arbeit (IAB) auf Basis seiner repräsentativen Befragung meldet. Und das, obwohl das IAB dabei auch Vakanzen erfasst, die schnell wieder besetzt werden können und zudem den öffentlichen Dienst, das Handwerk und die Landwirtschaft abdeckt, die im DIHK-Bericht außen vor bleiben. Außerdem behauptet der DIHK, dass 1,6 Millionen Fachkräfte fehlen, während in der Zahl des IAB selbst einfache Helferstellen enthalten sind. Dass der Wirtschaftsverband mit seiner viel höheren Zahl richtiger liegen könnte als das IAB, ist für Seils schon aus einem simplen Grund ausgeschlossen: Im DIHK-Fragebogen wird gar nicht erhoben, wie viele Stellen pro antwortendem Unternehmen unbesetzt geblieben sind. "Es bleibt somit unklar, wie der DIHK auf die Zahl von 1,6 Millionen offenen Stellen kommt", schreibt der Wissenschaftler.
Kein Mangel an Fachkräften, sondern an Zahlungsbereitschaft. Noch zweifelhafter sind nach Seils´ Analyse die Schlussfolgerungen des DIHK zu vermeintlich besonders von Fachkräftemangel betroffenen Branchen. Neben den Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, für die auch die Arbeitsagentur zumeist flächendeckende Engpässe ausweist, stellt der Wirtschaftsverband auf Basis seiner Befragung eine überraschende Spitzengruppe zusammen: So könnten 83 Prozent der Unternehmen in der Leiharbeit Stellen mangels qualifizierter Bewerber längerfristig nicht besetzen. In der Sicherheitswirtschaft hätten 78 Prozent dieses Problem, im Straßengüterverkehr 63 Prozent und im Gastgewerbe 62 Prozent. Damit, so Seils, wären vor allem Niedriglohnbranchen betroffen, in denen "weit unterdurchschnittliche Anforderungen an die Qualifikation gestellt werden". Abzulesen daran, dass der Anteil an- und ungelernter Beschäftigter relativ hoch und der Verdienstvorteil von Beschäftigten mit einschlägiger Ausbildung vergleichsweise klein ist.
Dass ausgerechnet in solchen Branchen die Fachkräfte - zu denen die DIHK-Untersuchung im Übrigen bereits "Doormen" in Supermärkten zählt - etwa aus demografischen Gründen knapp werden sollten, ist nach Analyse des Wissenschaftlers nicht plausibel. Vielmehr sei in Niedriglohnbereichen typischerweise eine hohe Personalfluktuation zu beobachten, betont Seils. Am stärksten zeige sich das bei der Leiharbeit: Auf die entfielen im Herbst 2017 laut Arbeitsagentur knapp drei Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, aber 34 Prozent aller gemeldeten Stellen. Hintergrund: Arbeitgeber betrieben im Niedriglohnsegment oft eine Personalpolitik des "hire and fire", um an möglichst kostengünstiges Personal zu kommen. Dies führe zu vielen offenen Stellen, erklärt Seils.
Arbeitgeber hätten aber einen starken Anreiz, Vakanzen eher mit Fachkräfteproblemen zu erklären, vermutet der Wissenschaftler: Wenn sie sich an der Umfrage des DIHK beteiligten und sich über "Fachkräftemangel" beklagten, könnten sie hoffen, dass sich der DIHK politisch für günstiges Personal aus dem Ausland einsetze. Was der Verband in seinen Schlussfolgerungen ja auch tue - "durch politische Forderungen, die geeignet sind, die Einwanderung zu nutzen, um die Entwicklung der Arbeitskosten im deutschen Niedriglohnsektor zu dämpfen."
Einwanderung von Fachkräften nicht diskreditieren. Eine überzogene Dramatisierung von Arbeitskräfteengpässen gehe dann aber nicht nur zu Lasten der in Niedriglohnbranchen Arbeitenden, deren Löhne weiter unter Druck gerieten. Auch für die Wirtschaft insgesamt sei sie riskant, warnt der Forscher. Denn erstens setzten künstlich niedrige Löhne falsche Preissignale, durch die produktivitätssteigernde Innovationen nicht oder nur verspätet eingeführt würden. Zweitens könnten Übertreibungen gesellschaftlich "die in den kommenden Jahrzehnten wünschenswerte Einwanderung von Fachkräften in den Augen der Menschen diskreditieren."
Seils empfiehlt daher, ein modernes Einwanderungsgesetz zu schaffen, das nicht zum Lohndumping genutzt werden kann. Dafür sollte die Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten weiterhin an eine konkrete Stellenzusage geknüpft sein. Zudem empfiehlt der WSI-Experte, die Gehaltsschwellen für Hochqualifizierte aus Drittstaaten nicht zu senken. Das deutsche Mindestgehalt für Ärzte, Ingenieure oder Naturwissenschaftler von gut 40.000 Euro brutto im Jahr sei im internationalen Vergleich bereits sehr niedrig.
Eric Seils: Mangel an Fachkräften oder Zahlungsbereitschaft? Eine Analyse von Daten des DIHK. WSI-Report Nr. 41, August 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_41_2018.pdf
Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung
Dr. Eric Seils
WSI
Tel.: 0211-7778-591
E-Mail: Eric-Seils@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Quelle: Pressemitteilung vom 29.08.2018
Hans-Böckler-Stiftung
Neue Studie
Überzogene Zahlen, riskante Schlussfolgerungen: Wie die Fachkräftesituation dramatisiert wird
Unternehmerverbände und Beratungsfirmen machen Schlagzeilen mit Berichten über einen angeblich weit reichenden Fachkräftemangel, oft in siebenstelliger Größenordnung. Dagegen sieht die Bundesagentur für Arbeit, die über den besten Datenzugang zum Arbeitsmarkt verfügt, keinen flächendeckenden Fachkräftemangel, sondern einen Mangel an Fachkräften in einzelnen technischen Berufsfeldern, in Bauberufen sowie in Gesundheits- und Pflegeberufen. Diese Sichtweise ist weitaus überzeugender, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die beispielhaft die Unternehmensumfragen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zum Thema durchleuchtet.* Denn solche Krisenszenarien zum Arbeitskräfteangebot zeigen methodische Schwächen und Widersprüche, die im untersuchten Fall zu deutlich überhöhten Zahlen führen. Außerdem enthalten sie Forderungen, die auf Kosten von Arbeitnehmern gehen - und längerfristig sogar selbst zu Fachkräfteengpässen beitragen könnten.
Vor wenigen Monaten war es der DIHK, der für Furore sorgte: Fast jedes zweite Unternehmen in Deutschland, 48 Prozent, habe aktuell offene Stellen, die es "längerfristig - im Zweifel gar nicht - besetzen" könne, schrieb der Arbeitgeberverband in seinem Arbeitsmarktreport. Insgesamt gebe es 1,6 Millionen Jobs, die mangels geeigneter Bewerber nicht besetzt werden könnten. Erstaunlich an der Darstellung: Besonders weit verbreitet sei der Fachkräftemangel laut DIHK in diversen Branchen, die im Mittel keine hohen Qualifikationsansprüche stellen, etwa in der Leiharbeit oder dem Bewachungsgewerbe. In der gesamten Wirtschaft, so der Verband, sei Fachkräftemangel schon heute das größte Geschäftsrisiko für Unternehmen. Deshalb, so der DIHK, solle die Einwanderung von Arbeitskräften aus Ländern außerhalb der EU erleichtert werden.
Dr. Eric Seils, Sozialwissenschaftler am WSI hat die DIHK-Auswertung exemplarisch untersucht. Seine Kernergebnisse: Auf der Basis amtlicher Daten und bei genauer Analyse der Methode lasse sich zeigen, dass die Behauptungen des DIHK zur Verbreitung des Fachkräftemangels deutlich überzogen sind, so Seils. Es existiere auch kein Fachkräftemangel in Niedriglohnbranchen mit geringen Qualifikationsanforderungen, sondern nur eine hohe Personalfluktuation. Die Klagen vieler Unternehmer in diesem Bereich über ein angebliches Geschäftsrisiko Fachkräftemangel dienten nur dem Ziel, den Anstieg der Arbeitskosten im deutschen Niedriglohnsektor zu dämpfen, vermutet der Forscher.
Die Ergebnisse im Detail:
Bleibt wirklich fast jede zweite Stellen längerfristig unbesetzt? An der DIHK-Befragung haben sich zwar knapp 24.000 Unternehmen beteiligt. Allerdings kommen kleine Unternehmen, die auch laut DIHK weitaus seltener auf Personalsuche gehen und deshalb auch seltener auf Schwierigkeiten stoßen, in der Befragung weitaus seltener vor als in Wirklichkeit. Deshalb sei die Stichprobe nicht repräsentativ und die angebliche Quote von 48 Prozent Unternehmen mit Besetzungsproblemen deutlich zu hoch, analysiert WSI-Experte Seils. Korrigiert man die Verzerrung in der DIHK-Umfrage - wie der DIHK es normalerweise selbst macht - durch eine Gewichtung mit der Unternehmensgröße, dann liegt der Anteil der Unternehmen, die seit mindestens zwei Monaten eine Stelle nicht besetzen können, bei 33 Prozent. "Ein weiteres Problem mit dieser Zahl ist die Definition von ,längerfristig'", sagt Seils. Er verweist auf die amtlichen Daten der Bundesagentur für Arbeit, wonach die durchschnittliche Stellenbesetzung (abgeschlossene Vakanzdauer) schon vor einem Jahrzehnt mehr als zwei Monate dauerte. "Das heißt nicht, dass die Wiederbesetzung in einzelnen Engpassberufen heute nicht deutlich länger dauert als früher. Aber als Indiz für einen weit verbreiteten Fachkräftemangel ist die in der DIHK-Umfrage gewählte Zeitgrenze schlicht wenig aussagekräftig."
Gibt es wirklich 1,6 Millionen offene Stellen? Die vom DIHK angegebene Zahl von 1,6 Millionen Stellen, die mangels Fachkräften nicht besetzt werden könnten, liegt gleich um 60 Prozent über den knapp 984.000 sofort zu besetzenden offenen Stellen in Deutschland, die das wissenschaftliche Institut der Bundesagentur für Arbeit (IAB) auf Basis seiner repräsentativen Befragung meldet. Und das, obwohl das IAB dabei auch Vakanzen erfasst, die schnell wieder besetzt werden können und zudem den öffentlichen Dienst, das Handwerk und die Landwirtschaft abdeckt, die im DIHK-Bericht außen vor bleiben. Außerdem behauptet der DIHK, dass 1,6 Millionen Fachkräfte fehlen, während in der Zahl des IAB selbst einfache Helferstellen enthalten sind. Dass der Wirtschaftsverband mit seiner viel höheren Zahl richtiger liegen könnte als das IAB, ist für Seils schon aus einem simplen Grund ausgeschlossen: Im DIHK-Fragebogen wird gar nicht erhoben, wie viele Stellen pro antwortendem Unternehmen unbesetzt geblieben sind. "Es bleibt somit unklar, wie der DIHK auf die Zahl von 1,6 Millionen offenen Stellen kommt", schreibt der Wissenschaftler.
Kein Mangel an Fachkräften, sondern an Zahlungsbereitschaft. Noch zweifelhafter sind nach Seils´ Analyse die Schlussfolgerungen des DIHK zu vermeintlich besonders von Fachkräftemangel betroffenen Branchen. Neben den Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, für die auch die Arbeitsagentur zumeist flächendeckende Engpässe ausweist, stellt der Wirtschaftsverband auf Basis seiner Befragung eine überraschende Spitzengruppe zusammen: So könnten 83 Prozent der Unternehmen in der Leiharbeit Stellen mangels qualifizierter Bewerber längerfristig nicht besetzen. In der Sicherheitswirtschaft hätten 78 Prozent dieses Problem, im Straßengüterverkehr 63 Prozent und im Gastgewerbe 62 Prozent. Damit, so Seils, wären vor allem Niedriglohnbranchen betroffen, in denen "weit unterdurchschnittliche Anforderungen an die Qualifikation gestellt werden". Abzulesen daran, dass der Anteil an- und ungelernter Beschäftigter relativ hoch und der Verdienstvorteil von Beschäftigten mit einschlägiger Ausbildung vergleichsweise klein ist.
Dass ausgerechnet in solchen Branchen die Fachkräfte - zu denen die DIHK-Untersuchung im Übrigen bereits "Doormen" in Supermärkten zählt - etwa aus demografischen Gründen knapp werden sollten, ist nach Analyse des Wissenschaftlers nicht plausibel. Vielmehr sei in Niedriglohnbereichen typischerweise eine hohe Personalfluktuation zu beobachten, betont Seils. Am stärksten zeige sich das bei der Leiharbeit: Auf die entfielen im Herbst 2017 laut Arbeitsagentur knapp drei Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, aber 34 Prozent aller gemeldeten Stellen. Hintergrund: Arbeitgeber betrieben im Niedriglohnsegment oft eine Personalpolitik des "hire and fire", um an möglichst kostengünstiges Personal zu kommen. Dies führe zu vielen offenen Stellen, erklärt Seils.
Arbeitgeber hätten aber einen starken Anreiz, Vakanzen eher mit Fachkräfteproblemen zu erklären, vermutet der Wissenschaftler: Wenn sie sich an der Umfrage des DIHK beteiligten und sich über "Fachkräftemangel" beklagten, könnten sie hoffen, dass sich der DIHK politisch für günstiges Personal aus dem Ausland einsetze. Was der Verband in seinen Schlussfolgerungen ja auch tue - "durch politische Forderungen, die geeignet sind, die Einwanderung zu nutzen, um die Entwicklung der Arbeitskosten im deutschen Niedriglohnsektor zu dämpfen."
Einwanderung von Fachkräften nicht diskreditieren. Eine überzogene Dramatisierung von Arbeitskräfteengpässen gehe dann aber nicht nur zu Lasten der in Niedriglohnbranchen Arbeitenden, deren Löhne weiter unter Druck gerieten. Auch für die Wirtschaft insgesamt sei sie riskant, warnt der Forscher. Denn erstens setzten künstlich niedrige Löhne falsche Preissignale, durch die produktivitätssteigernde Innovationen nicht oder nur verspätet eingeführt würden. Zweitens könnten Übertreibungen gesellschaftlich "die in den kommenden Jahrzehnten wünschenswerte Einwanderung von Fachkräften in den Augen der Menschen diskreditieren."
Seils empfiehlt daher, ein modernes Einwanderungsgesetz zu schaffen, das nicht zum Lohndumping genutzt werden kann. Dafür sollte die Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten weiterhin an eine konkrete Stellenzusage geknüpft sein. Zudem empfiehlt der WSI-Experte, die Gehaltsschwellen für Hochqualifizierte aus Drittstaaten nicht zu senken. Das deutsche Mindestgehalt für Ärzte, Ingenieure oder Naturwissenschaftler von gut 40.000 Euro brutto im Jahr sei im internationalen Vergleich bereits sehr niedrig.
Eric Seils: Mangel an Fachkräften oder Zahlungsbereitschaft? Eine Analyse von Daten des DIHK. WSI-Report Nr. 41, August 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_41_2018.pdf
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Quelle: Pressemitteilung vom 29.08.2018
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Präventive Hausbesuche bei Senioren erfolgreich
Präventive Hausbesuche bei Senioren erfolgreich
Modellprojekt Gemeindeschwesterplus in Rheinland-Pfalz wird fortgesetzt und ausgeweitet
Wie lässt sich Pflegebedürftigkeit verhindern oder verzögern und zugleich Lebensqualität und Teilhabechancen bei älteren und hochbetagten Menschen verbessern? Ein Antwort darauf sind präventive Hausbesuche als Angebote von Kommunen für ihre älteren Bürger. Das hat das Landesmodellprojekt Gemeindeschwesterplus in Rheinland-Pfalz, das von 2015 bis Ende 2018 in sieben Modellregionen des Landes durchgeführt wurde, eindrucksvoll gezeigt. Land und Krankenkassen haben sich deshalb gemeinsam entschieden, das Projekt fortzusetzen und auszuweiten. In über 7.000 präventiven Hausbesuchen konnten mehr als 3.000 hochbetagte Menschen erreicht und zu ihrer Lebens- und Gesundheitssituation beraten und unterstützt werden. Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) hat das Projekt wissenschaftlich begleitet, Land und Kommunen beraten und die Gemeindeschwesternplus qualifiziert. Abschlussbericht und Empfehlungen stehen auf den Seiten des Ministeriums kostenlos zum Download zur Verfügung.
Auf einer Veranstaltung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) des Landes Rheinland-Pfalz hob Prof. Dr. Frank Weidner, Direktor des DIP, hervor: „Wir konnten unsere langjährigen Erfahrungen zu präventiven Hausbesuchen ins Modellprojekt Gemeindeschwesterplus einbringen und hier gemeinsam mit allen Akteuren die guten Ansätze erfolgreich umsetzen. Ich sehe heute nur Gewinner!“ Vier von achtzehn Gemeindeschwesternplus, allesamt erfahrene Pflegefachfrauen, berichteten über ihre Erfahrungen und zeigten an vielen Beispielen auf, was es heute heißen kann, sich professionell um hochbetagte Menschen zu kümmern. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) lobte das Engagement aller Beteiligten und verkündete die Fortsetzung und Ausweitung des Angebotes in Kooperation mit den Krankenkassen in Rheinland-Pfalz.
Präventive Hausbesuche sind international anerkannte Ansätze bedarfsgerechter und vernetzter Beratung von hochbetagten Menschen in Kommunen. Das DIP hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Modellprojekte in verschiedenen Bundesländern und Kommunen dazu durchgeführt und dabei mehr als 15.000 Hausbesuche erfasst und ausgewertet. „Präventive Hausbesuche lassen sich heute sehr erfolgreich und wirksam umsetzen“, so Weidner, „wir erreichen damit viele Menschen, informieren, sensibilisieren, mobilisieren und befähigen die Senioren ganz nach ihren Bedürfnissen, um auch weiterhin an der Gesellschaft teilzuhaben.“ Die allermeisten Senioren fühlen sich wohl mit den Hausbesuchen und möchten nicht mehr auf die Informationen und Beratungen verzichten. “Umso unverständlicher ist es, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Thema bisher nicht angepackt hat, obwohl die Förderung präventiver Hausbesuche im Koalitionsvertrag vereinbart wurde“, wunderte sich Weidner.
Das gemeinnützige und unabhängige DIP hat seinen Sitz in Köln an der KatHO NRW. Es betreibt einen weiteren Standort an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Vallendar (PTHV) bei Koblenz. Seit der Gründung im Jahr 2000 hat das Institut rund einhundertvierzig innovative Projekte im Bereich der Pflege-, Pflegebildungs- und Versorgungsforschung durchgeführt und zahlreiche Studien zur Situation der Pflege in Deutschland veröffentlicht.
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Weitere Informationen:
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100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen - Buchtipp weiter aktuell!
Buchtipp - weiter aktuell!
Werner Schell:
100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen
Wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten die 100 Tipps dieses Buches
Kunz Verlag, Schlütersche Buchreihe - 2011
168 Seiten
Gewicht: 226 gr.
210 mm x 148 mm
Paperback
ISBN: 9783899937671
Preis 12,95 Euro
Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Postanschrift: 30130 Hannover
Adresse: Hans-Böckler-Allee 7,
30173 Hannover
0511 8550-0
info@schluetersche.de
Bestelladresse >>> https://buecher.schluetersche.de/de/100 ... 35430.html
Das Buch:
Was sollten Pflegekräfte tun, wenn sie merken, dass die Pflege nicht mehr optimal gewährleistet werden kann?
Pflegekräfte müssen wissen, was sie tun sollen, wenn sie nicht so arbeiten können, wie es dem Stand der pflegewissenschaftlichen Standards entspricht. Allerdings müssen sie bei jedem Vorgehen beachten, dass sie fast ausnahmslos gegen Strukturen ankämpfen, die sie selbst nicht beeinflussen können. Umso wichtiger ist es, dass sie einige Regeln beachten. Welche das sind, wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten die 100 Tipps dieses Buches!
Der Autor:
Werner Schell ist Dipl.-Verwaltungswirt und lehrte über 40 Jahre in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften als Dozent für Pflegerecht. Er hat zahlreiche Fachbücher und Zeitschriftenartikel zum Patienten- und Pflegerecht verfasst. Werner Schell ist seit vielen Jahren in der Patientenselbsthilfebewegung aktiv und Gründer von Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk, Neuss.
Nähere Informationen:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/Ma ... tungen.pdf
Das Whistleblower-Netzwerk informiert unter folgender Adresse:
http://www.whistleblower-net.de/blog/20 ... -buchtipp/
>>>> Buchbestellung ist auch online möglich unter:
http://www.amazon.de/100-Fragen-Umgang- ... 3899937678
http://www.weltbild.de/3/16757455-1/buc ... ungen.html
http://www.buecher.de/shop/altenpflege/ ... /33328721/
Weitere Informationen:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=15865
+++
Werner Schell:
Über 40 Jahre ehrenamtlicher Einsatz für Patienten und pflegebedürftige Menschen!
Angesichts der demografischen Entwicklung gewinnen die Hilfe- und Unterstützungserfordernisse, v.a. im Zusammenhang mit dem Lebensrisiko "Pflegebedürftigkeit", immer mehr an Bedeutung. Es kam folgerichtig zur Gründung des Vereins "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk". Dieses Netzwerk ist mittlerweile mit seinen Pflegetreffs bundesweit gut bekannt (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=11655 ). Dabei ist der Grundsatz bedeutsam: Wir - pflegebedürftige Menschen, Angehörige, Pflegekräfte - sind die Betroffenen und wollen eine menschenwürdige Pflege jetzt - und überall !
Weitere Informationen u.a.: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/ bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 375#p86375 - Einige Filmdokumentationen informieren: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21070
Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21495
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Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21660
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In den sozialen Medien gepostet:
"100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen" - Wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten die 100 weiterhin gültigen Tipps. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=4&t=343 Wichtig erscheinen weiterhin Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen seitens des Pflegepersonals. Insoweit ist eine Rechtspflicht anzunehmen: > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 2569#p2569 - Da der Pflegenotstand immer mehr Probleme auslöst, besteht politisch dringender Handlungsbedarf!
Werner Schell:
100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen
Wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten die 100 Tipps dieses Buches
Kunz Verlag, Schlütersche Buchreihe - 2011
168 Seiten
Gewicht: 226 gr.
210 mm x 148 mm
Paperback
ISBN: 9783899937671
Preis 12,95 Euro
Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Postanschrift: 30130 Hannover
Adresse: Hans-Böckler-Allee 7,
30173 Hannover
0511 8550-0
info@schluetersche.de
Bestelladresse >>> https://buecher.schluetersche.de/de/100 ... 35430.html
Das Buch:
Was sollten Pflegekräfte tun, wenn sie merken, dass die Pflege nicht mehr optimal gewährleistet werden kann?
Pflegekräfte müssen wissen, was sie tun sollen, wenn sie nicht so arbeiten können, wie es dem Stand der pflegewissenschaftlichen Standards entspricht. Allerdings müssen sie bei jedem Vorgehen beachten, dass sie fast ausnahmslos gegen Strukturen ankämpfen, die sie selbst nicht beeinflussen können. Umso wichtiger ist es, dass sie einige Regeln beachten. Welche das sind, wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten die 100 Tipps dieses Buches!
Der Autor:
Werner Schell ist Dipl.-Verwaltungswirt und lehrte über 40 Jahre in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften als Dozent für Pflegerecht. Er hat zahlreiche Fachbücher und Zeitschriftenartikel zum Patienten- und Pflegerecht verfasst. Werner Schell ist seit vielen Jahren in der Patientenselbsthilfebewegung aktiv und Gründer von Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk, Neuss.
Nähere Informationen:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/Ma ... tungen.pdf
Das Whistleblower-Netzwerk informiert unter folgender Adresse:
http://www.whistleblower-net.de/blog/20 ... -buchtipp/
>>>> Buchbestellung ist auch online möglich unter:
http://www.amazon.de/100-Fragen-Umgang- ... 3899937678
http://www.weltbild.de/3/16757455-1/buc ... ungen.html
http://www.buecher.de/shop/altenpflege/ ... /33328721/
Weitere Informationen:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=15865
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Werner Schell:
Über 40 Jahre ehrenamtlicher Einsatz für Patienten und pflegebedürftige Menschen!
Angesichts der demografischen Entwicklung gewinnen die Hilfe- und Unterstützungserfordernisse, v.a. im Zusammenhang mit dem Lebensrisiko "Pflegebedürftigkeit", immer mehr an Bedeutung. Es kam folgerichtig zur Gründung des Vereins "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk". Dieses Netzwerk ist mittlerweile mit seinen Pflegetreffs bundesweit gut bekannt (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=11655 ). Dabei ist der Grundsatz bedeutsam: Wir - pflegebedürftige Menschen, Angehörige, Pflegekräfte - sind die Betroffenen und wollen eine menschenwürdige Pflege jetzt - und überall !
Weitere Informationen u.a.: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/ bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 375#p86375 - Einige Filmdokumentationen informieren: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21070
Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21495
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Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21660
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In den sozialen Medien gepostet:
"100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen" - Wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten die 100 weiterhin gültigen Tipps. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=4&t=343 Wichtig erscheinen weiterhin Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen seitens des Pflegepersonals. Insoweit ist eine Rechtspflicht anzunehmen: > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 2569#p2569 - Da der Pflegenotstand immer mehr Probleme auslöst, besteht politisch dringender Handlungsbedarf!