Pflegeausbildungsverordnung gebilligt
Gesundheit/Verordnung
Berlin: (hib/PK) Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (19/2707 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902707.pdf ) beschlossen. Die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten am Mittwoch in Berlin dagegen, die FDP-Fraktion enthielt sich. Die Vorlage soll bereits an diesem Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.
Nach der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes (18/12847 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812847.pdf ) im Juni 2017 werden mit der dazugehörigen Verordnung die Details der Ausbildung geregelt. Im Zentrum der Pflegeberufereform steht die generalistische Ausbildung.
Das neue Ausbildungskonzept soll den Pflegefachkräften flexible berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen und den Beruf insgesamt aufwerten. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege dauert in Vollzeit drei Jahre. Spezialisierungen sind in der Kinderkranken- und Altenpflege möglich. Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen. Die Verordnung ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Der Entwurf wurde in der Ausschusssitzung noch leicht verändert. Die Abgeordneten stimmten mehreren Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zu. Ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zur Aufwertung der Altenpflege in Anlage 4 der Verordnung fand keine Mehrheit.
Quelle: Mitteilung vom 27.06.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen,
dass ihnen jede Lösung recht ist.
Wolfram Weidner
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Moderator: WernerSchell
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Nächster Schritt für neue Pflegeausbildung
Ärzte Zeitung vom 29.06.2018:
Bundestag passiert
Nächster Schritt für neue Pflegeausbildung
Der Reform der Pflegeberufe hat die nächste Hürde genommen: Nach dem Kabinett hat nun der Bundestag die Ausbildung- und Prüfungsverordnung durchgewunken. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Bundestag passiert
Nächster Schritt für neue Pflegeausbildung
Der Reform der Pflegeberufe hat die nächste Hürde genommen: Nach dem Kabinett hat nun der Bundestag die Ausbildung- und Prüfungsverordnung durchgewunken. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Wer Pflege braucht, muss gut gepflegt werden.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Deutscher Bundestag Rede der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe vor dem Deutschen Bundestag am 28. Juni 2018 in Berlin:
Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Wer Pflege braucht, muss gut gepflegt werden. In Deutschland gibt es 2,9 Millionen Pflegebedürftige. 1,4 Millionen werden durch die Familie gepflegt; das muss auch mal gesagt werden.
Manche werden durch Familie und Pflegedienste gepflegt. Aber mindestens 1,5 Millionen werden von denjenigen gepflegt, die in der Altenpflege arbeiten. Auch wenn die Zahlen sich in den letzten Jahren gesteigert haben – wir haben im Moment gut 750.000 Pflegefachkräfte in Deutschland; das ist eine Steigerung in den letzten 20 Jahren um 74 Prozent –: Es reicht noch nicht. Es ist ganz klar – wir sind uns alle darüber einig –: Es sind zu wenige. Wir brauchen mehr. Erst recht für die Zukunft muss man das sagen; denn die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich weiter erhöhen. Die Prognosen sagen: Bis 2050 wird sie sich fast verdoppeln.
Wir arbeiten dafür, dass diejenigen, die Pflege brauchen, gut gepflegt werden. Dafür ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe ein ganz wichtiger Schritt. Wir brauchen Fachkräfte, die sich kümmern; wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte. Das Pflegeberufegesetz ist dafür die Voraussetzung. Wir modernisieren die Pflegeausbildung und gestalten sie attraktiver. Wir schaffen – das hätte eigentlich auch schon früher passieren können – das Schulgeld an Pflegeschulen ab, dieser überfällige Schritt wird endlich gemacht. Wir schaffen aber nicht nur das Schulgeld ab, sondern garantieren auch eine angemessene Ausbildungsvergütung. Das wird vielen jungen Leuten den Schritt erleichtern, diesen Beruf zu wählen. Niemand soll sich mehr fragen müssen, ob er es sich leisten kann, diesen Beruf zu erlernen.
In einer modernen Pflegeausbildung hat die Pflege älterer Menschen auf jeden Fall eine hohe Bedeutung, weil es einfach auch immer mehr ältere Menschen gibt. Die Verordnung zeigt, wie anspruchsvoll die Pflegeberufe sind, gerade, wenn man sich ansieht, wie künftig Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Prävention mitdenken müssen, wie sie den Erhalt der Selbstständigkeit der älteren Menschen, die sie pflegen, im Blick behalten müssen. Sie müssen in kritischen und krisenhaften Pflegesituationen eigenständig entscheiden können, was zu tun ist. Sie müssen ärztliche Anordnungen in der jeweiligen Situation richtig auslegen und umsetzen. Das kann nicht jeder. Darauf muss man vorbereitet werden, das muss gelernt sein, und erst dann werden junge Leute richtig gut darin.
Wir wollen, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eine große Rolle im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege spielt. Wir haben uns gemeinsam mit Jens Spahn und Hubertus Heil auf einen Schwur geeinigt, nämlich darauf, zusammenzuarbeiten und unseren Job gemeinsam zu machen.
Diese Aufgabe wird nur gut zu leisten sein, wenn die drei betreffenden Ministerien an dieser Stelle zusammenarbeiten. Wir wollen, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ein erster Schritt im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege ist, und es muss weitergehen – mit attraktiver Ausbildung, mit der Unterstützung der Pflegeschulen, mit Möglichkeiten zur Umschulung, mit attraktiven Arbeitsbedingungen und vor allen Dingen einer besseren Bezahlung. Wir werden nächste Woche damit starten. Es geht darum, dass wir zusammenarbeiten und es auch schaffen, dass der Pflegeberuf einen Imagewandel erfährt.
Ich bin letztens an einer Pflegeschule gewesen. Mir haben die Pflegekräfte gesagt, sie wünschen sich vor allen Dingen mehr Zeit, aber auch, dass es wieder cool ist, Pflegefachkraft zu sein. Dafür müssen wir sorgen – durch mehr Anerkennung, bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und eine moderne Ausbildung –, damit diejenigen, die sich um die anderen kümmern, auch das Gefühl haben, dass sich jemand um sie kümmert und sie einen Beruf haben, der wertgeschätzt und anerkannt wird.
Dafür ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ein wichtiger Grundstein. Ich hoffe sehr, dass Sie uns dabei unterstützen werden.
Anlagen
- Nr. 70-3 (PDF) 54KB > http://www.bundesregierung.de/Content/D ... cationFile
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Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555
Sehr geehrter Herr Präsident!
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Wer Pflege braucht, muss gut gepflegt werden. In Deutschland gibt es 2,9 Millionen Pflegebedürftige. 1,4 Millionen werden durch die Familie gepflegt; das muss auch mal gesagt werden.
Manche werden durch Familie und Pflegedienste gepflegt. Aber mindestens 1,5 Millionen werden von denjenigen gepflegt, die in der Altenpflege arbeiten. Auch wenn die Zahlen sich in den letzten Jahren gesteigert haben – wir haben im Moment gut 750.000 Pflegefachkräfte in Deutschland; das ist eine Steigerung in den letzten 20 Jahren um 74 Prozent –: Es reicht noch nicht. Es ist ganz klar – wir sind uns alle darüber einig –: Es sind zu wenige. Wir brauchen mehr. Erst recht für die Zukunft muss man das sagen; denn die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich weiter erhöhen. Die Prognosen sagen: Bis 2050 wird sie sich fast verdoppeln.
Wir arbeiten dafür, dass diejenigen, die Pflege brauchen, gut gepflegt werden. Dafür ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe ein ganz wichtiger Schritt. Wir brauchen Fachkräfte, die sich kümmern; wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte. Das Pflegeberufegesetz ist dafür die Voraussetzung. Wir modernisieren die Pflegeausbildung und gestalten sie attraktiver. Wir schaffen – das hätte eigentlich auch schon früher passieren können – das Schulgeld an Pflegeschulen ab, dieser überfällige Schritt wird endlich gemacht. Wir schaffen aber nicht nur das Schulgeld ab, sondern garantieren auch eine angemessene Ausbildungsvergütung. Das wird vielen jungen Leuten den Schritt erleichtern, diesen Beruf zu wählen. Niemand soll sich mehr fragen müssen, ob er es sich leisten kann, diesen Beruf zu erlernen.
In einer modernen Pflegeausbildung hat die Pflege älterer Menschen auf jeden Fall eine hohe Bedeutung, weil es einfach auch immer mehr ältere Menschen gibt. Die Verordnung zeigt, wie anspruchsvoll die Pflegeberufe sind, gerade, wenn man sich ansieht, wie künftig Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Prävention mitdenken müssen, wie sie den Erhalt der Selbstständigkeit der älteren Menschen, die sie pflegen, im Blick behalten müssen. Sie müssen in kritischen und krisenhaften Pflegesituationen eigenständig entscheiden können, was zu tun ist. Sie müssen ärztliche Anordnungen in der jeweiligen Situation richtig auslegen und umsetzen. Das kann nicht jeder. Darauf muss man vorbereitet werden, das muss gelernt sein, und erst dann werden junge Leute richtig gut darin.
Wir wollen, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eine große Rolle im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege spielt. Wir haben uns gemeinsam mit Jens Spahn und Hubertus Heil auf einen Schwur geeinigt, nämlich darauf, zusammenzuarbeiten und unseren Job gemeinsam zu machen.
Diese Aufgabe wird nur gut zu leisten sein, wenn die drei betreffenden Ministerien an dieser Stelle zusammenarbeiten. Wir wollen, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ein erster Schritt im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege ist, und es muss weitergehen – mit attraktiver Ausbildung, mit der Unterstützung der Pflegeschulen, mit Möglichkeiten zur Umschulung, mit attraktiven Arbeitsbedingungen und vor allen Dingen einer besseren Bezahlung. Wir werden nächste Woche damit starten. Es geht darum, dass wir zusammenarbeiten und es auch schaffen, dass der Pflegeberuf einen Imagewandel erfährt.
Ich bin letztens an einer Pflegeschule gewesen. Mir haben die Pflegekräfte gesagt, sie wünschen sich vor allen Dingen mehr Zeit, aber auch, dass es wieder cool ist, Pflegefachkraft zu sein. Dafür müssen wir sorgen – durch mehr Anerkennung, bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und eine moderne Ausbildung –, damit diejenigen, die sich um die anderen kümmern, auch das Gefühl haben, dass sich jemand um sie kümmert und sie einen Beruf haben, der wertgeschätzt und anerkannt wird.
Dafür ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ein wichtiger Grundstein. Ich hoffe sehr, dass Sie uns dabei unterstützen werden.
Anlagen
- Nr. 70-3 (PDF) 54KB > http://www.bundesregierung.de/Content/D ... cationFile
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Bundesrat warnt vor Kompetenzverlust in der Altenpflege
970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018
Bundesrat warnt vor Kompetenzverlust in der Altenpflege
Die Ausbildung von Pflegefachkräften wird modernisiert und vereinheitlicht. Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe am 21. September 2018 zugestimmt. Die Regelungen seien dringend notwendig, um die Reform der Pflegeberufe durch die Länder voranzutreiben, heißt es in einer begleitenden Entschließung.
Zugleich bedauert der Bundesrat, dass die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Niveaus speziell der Altenpflege gegenüber der Pflege führen. Eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden.
Hohe Verantwortung für Langzeitpflege
Dies werde der Verantwortung nicht gerecht, die Pflegefachkräfte in der Langzeitpflege übernehmen, warnen die Länder. Im Hinblick auf die berufliche Mobilität und eine gleiche Bezahlung von Pflegefachkräften in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege sei die neue Kompetenzbeschreibung ein falsches Signal. Die Bundesregierung solle Auszubildende, die vor der Entscheidung stehen, Altenpfleger zu werden, deshalb umfassend über die Konsequenzen dieser Wahl informieren. Die Auswirkungen der Verordnung müssten außerdem wissenschaftlich untersucht werden.
Bundesregierung soll gegensteuern
Außerdem fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Niveauabsenkung der Altenpflegeausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben und bereits jetzt einer möglichen Benachteiligung dieses Berufs gegenzusteuern.
Entschließung geht an die Bundesregierung
Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.
Hintergrund zur Reform der Pflegeberufe
Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Ausbildungen umfassend modernisiert. Pflegefachkräfte sollen damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet werden. Außerdem erhalten sie neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten.
Umfassende Änderungen
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben dieses Gesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, zu den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Außerdem enthält sie Regelungen für die neue hochschulische Pflegeausbildung.
Start der neuen Ausbildung: 2020
Nach der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.
Plenarsitzung des Bundesrates am 21.09.2018
mehr in BundesratKOMPAKT > https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund ... ml#top-34b
Zugehörige Drucksachen > https://www.bundesrat.de/SharedDocs/ber ... 55-18.html
Impressum:
Bundesrat | Presse und Kommunikation
11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
+++
In der Angelegenheit wurde in den sozialen Netzwerken gepostet:
Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe am 21.09.2018 zugestimmt, aber zugleich vor einem Kompetenzverlust in der Altenpflege gewarnt. Der Bundesrat bedauert ausdrücklich, dass die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Niveaus speziell der Altenpflege gegenüber der Pflege führen. Eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden. - Ich bin der Meinung, dass die Niveauabsenkung verhindert werden muss und daher die Vorschriften dringend einer Korrektur bedürfen - SOFORT! > viewtopic.php?f=3&t=22610&p=105580#p105580
Bundesrat warnt vor Kompetenzverlust in der Altenpflege
Die Ausbildung von Pflegefachkräften wird modernisiert und vereinheitlicht. Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe am 21. September 2018 zugestimmt. Die Regelungen seien dringend notwendig, um die Reform der Pflegeberufe durch die Länder voranzutreiben, heißt es in einer begleitenden Entschließung.
Zugleich bedauert der Bundesrat, dass die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Niveaus speziell der Altenpflege gegenüber der Pflege führen. Eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden.
Hohe Verantwortung für Langzeitpflege
Dies werde der Verantwortung nicht gerecht, die Pflegefachkräfte in der Langzeitpflege übernehmen, warnen die Länder. Im Hinblick auf die berufliche Mobilität und eine gleiche Bezahlung von Pflegefachkräften in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege sei die neue Kompetenzbeschreibung ein falsches Signal. Die Bundesregierung solle Auszubildende, die vor der Entscheidung stehen, Altenpfleger zu werden, deshalb umfassend über die Konsequenzen dieser Wahl informieren. Die Auswirkungen der Verordnung müssten außerdem wissenschaftlich untersucht werden.
Bundesregierung soll gegensteuern
Außerdem fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Niveauabsenkung der Altenpflegeausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben und bereits jetzt einer möglichen Benachteiligung dieses Berufs gegenzusteuern.
Entschließung geht an die Bundesregierung
Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.
Hintergrund zur Reform der Pflegeberufe
Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Ausbildungen umfassend modernisiert. Pflegefachkräfte sollen damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet werden. Außerdem erhalten sie neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten.
Umfassende Änderungen
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben dieses Gesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, zu den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Außerdem enthält sie Regelungen für die neue hochschulische Pflegeausbildung.
Start der neuen Ausbildung: 2020
Nach der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.
Plenarsitzung des Bundesrates am 21.09.2018
mehr in BundesratKOMPAKT > https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund ... ml#top-34b
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Pflegefachkräfte und Altenpflegeausbildung - Qualität sichern und Kompetenzverlust vermeiden!
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 / 150779 – Fax: 02131 / 167289
E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
22.09.2018
An
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) > presse@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) > dbfk@dbfk.de
Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. > info@dbva.de
Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di > Info@verdi.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hiermit auf zwei Themen ansprechen, die m.E. Aktivitäten Ihrerseits erfordern:
Prof. Stefan Sell hat ausgeführt, dass die geplanten Regelungen in § 8 SGB XI dazu führen können, dass die Pflegeinrichtungen statt der vorgesehen Pflegefachkräfte Hilfskräfte einstellen und damit die Anforderungen in § 11 SGB XI unterlaufen, zum Nachteil der pflegebedürftigen Menschen. Ich verweise wegen der weiteren Einzelheiten auf die Ausführungen von Prof. Stefan Sell unter folgender Adresse > http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/0 ... -notnagel/ (siehe auch > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=105572 ). Ministerium und Deutscher Bundestag sollten auf diese Problematik aufmerksam gemacht und Korrekturen zu Gunsten der Fachpflege eingefordert werden.
Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe am 21.09.2018 zugestimmt, aber zugleich vor einem Kompetenzverlust in der Altenpflege gewarnt. Der Bundesrat bedauert ausdrücklich, dass die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Niveaus speziell der Altenpflege gegenüber der Pflege führen. Eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden. - Ich bin der Meinung, dass die Niveauabsenkung verhindert werden muss und daher die Vorschriften dringend einer Korrektur bedürfen - SOFORT! >
viewtopic.php?f=3&t=22610&p=105580#p105580 - Ich rege an, insoweit schnellstmöglich aktiv zu werden. Es erscheint mir dringend geboten, den hier in Rede stehenden Verordnungstext zur Vermeidung eines Kompetenzverlustes in der Altenpflege zu korrigieren.
Ich würde es begrüßen, wenn Sie mich kurzfristig informieren könnten, ob und ggf. in welcher Weise sie tätig zu werden gedenken. Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
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Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. > info@dbva.de
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hiermit auf zwei Themen ansprechen, die m.E. Aktivitäten Ihrerseits erfordern:
Prof. Stefan Sell hat ausgeführt, dass die geplanten Regelungen in § 8 SGB XI dazu führen können, dass die Pflegeinrichtungen statt der vorgesehen Pflegefachkräfte Hilfskräfte einstellen und damit die Anforderungen in § 11 SGB XI unterlaufen, zum Nachteil der pflegebedürftigen Menschen. Ich verweise wegen der weiteren Einzelheiten auf die Ausführungen von Prof. Stefan Sell unter folgender Adresse > http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/0 ... -notnagel/ (siehe auch > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=105572 ). Ministerium und Deutscher Bundestag sollten auf diese Problematik aufmerksam gemacht und Korrekturen zu Gunsten der Fachpflege eingefordert werden.
Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe am 21.09.2018 zugestimmt, aber zugleich vor einem Kompetenzverlust in der Altenpflege gewarnt. Der Bundesrat bedauert ausdrücklich, dass die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Niveaus speziell der Altenpflege gegenüber der Pflege führen. Eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden. - Ich bin der Meinung, dass die Niveauabsenkung verhindert werden muss und daher die Vorschriften dringend einer Korrektur bedürfen - SOFORT! >
viewtopic.php?f=3&t=22610&p=105580#p105580 - Ich rege an, insoweit schnellstmöglich aktiv zu werden. Es erscheint mir dringend geboten, den hier in Rede stehenden Verordnungstext zur Vermeidung eines Kompetenzverlustes in der Altenpflege zu korrigieren.
Ich würde es begrüßen, wenn Sie mich kurzfristig informieren könnten, ob und ggf. in welcher Weise sie tätig zu werden gedenken. Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. September 2018 zum Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) Stellung genommen. Mit dem Gesetz sollen insbesondere die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden. Der Bundesrat sieht insbesondere die Notwendigkeit, zusätzlich zu Personaluntergrenzen eine weitere Grenze einzuführen, die qualitätsorientiert auf die Sicherstellung einer zumindest durchschnittlichen pflegerischen Versorgung abzielt.
Die komplette Stellungnahme finden Sie ➔ hier: https://rdir.inxmail.com/dki/d/d.pdf?o0 ... z4ypz41168
Quelle: Pressemitteilung vom 24.09.2018
Deutsches Krankenhausinstitut GmbH
Hansaallee 201 - Haus 1 -
40549 Düsseldorf
Tel.: 0211/47051-16
Fax: 0211/47051-19
Mail: seminar@dki.de
Die komplette Stellungnahme finden Sie ➔ hier: https://rdir.inxmail.com/dki/d/d.pdf?o0 ... z4ypz41168
Quelle: Pressemitteilung vom 24.09.2018
Deutsches Krankenhausinstitut GmbH
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Bundesrat warnt vor Kompetenzverlust in der Altenpflege
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (24. September 2018, Nr. 35/2018)
Länder bestätigen die Warnungen des Deutschen Pflegerats
Bundesrat warnt vor Kompetenzverlust in der Altenpflege
Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe in seiner Sitzung vom 21. September 2018 zugestimmt. „Das ist ein gutes und wichtiges Signal. Die Reform der Pflegeberufe kommt dadurch einen großen Schritt weiter“, betonte Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin.
Wagner weiter: „Keine zukunftsfähige Lösung ist es jedoch, dass der Altenpflegeberuf durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung degradiert wird. Das hat auch der Bundesrat erkannt und damit die Auffassung des Deutschen Pflegerats voll und ganz bestätigt“.
Auch aus Sicht des Bundesrats führen die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Kompetenzniveaus speziell der Altenpflege gegenüber der Pflege. Insbesondere eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden. Dies werde der Verantwortung nicht gerecht, die Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege übernehmen, warnen die Länder.
Im Hinblick auf die berufliche Mobilität und eine gleiche Bezahlung von Pflegefachpersonen in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege setze die neue Kompetenzbeschreibung ein falsches Signal, heißt es weiter im Entschließungsantrag des Bundesrats.
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, die Niveauabsenkung der Altenpflegeausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben und bereits jetzt flankierend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die sich abzeichnende Benachteiligung für den Beruf und das Arbeitsfeld der Altenpflege zu minimieren.
Der Entschließungsantrag des Bundesrats steht hier zur Verfügung: > https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (24. September 2018, Nr. 35/2018)
Länder bestätigen die Warnungen des Deutschen Pflegerats
Bundesrat warnt vor Kompetenzverlust in der Altenpflege
Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe in seiner Sitzung vom 21. September 2018 zugestimmt. „Das ist ein gutes und wichtiges Signal. Die Reform der Pflegeberufe kommt dadurch einen großen Schritt weiter“, betonte Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin.
Wagner weiter: „Keine zukunftsfähige Lösung ist es jedoch, dass der Altenpflegeberuf durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung degradiert wird. Das hat auch der Bundesrat erkannt und damit die Auffassung des Deutschen Pflegerats voll und ganz bestätigt“.
Auch aus Sicht des Bundesrats führen die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Kompetenzniveaus speziell der Altenpflege gegenüber der Pflege. Insbesondere eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden. Dies werde der Verantwortung nicht gerecht, die Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege übernehmen, warnen die Länder.
Im Hinblick auf die berufliche Mobilität und eine gleiche Bezahlung von Pflegefachpersonen in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege setze die neue Kompetenzbeschreibung ein falsches Signal, heißt es weiter im Entschließungsantrag des Bundesrats.
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, die Niveauabsenkung der Altenpflegeausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben und bereits jetzt flankierend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die sich abzeichnende Benachteiligung für den Beruf und das Arbeitsfeld der Altenpflege zu minimieren.
Der Entschließungsantrag des Bundesrats steht hier zur Verfügung: > https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
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Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).