Die bundesweit geltende Förderung des dritten Ausbildungsjahres der Umschulung zum/ zur Altenpfleger/in läuft zum 31. März 2016 aus. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) fordert, die Befristung dieser erfolgreichen Maßnahme der Fachkräftegewinnung in der Altenpflege aufzuheben. Lesen Sie dazu unsere aktuelle Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Lath, Referentin
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)
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Erfolgsfaktor Umschulung
Potentiale für die Fachkräftegewinnung dauerhaft sichern
Freiburg , 11.11.2015 // Für die Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege spielt die Umschulung von Menschen eine herausragende Rolle. Diesen Erfolgsfaktor bei der Mitarbeitergewinnung hat auch die Politik erkannt. So ermöglichte eine Fördermaßnahme des Bundes die Verdoppelung der Zahl der Umschulungseintritte innerhalb eines Jahres. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) fordert dazu auf, diesen Erfolg zu sichern.
Unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schlossen sich im Dezember 2012 rund 30 Partner zur Gemeinschaftsinitiative „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ zusammen. Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege fördern sowie das Berufs- und Beschäftigungsfeld attraktiver gestalten, sind die erklärten Ziele dieser Initiative.
Ein durchschlagender Erfolg der Offensive war die befristete bundesweit geltende Wiedereinführung der dreijährigen Umschulungsförderung.
Während 2012 rund 3.950 Umschulungseintritte von den Arbeitsagenturen und den Jobcentern gefördert wurden, stieg die Zahl im Jahr 2013 bereits auf rund 7.390 Umschulungen.
Damit zeigte sich, dass die Ausnahme von der allgemein nur zwei Jahre umfassenden Umschulungsförderung offenbar ein hervorragendes Mittel gegen den deutlich spürbaren und wachsenden Fachkräftemangel in der Pflege darstellt. Zum 31. März 2016 läuft diese Förderung nun aus.
Damit müssen die Umschülerinnen und Umschüler um die Finanzierung ihres dritten Ausbildungsjahres bangen. Denn, laufen die Fördermittel des Bundes aus, liegt die Finanzierung des letzten Jahres der Ausbildung wieder in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Hier ist jedoch zu befürchten dass, vor dem Hintergrund einer sich verschärfenden Haushaltssituation in den Bundesländern, diese Förderungen einbrechen werden.
Allerdings benötigen bundesweit alle Menschen, die sich erst später für einen Beruf in der Altenpflege entscheiden, wirtschaftliche Planungssicherheit über die gesamte Zeit ihrer Ausbildung. Diese Sicherheit gibt ihnen die bundeseinheitliche Regelung, wie sie derzeit der § 131 b im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) vorsieht.
Der VKAD fordert daher, die Befristung der Förderung nach § 131 b SGB III aufzuheben. Es gilt, das enorme Potential, dass die Umschulung bei der Fachkräftegewinnung bietet, weiter zu nutzen. Die Lebens- und Berufserfahrungen sowie die hohe Motivation der Umschülerinnen und Umschüler bereichern die Altenhilfe enorm.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.11.2015
Kontakt: Hanno Heil, Vorsitzender des VKAD
Tel.: 0173/ 3155289, Mail:
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Der Verband:
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) ist ein bundesweit tätiger und selbstständiger Fachverband für die Altenhilfe innerhalb des Deutschen Caritasverbands mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Der VKAD vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise in enger Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband.